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Am Checkpoint Charlie keine Seltenheit: das Bierbike.

© Mike Wolff

Tourismus in der Hauptstadt: Ein Freifahrtschein für die Bierbikes

Auf Wunsch tausender Bewohner hat Amsterdam die umstrittenen Räder verboten. In Berlin gibt es für ein generelles Verbot kaum Chancen.

Sie trinken, sie grölen, sie strampeln: Touristenbeladene Bierbikes gehören nicht zum Lieblingsanblick aller Berliner. Autofahrer, BVG, Bezirke, Senat und selbst die Tourismusagentur Visit Berlin sehen die rollenden Kneipen kritisch. Denn sie halten nicht nur den Verkehrsfluss auf, sondern stören auch das Image der anspruchsvollen Touristendestination, als die Berlin gern wahrgenommen werden würde.

Nun hat Amsterdam die Bierbikes aus ihrem Stadtzentrum verbannt. Mehrere Tausend Bewohner hatten in einer Petition ein Verbot der Gruppenfahrräder gefordert. Das Amsterdamer Bezirksgericht sah dies gerechtfertigt, weil die Bierbikes Verkehrsbehinderungen und unsoziales Verhalten im belebten Stadtzentrum mit sich brachten.

Kommt nun auch die Berliner Bierbike-Debatte wieder ins Rollen? Denn ähnlich wie Amsterdam will sich auch Berlin ein neues Tourismuskonzept geben. Das Ziel: Weniger Ballermanntourismus, mehr kaufkräftige, kulturaffine Besucher. Ein Bierbike-Verbot wäre da ein erster Schritt.

Sondernutzungserlaubnis sei Dank

Im Bezirksamt Mitte reagiert man unbeeindruckt auf die Amsterdamer Entscheidung. Das Ordnungsamt könne derzeit nicht feststellen, inwieweit Ordnungswidrigkeiten gegen Bierbike-Fahrer verhängt wurden, teilt eine Sprecherin mit. Nur ein Fall sei bekannt, in dem ein Bierbike-Fahrer den Tiergartentunnel befuhr. In Mitte haben Bierbikes derzeit eine Sondernutzungserlaubnis. Seit 2014 müssen aber bestimmte Bereiche wie Friedrichstraße, Alexanderplatz, Gendarmenmarkt, Pariser Platz und Unter den Linden Bierbike-frei bleiben.

Gegenwärtig beschäftigt sich das Verwaltungsgericht Berlin mit der Frage, ob Bierbikes für das Fahren auf öffentlichem Straßenland eine Sondernutzungsgenehmigung brauchen und ob das Ausschließen bestimmter Straßen rechtens ist. Mehr teilt das Bezirksamt Mitte nicht mit und verweist an die Senatsverwaltung für Verkehr, die für ein grundsätzliches Verbot zuständig ist.

Dort lässt Pressesprecher Matthias Tang wissen: „Es hat sich nichts an der Situation verändert. Ein generelles Verbot gibt die Rechtslage nicht her.“ Die Sondernutzungsgenehmigung in Mitte gelte nach wie vor. Die Bierbikes seien gewiss nicht schön, aber ein Verbot rechtlich nicht möglich. „Zu dem Fall in Amsterdam können wir nichts sagen, dazu liegt uns nichts vor.“

In Berlin war ein Verbot der Bierbikes seit 2010 immer wieder gefordert worden, doch damals unter anderem daran gescheitert, dass die Bierbikes keine generelle Verkehrsgefährdung darstellten. Seitdem ist es ruhig geworden um die streitbaren Gefährte und die Berliner nehmen sie hin wie Pferdekutschen, die allgegenwärtigen Touristenbusse, langsam dahinradelnde Fahrradrikschas auf der rechten Spur und andere tourismusbedingte Zumutungen. Daran wird wohl auch das Amsterdamer Verbot so schnell nichts ändern.

Und falls die Holländer doch mal Lust haben, Radeln und Biertrinken zu vereinen: Hier können die rund 830 000 niederländischen Touristen, die laut Tourismus-Statistik neben insgesamt 12 Millionen Urlaubern zuletzt in die Stadt kamen, die Stadt nach wie vor feuchtfröhlich erkunden.

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