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Polizei riegelt den Tatort am Columbiodamm ab.

© dpa

Tödliche Attacke bei „Neuköllner Maientagen“ in Berlin: Niedergestochener Mohammed R. hätte 2018 ausreisen sollen

Die Berliner Behörden hatten den Mann, der bei den "Neuköllner Maientagen" getötet wurde, 2018 in den Libanon ausgewiesen. Weshalb war er 2022 noch in Berlin?

Der Mann, der den 25-jährigen Mohammed R. niedergestochen hat, ist noch nicht gefasst, die tödliche Attacke in der Nacht zum 1. Mai beim Volksfest „Neuköllner Maientage“ in der Hasenheide am Columbiadamm noch nicht aufgeklärt. Der 25-Jährige aus dem Berliner Milieu arabischstämmiger Clans starb im Vivantes-Krankenhaus Neukölln aufgrund der schweren Verletzungen, die er beim Streit zwischen mehreren Männern erlitten hatte.

Im Herbst 2018 war sein Bruder Nidal auf dem Tempelhofer Feld erschossen worden. Mohammed R. war ein Wiederholungstäter - und hätte zur Tatzeit eigentlich gar nicht mehr in Deutschland sein dürfen. Bereits 2018 wurde er wegen mehrerer Straftaten in den Libanon ausgewiesen.

Weshalb war er dann noch im April 2022 in Berlin? Pass- und Ausweis-Papiere hätten gefehlt, teilt eine Sprecherin der Senats-Innenverwaltung dem Tagesspiegel mit. "Ihm musste daher aufgrund der geltenden Rechtslage seit 2018 immer wieder eine Duldung wegen Passlosigkeit erteilt werden", sagte sie.

Das Landesamt für Einwanderung habe sich seit 2018 kontinuierlich und intensiv darum bemüht, einen Pass im Libanon zu beschaffen. "Das war auch dadurch erschwert, dass seine Staatsangehörigkeit als aus dem Libanon stammender Palästinenser ungeklärt gewesen ist."

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Wie viele weitere Personen aus dem Libanon, die aus strafrechtlichen Gründen abgeschoben werden sollen, derzeit noch geduldet werden müssen, konnte sie nicht sagen. Insgesamt würden, Stand 31. März, 1054 Personen mit libanesischer Herkunft geduldet.

Die Erteilung einer Duldung erfolge stets nach einer einzelfallbezogenen Prüfung und hänge von jeweils individuellen Duldungsgründen ab wie beispielsweise Passlosigkeit, laufende Gerichtsverfahren oder Duldungen aus familiären Gründen. Eine differenzierte Erfassung der Duldungsgründe zu statistischen Zwecken erfolge nicht.

Gute Integrierten soll eine Bleibeperspektive gegeben werden

Um Kettenduldungen zu vermeiden, würden alle Möglichkeiten genutzt, Personen, die sich seit Jahren in Berlin aufhalten, ihren Lebensunterhalt sichern, gut integriert seien und keine Straftaten begangen haben, eine gesicherte Bleibeperspektive zu geben, sagte die Sprecherin. Vom Landesamt für Einwanderung werde in jedem Einzelfall regelmäßig geprüft, ob Duldungsgründe beziehungsweise Abschiebungshindernisse noch bestünden.

Zwischen 1. Januar 2018 und 30. April wurden nach Angaben der Sprecherin 82 libanesische Staatsangehörige abgeschoben. "Hierbei", teilte sie mit, "wird in der statistischen Erfassung nicht differenziert zwischen einer Abschiebung in den Libanon und der Abschiebung in einen anderen Staat".

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