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Trennungsschmerz. Umgangsregelungen sorgen auch schon ohne Corona für Streit zwischen getrennt lebenden Paaren. Jetzt könnten Probleme eskalieren.

© Thomas Trutschel/imago

Umgangsrecht in Zeiten von Covid-19: Corona ist kein Grund für Kindesentzug

Das Jugendamt von Friedrichshain-Kreuzberg gibt Empfehlungen, wie getrennt lebende Eltern, den Umgang weiter organisieren sollen.

Sorgerecht und Umgangsregelungen sind auch ohne Coronavirus häufig Streitthemen bei getrennt lebenden Eltern. Das vom Senat auferlegte Kontaktverbot für Personen außerhalb des eigenen Haushalts führt derzeit zu Verunsicherung bei Mütter und Vätern, die nicht im gleichen Haushalt wohnen. Das Jugendamt von Friedrichshain-Kreuzberg hat daher ein Leitfadenpapier zur Regelung von Kindesumgängen während der Coronavirus-Pandemie entworfen.

Mütter und Väter dürfen ihre Kinder weiterhin sehen

Demnach wird empfohlen, die Umgänge wie gewohnt durchzuführen, um die Kinder nicht noch weiter zu verunsichern. Durch den Wegfall von Kita und Schule als wichtige entwicklungsfördernde Sozialstrukturen seien die Kinder ohnehin verunsichert und bräuchten daher Gewissheit, dass wenigstens im nahen familiären Umfeld die Alltagsstrukturen erhalten bleiben, so das Jugendamt.

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Um die Gesundheit der Kinder nicht zu gefährden, gebe es allerdings in besonderen Fällen Ausnahmen, bei denen befristet die Umgänge ausgesetzt werden sollten. Gründe dafür wären: - eine nachgewiesene Infektion des anderen Elternteils oder der mit im Haushalt lebenden Personen mit dem Coronavirus, oder Symptome, die auf eine Infektion hindeuten, - eine akute Erkältung des anderen Elternteils mit häufigem Husten oder Schnupfen, - eine nachgewiesene Infektion des Kindes mit dem Coronavirus - sowie ein längerer Kontakt des anderen Elternteils mit einer infizierten Person, zum Beispiel im Arbeitsumfeld.

Das Jugendamt rät dringlichst allen umgangsberechtigten Elternteilen verantwortungsvoll für sich zu prüfen, ob einer dieser Gründe vorliegt. Sollte dies der Fall sein, sind Eltern verpflichtet, den anderen Elternteil in Kenntnis zu setzen.

Die reine Sorge ist kein Grund, das Kind zu entziehen

Der umgangsberechtigte Elternteil ist laut Jugendamt allerdings nicht verpflichtet, eine Negativbescheinigung eines Arztes vorzulegen, dass er keine Coronavirus-Infektion hat.

Eine reine Sorge desjenigen Elternteils, bei dem das Kind überwiegend lebt, um dessen Gesundheit, ist kein ausreichender Grund, den Umgang zu unterbrechen. Das Jugendamt setzt dabei voraus, dass alle Eltern sich regelmäßig über die Medien über die aktuellen Maßnahmen zur Ansteckungsprävention informierten und die Richtlinien des Robert Koch-Institutes einhielten.

Bei Umgangsunterbrechung aus den genannten Gründen sollte es die Möglichkeit geben, regelmäßig zu festgelegten Zeiten mit dem anderen Elternteil zu telefonieren oder zu skypen. Sobald die beschriebenen Gründe für ein Infektionsrisiko nicht mehr vorlägen, sollte der Umgang wieder fortgesetzt werden.

Wenn die Möglichkeit besteht, können ausgefallene Umgangstage eventuell auch nachgeholt werden.
Die Familien- und Erziehungsberatungsstellen der Jugendämter sind telefonisch bei kleineren oder größeren Krisen erreichbar unter: service.berlin.de/jugendaemter . Das Jugendamt Friedrichshain-Kreuzberg stellt zusätzliche Infomaterialen für die schulfreie Zeit bereit.

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