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Bewegung ist frei - andere Angebote in Kitas können ganz schön teuer sein.

© Uwe Zucchi/dpa

Update

Träger verliert vor Gericht: Berlin darf Zusatzbeiträge von Kitas auf 90 Euro begrenzen

Um eine soziale Spaltung zu verhindern, dürfen Kitas nicht beliebig Zuzahlungen für Extraleistungen verlangen. Ein Träger scheiterte mit einer Klage, kündigt aber Berufung an.

Die Begrenzung von Kita-Zusatzgebühren in Berlin auf 90 Euro ist rechtmäßig. Das entschied das Verwaltungsgericht, wie zuerst der RBB berichtet. Gegen die Maßnahme geklagt hatten - neben zwei anderen Trägern - die Kant-Kitas aus dem Südwesten der Stadt. In den drei Kitas des Trägers werden rund 380 Kinder betreut. Die 5-Jährigen unter ihnen zahlen einen monatlichen Zusatzbeitrag von 780 Euro, werden dafür aber von einer eigens angestellten Lehrkraft unterrichtet und so auf das Niveau internationaler Schulen vorbereitet.

Trotzdem kämpft der Träger mit den Finanzen: 2019 sei durch die Absenkung der Förderbeiträge durch die Senatsverwaltung für Bildung monatlich ein Defizit von 10.000 Euro entstanden. Ein geplanter Neubau einer Kita mit etwa 180 Plätzen wurde nach Angaben der Geschäftsführerin Franziska Wagener des Trägers abgesagt.

Das Verwaltungsgericht gab dem Land nun recht. "Eltern vor übermäßigen Zuzahlungen für die Betreuung ihrer Kinder in Berliner Tageseinrichtungen zu schützen, stellt ein ausreichendes Gemeinwohlinteresse dar", urteilten die Richter. Wenn der Träger an den höheren Elternbeiträgen festhalten wolle, müsse er eben auf die öffentliche Förderung verzichten.

Kurios: Auch die Klägerin begrüßte das Urteil: "Wir haben uns über die Schnelligkeit der Urteilsfindung gefreut und auch darüber, in Berufung gehen zu können. Damit sind wir der Verhandlung der Frage vor dem Verfassunggerichtshof einen Schritt näher gekommen", erklärte Wagener. Ihren Informationen zufolge hatte das Verwaltungsgericht bereits vor Monaten signalisiert, dass es die verhandelte Frage für eine Anlegenheit für das Verfassungsgericht hält. Schließt sich das Oberverwaltungsgericht dem an, dürfte der Weg für die letztinstanzliche Klage bald frei sein.

Melanie Kühnemann-Grunow, familienpolitische Sprecherin der SPD im Abgeordnetenhaus, bejubelte das Urteil. "Whoop whoop!", twitterte sie am Freitagmorgen. "Kein Steuergeld für exklusive Kitas!"

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In dem Konflikt zwischen attraktiven Angeboten in den Kitas und einem Zugang für alle hatte Jugendsenatorin Sandra Scheeres (SPD) vor mehr als zwei Jahren eine Begrenzung der Zusatzbeiträge durchgesetzt. Ihr Ziel war es, eine soziale Spaltung zu verhindern. Sie wolle "die Eltern vor unangemessenen finanziellen Forderungen schützen", sagte Scheeres seinerzeit.

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Nach langen Verhandlungen verständigten Jugendverwaltung und Kitaverbände sich im April 2018 auf eine Obergrenze von 90 Euro im Monat für die Extraleistungen. Die Regelung trat zum 1. September desselben Jahres in Kraft, allerdings gab es in der Folge immer wieder Versuche, sie zu umgehen. Im selben Jahr schaffte Berlin auch als erstes Bundesland die Kita-Gebühren komplett ab. (Tsp)

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