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Die Deutsche Wohnen darf nicht Eigentümerin eines Wohnblocks in der Karl-Marx-Allee werden.

© imago/IPON

Umkämpfte Berliner Immobilie: Deutsche Wohnen darf Block in der Karl-Marx-Allee nicht kaufen

Das Berliner Landgericht hat entschieden: Die Deutsche Wohnen darf vorerst nicht Eigentümer des Wohnblocks F-Nord in der Karl-Marx-Allee werden.

Die Deutschen Wohnen musste am Freitag vor dem Landgericht Berlin eine Niederlage einstecken. Sie darf zunächst nicht Eigentümerin des Wohnblocks F-Nord der Karl-Marx-Allee werden. Der zuständige Richter bestätigte den Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 24. Januar. Demnach wird der geplante Deal untersagt, weil damit die Mietervorkaufsrechte umgangen werden könnten.

Für die einstweilige Verfügung reichte dieser Umstand aus, hieß es in der mündlichen Begründung des Landgerichts. Das Immobiliengeschäft selbst müsse im Hauptsacheverfahren entschieden werden. „Die Abwägung ergibt, dass die Erfolgsaussichten der Kläger sehr groß sind“, sagte das Gericht.

Im Kern ging es um die „Nachteile, dass durch den Verkauf eine endgültige Situation geschaffen wird, dass die Wohnungen weg sind und den Mietern nur ein Schadenersatzanspruch bleibt, wenn sie den dann nachweisen können“, so der Richter. Geklagt hatte die Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Friedrichshain WBF als Vorbesitzerin gegen die BGB-Gesellschaft Friedrichshain Block F-Nord, die an die Deutsche Wohnen verkaufen will.

Angegriffen wird die Transaktion deshalb, weil die bereits 2017 von der Verkäuferin vollzogene „Allokation“ – also die Verteilung des Gesamtverkaufspreises auf die verschiedenen Wohn- und Gewerbeflächen – vor dem geplanten Verkauf an die Deutsche Wohnen Ende 2018 – wieder rückgängig gemacht wurde. Betroffen sind die Mieter von rund 150 Wohnungen (AZ.: 22 O 28/19).

Die Deutsche Wohnen wollte zu dem Vorgang auf Anfrage nicht Stellung nehmen.

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