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Mahnwache für einen toten Radfahrer, der bei einem Verkehrsunfall mit einem BSR-LKW in Berlin-Adlershof am Eisenhutweg Ecke Hermann-Dorner-Allee am 7. Oktober 2018 tödlich verletzt wurde.

© Stefan Jacobs

Tod einer Radfahrerin in Berlin: Willkür und Symbolik statt echter Konsequenzen

Der Tod einer Radfahrerin in Kreuzberg passt in ein grausames Schema. Es gäbe Abhilfe, aber niemand nimmt sie ernsthaft in Angriff. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Stefan Jacobs

Wieder ist ein Mensch im Berliner Straßenverkehr gestorben, wieder unter den Rädern eines abbiegenden Lastwagens, wieder bei Grün. Der Unfall vom notorisch gefährlichen Kreisel am Kottbusser Tor passt exakt in das grausame Standardschema: Menschen, die sich an die Verkehrsregeln halten, aber darüber hinaus nicht in jeder Sekunde extrem wachsam sind, befinden sich in Berlin in Lebensgefahr. Der Unterschied zu früher ist, dass seit Inkrafttreten des Mobilitätsgesetzes 2018 unverzüglich geprüft werden muss, ob mangelhafte Infrastruktur den Unfall begünstigt hat.

Konsequenzen werden bisher eher symbolisch gezogen

Die bisherige Erfahrung zeigt, dass die Konsequenzen eher symbolisch gezogen werden: Während der eine Abbiegeunfall als Regelverstoß des Lkw-Fahrers abgehakt wird, wird woanders gehandelt. Und zwar am ehesten, wenn die öffentliche Aufmerksamkeit besonders groß war.

So kann beispielsweise ein Unfall wie im Juni 2018, als ein abbiegender Lkw einen siebenjährigen Jungen vor den Augen seiner Mutter überfuhr, nicht mehr passieren, weil an der Kreuzungsampel die Grünphasen für Geradeausverkehr und Abbieger getrennt wurden. Aber hunderte andere Ampeln bleiben wie gehabt. Und das ist ein Skandal.

Sorge um erhöhte Staugefahr

Die Gründe dafür sind die unbefristet gültige Berliner Kapitulationserklärung „Personalmangel“ und die Sorge um eine erhöhte Staugefahr bei längeren Rotphasen. Außerdem, so die Annahme, könnten die Radfahrer und Fußgänger verlocken, bei Rot zu gehen oder zu fahren.

Beide Argumente sind wahr – aber schwach. Der Preis für die Stauvermeidung durch gemeinsame Grünphasen sind mindestens ein halbes Dutzend Tote pro Jahr und eine noch deutlich höhere Zahl von irreversibel versehrten Menschen. Wer dagegen an einer roten Ampel verunglückt, ist selbst schuld – und weiß das auch. Und zwar schon, bevor etwas passiert.

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Noch grundsätzlicher könnte man für die Abwägung der Prioritäten auch das Grundgesetz heranziehen, in dem zwar das Recht auf körperliche Unversehrtheit verankert ist, nicht aber der Anspruch, mit einem potenziell gefährlichen Verkehrsmittel möglichst reibungslos durch dicht besiedelte Gefilde zu gelangen.

Und apropos Prioritätensetzung: Die im Mobilitätsgesetz verankerte Verpflichtung zur kurzfristigen Abhilfe ist prinzipiell richtig, aber birgt angesichts der überforderten Verkehrsbehörden in Land und Bezirken die Tücke, dass wegen der akuten Fälle die Dauerbrenner liegen bleiben. Die sind amtlich definiert: Wo es binnen drei Jahren wenigstens fünf Mal mit Personenschaden kracht, ist ein „Unfallhäufungspunkt“. Es gibt in Berlin rund 1600 dieser Stellen. Und noch immer scheint kein Verantwortlicher ernsthaft gewillt, daran wirklich etwas zu ändern.

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