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Berliner Schulbus.

© imago images/CHROMORANGE

Tragepflicht ab sechs Jahren: Droht Kindern ohne Maske in Bus und Bahn eine Strafe?

Alle Schüler ab sechs Jahren müssen in Bussen und Bahnen eine Maske tragen. Was aber passiert, wenn sie ohne erwischt werden?

Kinder ab sechs Jahren müssen eine Maske tragen in der U-Bahn – sie müssen aber nicht zahlen, wenn sie erwischt werden. Dies sagte BVG-Sprecherin Petra Nelken am Wochenende dem Tagesspiegel. Die Nachrichtenagentur dpa hatte am Freitag einen BVG-Sprecher etwas missverständlich zitiert, wonach auch „bei Schülerinnen und Schülern“ „im Zweifelsfall eine Vertragsstrafe von 50 Euro fällig“ sei.

Doch Nelken betonte, dass man bei Kindern nicht kassieren werde. Kinder unter 14 Jahren sind laut Gesetz strafunmündig. Und bei den Masken seien die jüngeren Schüler ohnehin vorbildlich, lobte Nelken. Denkbar sei eine Strafe allerdings bei 16- oder 17-jährigen bockigen Jugendlichen.

Am Montag startet in Berlin und Brandenburg das neue Schuljahr. Anders als vor den Ferien kontrolliert seit dem 7. Juli auch die BVG die Einhaltung der Maskenpflicht – nachdem auf Druck der Politik die Hausordnung, die bei der BVG „Nutzungsordnung“ heißt, geändert worden war.

Nun heißt es in Paragraf 3: „Es ist nicht gestattet, sich ohne Mund-Nasen-Bedeckung in den Verkehrsmitteln und Anlagen aufzuhalten“. Ausgenommen sind Kinder bis sechs Jahre und Menschen, die wegen einer Behinderung keine Maske tragen können. Der Sicherheitsdienst der BVG weise Fahrgäste ohne Maske auf ihren Fehler hin, sagte die BVG-Sprecherin. Die S-Bahn hat eine solche Regel nicht in ihrer Hausordnung, deshalb dürfen dort nur Polizisten Strafen kassieren.´

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Die Quote der Maskenträger, die im Juni auf 75 Prozent gesunken war, ist unterdessen wieder gestiegen auf bis zu 95 Prozent im Berufsverkehr, tagsüber sollen es bis zu 85 Prozent sein. In den vergangenen fünf Wochen gab es nach BVG-Angaben 45.000 „Ansprachen“ von maskenlosen Fahrgästen.

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1600 von ihnen spendierte die BVG eine Mund-Nasen-Bedeckung gratis. 450 Fahrgäste wurden verwarnt, 270 traf die ganze Härte von Paragraf 5 der Nutzungsverordnung: 50 Euro „Vertragsstrafe“. Wer das Werk studiert, lernt, dass Roller- oder Skateboard-Fahren auf dem Bahnsteig 100 Euro kostet, Rauchen hingegen nur 15 Euro. Vögel zu füttern oder Drogenhandel sind zwar verboten, kosten bei der BVG aber keine Strafe.

Theoretisch könnte die Strafe für Maskenverweigerer noch höher sein, nämlich bis zu 500 Euro. Diese Höchstsumme nennt der „Bußgeldkatalog zur Ahndung von Verstößen gegen die SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung in Berlin“. Ein Verstoß muss aber durch einen Polizisten geahndet werden.

„Maskenmuffel“ heißt das neue BVG-Video

Mehr Humor als in ihren Verordnungen darf die BVG in ihrem neuesten Video-Filmchen „Maskenmuffel“ zeigen, der unter anderem bei Youtube zu sehen ist: „Liebe Fahrgäste, herzlich willkommen an Bord unserer Maschine BVG187 nach Sri Lankwitz. Sobald Sie Ihre Sitzplätze eingenommen haben, möchten wir Sie mit unseren Sicherheitsvorkehrungen vertraut machen.“ Als Hauptdarsteller hat die BVG Passun Azhand gewonnen, der bereits im Quatsch Comedy Club aufgetreten ist und nun à la Stewardess das Anlegen einer Maske vorführt.

Wie üblich zu Beginn des neuen Schuljahres gilt ab Montag wieder der normale Fahrplan. In den Ferien sind bekanntlich die Takte vor allem bei Bussen geringer, weil keine Schüler unterwegs sind. Nach Angaben der BVG liegt das Fahrgast-Aufkommen derzeit bei 75 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Dies liege vor allem an der geringen Zahl von Touristen.

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