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Der SS-Spruch als Tattoo auf dem Oberkörper des Angeklagten.

© Alexander Fröhlich

Update

Trotz SS-Tattoo: Gericht hebt Kündigung für Lehrer auf

Ein Lehrer aus Brandenburg mit SS-Tattoo klagt erfolgreich gegen seine Kündigung, unterrichten darf er nicht. Der Richter hat eine ungewöhnliche Empfehlung.

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die Kündigung des Lehrers Clemens K. wegen Zeigen eines SS-Tattoos zurückgewiesen. Dennoch hat der Vorsitzender Richter Achim Klueß dem 36-Jährigen deutlich gesagt, was er von den Tattoos hält.

Clemens K. hatte im Juli 2018 bei einem Sportfest einer Hennigsdorfer Schule seinen Oberkörper frei gemacht. Auf dem Bauch war die SS-Losung „Meine Ehre heißt Treue“ zu sehen, daneben weitere rechtsextremistische Symbole wie die „schwarze Sonne“.

Das Land Brandenburg hatte K. am 13. Februar 2019 die Kündigung ausgesprochen, dagegen klagte er und bekam vor dem Arbeitsgericht Neuruppin im Juni zunächst recht. Die Richter befanden, dass der Personalrat nicht ausreichend über die Kündigungsgründe informiert war - konkret über die fehlende Eignung als Lehrer, wovon Land allein durch das Tragen der Tattoos ausgeht.

Dagegen hatte das Land Brandenburg Berufung eingelegt. Das Landesarbeitsgericht wies die Berufung nun teilweise ab und schloss sich den Entscheidungsgründen des Arbeitsgericht Neuruppin an.

Kein Anspruch auf Weiterbeschäftigung

Demnach hätte es zunächst eine Abmahnung gegen den Lehrer geben müssen. Die fehlende Eignung als Lehrer hat das Landesarbeitsgericht aber nicht überprüft. Einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung hat Clemens K. jedoch nicht, wie das Landesarbeitsgericht entschied.

Denn im November hat das Land K. erneut gekündigt, weil es K. grundsätzlich wegen der gegen die Verfassungsordnung gerichteten Tattoos und der daraus deutlichen werdenden inneren Haltung nicht dafür geeignet hält, Kinder und Jugendliche zu unterrichten.

Was Clemens K. an rechten Tattoos unterm T-Shirt trug und auch zeigte.
Was Clemens K. an rechten Tattoos unterm T-Shirt trug und auch zeigte.

© s/Tsp

Über diese Kündigung, die die Fehler der ersten Kündigung ausräumen soll, soll es am Montag zu einer Güteverhandlung in Neuruppin kommen. Aussichten auf eine Einigung bestehen nicht.

Bei der zweiten Kündigung dürfte dem Personalrat aber die Einschätzung des Staatsschutzes der Brandenburger Polizei vorgelegen haben: In der Gesamtschau der Tattoos – Symbole heidnischer und nordischer Glaubensphilosophien und der SS-Spruch – sei „davon auszugehen, dass der Träger der Tätowierungen eine manifeste rechtsextreme Meinung besitzt“ und „ein Vertreter der rechtsextremen Szene war oder ist“.

K. erklärte vor dem Landesarbeitsgericht, er habe keine rechtsextreme Gesinnung, also könne er sich davon auch nicht distanzieren. Er habe sich die Tattoos machen lassen, ohne vom rechten Hintergrund zu wissen, aber um sich von seiner schweren Kindheit zu distanzieren.

Zugleich legte K. Fotos vor: Demnach stehen unter dem SS-Spruch unter dem Hosenbund weitere Worte, sodass auf dem Bauch die Worte zu lesen sind: „Meine Ehre heißt Treue Liebe Familie.“

„Man kann vieles machen, bisher haben sie wenig gemacht“

Der Vorsitzende Richter nahm K. es nicht ab, dass er sich wirklich von den rechtsextremen Symbolen distanziere. Dann hätte er die Tattoos entfernen oder verändern lassen können. Das lehnte der Anwalt von K. ab: Bei einer solche großflächigen Tätowierung sei dies äußerst schmerzhaft und teuer, außerdem wolle sein Mandat die Tattoos ja verdecken.

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in Berlin-Tiergarten.
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in Berlin-Tiergarten.

© Jens Kalaene/dpa

An diesem Punkt wurde der Richter Klueß kurz ungehalten. Eine zum Tattoo gegenteilige, nach außen hin erkennbare Handlung wäre angebracht. „Man kann vieles machen, bisher haben Sie wenig gemacht.“

Klueß machte auch konkrete Vorschläge, wie K. das Tattoo ändern könne: Aus dem T des Wortes Treue einen Nikolaus und mit reinem großen R das Wort Reue. Das über dem Hosenbund sichtbare Ergebnis wäre: „Meine Ehre heißt Reue.“

Richter Klueß fragte auch ganz konkret: Was würde K. seinem zehnjährigen Sohn sagen, wenn dieser die KZ-Gedenkstätte Sachsenhausen in Oranienburg mit der Schule besuchen würde und dann den SS-Spruch auf dem Bauch seines Vaters sähe.

„Wer solche Tattoos trägt, ist ungeeignet, das ist unstreitig“, sagte der Vorsitzende Richter. Er hielt K. auch Stellungnahmen zu seinen Tattoos vor, etwas aus einer schriftlicher Erklärung, verfasst wenige Tage nach dem Sportfest.

Darin schrieb der Mann zur „schwarzen Sonne“: Damit zeige man „die Verbundenheit mit der eigenen Art und mit den uns arteigenen Wertvorstellungen“, gegen die Herrschaft des Mammons und zunehmender Dekadenz.

Und der Richter erinnerte daran, dass es mehrere Fälle gab – obwohl K. versprach seine Tattoos nicht mehr zu zeigen. Bei einer Klassenfahrt im Januer 2019 klopfte eine Lehrerin an der Tür seines Zimmers, K. öffnete und stand mit freiem Oberkörper da. Und auch im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft „Artistik“ sei das Tattoo einmal zu sehen gewesen.

Das Land schlug K. einen Vergleich vor, da eine Rückkehr an die Schule nicht in Betracht käme: Weiterbeschäftigung bis 31. März 2020 samt Freistellung und drei Monatsgehälter oben drauf. Das lehnte K. ab und wollte ein Jahresgehalt extra.

Ohnehin ist unwahrscheinlich, dass K. wieder Lehrer wird. Der studierte Lebensmittelchemiker war als Seiteneinsteiger an die Hennigsdorfer Oberschule gekommen. Nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung wäre er Beamter geworden. Das Verwaltungsgericht entschied im November aber bereits, dies sei mit solch einem Tattoo nicht möglich. Dagegen hat K. vor dem Oberverwaltungsgericht Beschwerde eingelegt.

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