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Auf einem Hinweisschild ist eine Kamera abgebildet, aufgenommen an einer Eingangstür zum Bahnhof Südkreuz.

© dpa

Überwachungskameras in Berlin: Datenschützerin: "Missbrauch ist möglich"

Die neuen Überwachungskameras in Berlin rufen Protest hervor. Maja Smoltczyk zweifelt im Interview die Wirksamkeit der Gesichtserkennung an.

Können die neuen Kameras der Terrorprävention dienlich sein?

Es ist zu bezweifeln, dass Videoüberwachung mit biometrischer Gesichtserkennung ein wirksames Instrument zur Verhinderung von Straftaten darstellt. Einzelheiten zum Pilotprojekt am Bahnhof Südkreuz, wie etwa, ob dabei auch die Eignung des Verfahrens zur Terrorprävention geprüft werden soll, sind mir nicht bekannt, da die datenschutzrechtliche Prüfzuständigkeit für die Projektphase der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit obliegt.

Mehr Videoüberwachung führt jedenfalls nicht automatisch zu mehr Sicherheit, da sich insbesondere Terroristen, die unter Umständen sogar den eigenen Tod bewusst in Kauf nehmen, durch Videokameras nicht von ihren Taten abhalten lassen. Darüber hinaus könnten potentielle Täter sich durch eine vorhandene Videoüberwachung sogar noch angespornt fühlen, da sie davon ausgehen können, dass die Aufzeichnungen später einer breiten Öffentlichkeit präsentiert werden. Mehr Sicherheitspersonal auf den Bahnhöfen erscheint mir zur Verhinderung von Straftaten besser geeignet.

Inwiefern würden Sie die persönliche Freiheit der Bürger und Bürgerinnen eingeschränkt sehen, sollten die Kameras zukünftig in Deutschland fest installiert werden?
Der Einsatz von Videoüberwachung mit biometrischer Gesichtserkennung ist höchst problematisch, da er die Freiheit, sich in der Öffentlichkeit unerkannt zu bewegen, massiv einschränkt. Anders als bei konventioneller Videoüberwachung können Bürgerinnen und Bürger nicht nur beobachtet, sondern zugleich auch in Echtzeit identifiziert werden. Bei einem vermehrten Einsatz dieser Technik könnten umfassende Bewegungsprofile von Bürgerinnen und Bürgern ohne deren Wissen erstellt werden. Außerdem könnten sie schnell ins Fadenkreuz polizeilicher Ermittlungen geraten, falls sie sich zum Beispiel zufällig an denselben Orten wie gesuchte Straftäter aufhalten.

Wie kann die Technik missbraucht werden?
Videoüberwachung mit biometrischer Gesichtserkennung birgt ein erhebliches Missbrauchsrisiko. Gelangen die erhobenen biometrischen Daten in falsche Hände, ist einem Identitätsdiebstahl Tür und Tor geöffnet. Da Bürgerinnen und Bürger ihre biometrischen Merkmale nicht verändern können, können sogar lebenslange Folgen drohen. Im Besitz biometrischer Daten könnten Kriminelle künftig womöglich Onlineeinkäufe auf Kosten der Opfer tätigen oder sich Zugang zu fremden Systemen verschaffen. Je weiter eine solche Technik verbreitet ist, desto leichter ist ein Missbrauch möglich.

Maja Smoltczyk ist seit 2016 Berliner Datenschutzbeauftragte und war vorher Leiterin des Plenar- und Ausschussdienstes im Abgeordnetenhaus.

Maja Smoltczyk.
Maja Smoltczyk.

©  Promo

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Milan Ziebula

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