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Mieter in Berlin sind von Privatisierungen bedroht - ein Protestplakat aus der Karl-Marx-Allee.

© Christoph Soeder/dpa

Trotz Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Berlins Wohnen-Senator hält an Deckelmieten bei landeseigenen Firmen fest

320.000 Mieter staatlicher Wohnungen dürfen auf weitere Privilegien hoffen – Wohnen-Senator Scheel will an staatlich gesenkten Mieten festhalten.

Der Mietendeckel ist gekippt – oder doch nicht ganz? Die sechs städtischen Wohnungsunternehmen sollen an die Regulierungen des Berliner Mietendeckels gebunden bleiben. Obwohl das Bundesverfassungsgericht das Gesetz für „nichtig“ erklärte, will der Senator für Stadtentwicklung und Wohnen, Sebastian Scheel (Linke), zumindest bei den rund 320.000 kommunalen Wohnungen an den staatlich gesenkten Mieten festhalten.

Es sei „richtig, ein solches Signal zu setzen“, sagte er im Ausschuss für Stadtentwicklung im Berliner Abgeordnetenhaus am Mittwoch. Die kräftige Mietabsenkung gemäß des laut Bundesverfassungsgericht „nichtigen“ Berliner Gesetzes sei bereits „im Senat andiskutiert worden“. Noch gibt es aber offenbar politischen Widerstand gegen dieses weitere Privileg für Mieter landeseigener Unternehmen: „Die Meinungsbildung ist noch nicht abgeschlossen“, sagte Scheel.

Es sei trotz des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes richtig gewesen, mit dem Gesetz zum Mietendeckel die Kompetenz der Länder im Mietrecht auszuloten. Nun müsse man „mit der Bundesebene über Öffnungsklauseln für die Länder reden“, um geringere Miete und „die soziale Gerechtigkeit in den Städten“ durchzusetzen.

Die Mieter der 320.000 Wohnungen sind ohnehin schon besser gestellt am Markt, weil sie weniger bezahlen als laut Mietspiegel ortsüblich ist. Außerdem ist der Spielraum für Mieterhöhungen bei den Landesfirmen kleiner ist bei privaten Vermietern.

Städtische Gesellschaften auf Sozialkurs

Erst vor wenigen Wochen hatte der Senat seine Firmen bereits durch Sondervereinbarungen auf einen noch strengeren Sozialkurs festgelegt. Im März hatte Scheel eine verschärfte „Ergänzung“ der „Kooperationsvereinbarung“ mit den Chefs der sechs Firmen unterzeichnet. Demnach soll nun die Hälfte der Fläche in neu gebauten Wohnungsprojekten an Haushalte mit geringen Einkünften zu den sehr günstigen Konditionen des Sozialen Wohnungsbaus vermietet werden. Zuvor hatten die Unternehmen bereits bis Oktober auf jegliche Mietererhöhungen verzichtet.

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Was die Mieter freut, kommt den Firmen teuer zu stehen. Allein der Mietendeckel kostet die Firmen dem Vernehmen nach bis zu 300 Millionen Euro innerhalb der fünf Jahre, für die das nichtige Gesetz gültig sein sollte.

Wohnungswirtschaft: Das Geld fehlt im Neubau

In Kreisen der Wohnungswirtschaft heißt es, weil dieses Geld fehlt, können die Unternehmen nicht mehr Kurs halten beim Neubau bezahlbarer Wohnungen. Wie berichtet, verfehlt die Koalition ihr Ziel, in dieser Legislaturperiode 30.000 neue städtische Wohnungen zu errichten – stattdessen wird der kommunale Bestand im besten Fall um 21.000 neue Wohnungen wachsen.

Schuld daran soll auch die zunehmend prekäre Lage der Finanzen sein, die diese dazu zwinge, Bauvorhaben zeitlich zu strecken. Auf Rückzahlungsforderungen zu wenig gezahlter Mieten, zu der das Urteil aus Karlsruhe berechtigt, verzichten die Unternehmen auch.

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