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 Diese Fahnen (auf einer Demonstration in Frankreich) würden in Deutschland wegen Werbung für die verbotene PKK beschlagnahmt.

© AFP/FREDERICK FLORIN

Terrorverfahren gegen mutmaßliches PKK-Mitglied: Gericht verurteilt Kurdin wegen Mitgliedschaft in einer „ausländischen terroristischen Vereinigung“

Yildiz Aktas wurde zu zwei Jahren Haft verurteilt. Das Gericht befand sie für schuldig der Kurdischen Arbeiterpartei PKK anzugehören.

Im Berliner Prozess um die Mitgliedschaft einer türkischen Staatsbürgerin in der Kurdischen Arbeiterpartei PKK ist Donnerstag das Urteil gefallen: zwei Jahre Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung. Yildiz Aktas wurde wegen Mitgliedschaft in einer „ausländischen terroristischen Vereinigung“ verurteilt.

Dies wurde durch eine „Verfolgungsermächtigung“ des Bundesjustizministeriums möglich: Die ist nötig, wenn Verdächtigen keine konkreten Taten, sondern die Zugehörigkeit zu einer illegitimen Organisation vorgeworfen wird. Aktas’ Anwälte erklärten, ihre Mandantin sei im Interesse der deutschen Türkei-Politik verurteilt worden. Auch der Vorsitzende Richter sprach von einer repressiven Politik der Türkei gegen die Kurden.

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