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Der Mediziner S. hatte ohne Anästhesisten operiert. Seine Patientin starb in Folge eines Herzstillstands. (Symbolbild)

© Uwe Zucchi dpa/lhe

Tod nach Schönheits-OP: Arzt klagt auf Zulassung

2006 operierte ein Arzt eine 49-Jährige ohne Anästhesisten. Die Frau starb. Der Mann wehrt sich seit Jahren gegen den Verlust seiner Approbation.

Der Fall reicht zurück ins Jahr 2006. Es gab mehrere Prozesse um eine Patientin, die nach einer Schönheitsoperation zur Hautstraffung in einer Charlottenburger Tagesklinik starb. Doch Einsicht zeigt der Mediziner S. trotz eines höchstrichterlichen Hafturteils noch immer nicht: Er will weiter Patienten behandeln dürfen.

Im März 2014 entschied der Bundesgerichtshof rechtskräftig: Der Mediziner S. wurde wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Und der BGH verhängte ein vierjähriges Berufsausübungsverbot. Die Frist ist bald vorbei. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) hält S. wegen des Urteils für unzuverlässig und des Arztberufs für unwürdig. Die Behörde entzog ihm im Juli die Approbation. Das will der 66-Jährige nicht hinnehmen und klagt vor dem Verwaltungsgericht, das am Mittwoch darüber verhandelt.

Nicht er, sondern andere Ärzte seien Schuld am Patientinnentod

Was die Strafgerichte festgestellt haben, sei unzutreffend, findet S. Er hatte damals die Schönheitsoperation besonders günstig angeboten, indem er auf einen Anästhesisten verzichtete. Als die damals 49-jährige Patientin am Ende der dreistündigen Operation einen Herzstillstand erlitt, konnte der Arzt sie noch reanimieren, hat sie jedoch nach Feststellung mehrerer Strafgerichte erst Stunden später auf eine Rettungsstelle gebracht.

In seiner Klage erklärt S. nun aber, nicht er, sondern die Ärzte auf der Notstation hätten Fehler gemacht und seien schuld am Tod der Patientin. Der Vorwurf des Lageso, des Arztberufs unwürdig zu sein, entstamme nur einem „lange ausgedienten Standesdünkel“ und könne den gravierenden Eingriff in seine Berufsausübungsfreiheit nicht rechtfertigen.

Das Verwaltungsgericht hatte sich bereits 2013 mit dem Mann befasst. Er hatte geklagt, weil angeordnet worden war, dass seine Approbation ruht. Und er scheiterte schon damals.

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