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Der Böllerverkauf ist bereits verboten, Berlin will vielerorts auch das Zünden untersagen.

© imago images/Marius Schwarz

Update

Trotz Verkaufsverbot in Berlin: Der große Knaller-Tourismus bleibt aus

In Berlin wurde das Böller-Verkaufsverbot am Montag bestätigt. Doch auch die illegalen „Polen-Böller“ aus dem Nachbarland werden dieses Jahr seltener gekauft.

Von Sandra Dassler

In Berlin ist der Verkauf von Feuerwerkskörpern vor Silvester in diesem Jahr untersagt. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte das Verbot am Montag und begründete sein Urteil mit der hohen Verletzungsgefahr beim Zünden von Böllern und Pyrotechnik. Mit dem Verbot wolle man vermeiden, dass sich die ohnehin schon angespannte Versorgungslage in den Krankenhäusern durch zusätzliche Patienten mit Böller-Verletzungen weiter verschärft.

Solche Verletzungen entstehen allerdings häufig beim Zünden sogenannter Polen-Böller, die hierzulande ohnehin verboten sind, im Nachbarland aber verkauft werden. Jedes Jahr fordern sie Opfer, denn sie enthalten unter anderem viel mehr Blitzknallsatz (BKS) als erlaubt. Deshalb sind sie lauter, aber eben auch zerstörerischer.

Bundespolizisten und Zollbeamte finden die illegalen Sprengkörper zu ihrem Entsetzen manchmal sogar neben dem Kinder- oder unter dem Fahrersitz im Auto. Gekauft wurden sie dann meist auf Märkten in Polen und Tschechien - und zwar das ganze Jahr über.

Der große Run setzt jedoch vor Silvester ein. In diesem Jahr haben allerdings die Verordnungen zur Eindämmung der Corona-Epidemie den Erwerb der illegalen Böller erschwert, wie ein Sprecher der Bundespolizei dem Tagesspiegel bestätigte: „Da der Einkaufstourismus nach Polen wegen der Pandemie untersagt ist und Personen sich bei Zuwiderhandlungen in Quarantäne begeben müssen, so sind viel weniger Menschen als sonst unterwegs.“ Zudem hätten inzwischen auch in Polen viele Märkte geschlossen, da das Land ebenfalls im Lockdown ist.

Dennoch würde die Bundespolizei nicht weniger Kontrollen durchführen als in den Jahren zuvor, sagte der Sprecher: „Unsere Kollegen sind sowohl auf der Straße als auch in Zügen und auf Bahnhöfen unterwegs. Wer mit illegalen Feuerwerkskörpern erwischt wird, muss mit einer Strafanzeige wegen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz rechnen.“

Natürlich informieren die Bundespolizisten auch das für den Betroffenen zuständige Gesundheitsamt. Mit Verhängung des zweiten strengen Lockdowns mussten sich Brandenburger nach Kurzreisen zum Shoppen oder Tanken nach Polen zehn Tage in Quarantäne begeben. Wie berichtet, galt dies für Berliner zunächst nicht. Inzwischen wurde die Infektionsschutzverordnung entsprechend angepasst.

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Dass - wie manche Mediziner fürchten - wegen des Verkaufsverbots in diesem Jahr hierzulande noch mehr illegale Böller zur Anwendung kommen als sonst, glaubt man beim Hauptzollamt Frankfurt (Oder) nicht. Man führe umfangreiche Kontrollen durch und werde voraussichtlich trotzdem insgesamt weniger illegale Feuerwerkskörper als im Jahr 2019 sicherstellen, sagte Sprecherin Astrid Pinz: „Da waren es 5,6 Tonnen.“

Bei Polizei und Feuerwehr hofft man natürlich, dass der Jahreswechsel durch den Lockdown etwas ruhiger wird. „In der vergangenen Silvesternacht hatten wir 33 Verletzungen und 203 Brände durch Pyrotechnik“, sagte ein Sprecher der Berliner Feuerwehr, die sich wie in den Vorjahren auf den Ausnahmezustand zu Silvester vorbereitet. Am Montag verwies Landesbranddirektor Karsten Homrighausen noch einmal darauf, dass „die meisten verletzten Patienten auf den unsachgemäßen Gebrauch von Pyrotechnik zurückzuführen“ sind.

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