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 Sieben Fälle von Geflügelpest sind derzeit in Berlin nachgewiesen worden.

© dpa/ Julian Stratenschulte

Tierseuche H5N8 in Berlin: Sieben Fälle von Geflügelpest in Berlin nachgewiesen

Die Senatsverwaltung warnt vor der Geflügelpest, Tiere müssen in Berlin fortan im Stall gehalten werden. Auch für Menschen kann der Erreger gefährlich sein.

Sieben Fälle von Geflügelpest sind im Raum Berlin bislang nachgewiesen worden. Der Erreger wurde laut Senatsverwaltung für Verbraucherschutz zuletzt am Dienstag bei einer Wildgans in Charlottenburg-Wilmersdorf sowie zuvor am Freitag bei einem Kormoran in Spandau vom Friedrich-Loeffler-Institut nachgewiesen und bestätigt. Anfang März war in Treptow-Köpenick bereits ein Hausflügelbestand gemeldet worden, der an der Erkrankung litt, die den Erregernamen H5N8 trägt.

Seit vergangenem Wochenende wurde in allen Bezirken aufgrund des vermehrten Aufkommens der Krankheit eine Aufstallung von Hausgeflügel angeordnet, wie die Senatsverwaltung mitteilte. Um die Ansteckung weiterer Tiere zu verhindern, müsse das Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter einer geschlossenen Vorrichtung gehalten werden. Ställe und Vorrichtungen müssten nach oben hin abgedeckt sein. Außerdem müssten sie an den Seiten mit Schutzvorrichtungen versehen sein, die das Eindringen von Wildvögeln verhindern.

Die Gefahr, dass sich ein Tier mit dem Geflügelpesterreger infiziere, werde derzeit als hoch eingeschätzt. Alle Geflügelhalter:innen werden deshalb darum gebeten, ihren Bestand beim zuständigen Bezirksamt, Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht, anzumelden und entsprechende Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz ihres Geflügelbestandes zu ergreifen.

Zuletzt ist die Geflügelpest in Berlin im Winter 2016/2017 aufgetreten. Damals sind knapp 60 Wildvögel betroffen gewesen.

Erreger kann auch für den Menschen gefährlich werden

Auch für den Menschen stellt die Geflügelpest eine Bedrohung dar. So sei im Februar 2021 ein Fall bekannt geworden, bei dem sich im Dezember 2020 in einem russischen Geflügelbestand sieben Mitarbeitende mit dem Erreger H5N8 angesteckt hätten. Den Betroffenen gehe es laut Behördenangaben gut. Eine Weiterverbreitung der Krankheit von Mensch zu Mensch sei nicht beobachtet worden. Auch wenn diese Übertragung des Erregers auf den Menschen erst einmal beschrieben worden sei, müssten nun im Umgang mit Geflügel einige Dinge beachtet werden.

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Der Fund eines toten Wasser-, Raben- oder Greifvogels solle den Veterinärämtern der Bezirke gemeldet werden, um eine Untersuchung des Tieres zu ermöglichen. Kranke oder tote Tiere sollten auf keinen Fall angefasst werden. Auch Federn sollten nicht gesammelt werden. Im Unterschied zu Wasser-, Raben- und Greifvögeln gelten Singvögel und Tauben laut Senatsverwaltung als nicht besonders anfällig für den Geflügelpest-Erreger.

Tobias Fellner

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