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Der Angeklagte steht im Gerichtssaal zwischen seinen Anwälten.

© Paul Zinken/dpa

SUV-Unfall mit vier Toten in Berlin: „Denken Sie daran, nicht zu fahren“ – Angeklagter ignorierte Warnung seines Neurologen

Am Mittwoch hat der behandelnde Neurologe des Fahrers vor Gericht ausgesagt. Er habe dem Angeklagten zehn Tage vor dem Unfall deutlich gesagt, dass er nicht Auto fahren darf.

Im Prozess um den SUV-Unfall mit vier Toten in Berlin hat der behandelnde Neurologe des angeklagten Autofahrers vor Gericht ausgesagt. Zehn Tage vor dem Unfall sei der damalige SUV-Fahrer Michael M. bei ihm gewesen. Der Arzt soll dem 44-jährigen Unternehmer, der ein Rezept für ein Medikament gegen Epilepsie abholte, noch hinterhergerufen haben: „Denken Sie daran, nicht zu fahren.“

Als Zeuge im Prozess gegen M. wegen fahrlässiger Tötung erklärte der Neurologe am Mittwoch, er habe M. darauf hingewiesen, dass er für mindestens ein Jahr nicht Auto fahren dürfe. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der damalige Fahrer eines Porsche Macan am 6. September 2019 am Steuer saß, obwohl er wegen einer strukturellen Epilepsie und einer nur einen Monat zurückliegenden Gehirnoperation nicht in der Lage gewesen sei, das Auto sicher zu führen.

Wegen eines Krampfanfalls habe er die Kontrolle über den Wagen verloren. Das Auto preschte auf der Invalidenstraße in Mitte auf die Gegenfahrbahn, raste gegen einen Poller, überschlug sich und erfasste vier Fußgänger. Ein dreijähriger Junge, seine Großmutter sowie zwei Männer starben.

M. hatte im Mai 2019 - ein halbes Jahr vor dem Unfall - einen ersten epileptischen Anfall erlitten. Sein damaliger Neurologe sagte, er habe ihm „mit Sicherheit“ erklärt, dass er vorläufig nicht Auto fahren darf. Damals habe er keine Frist gesetzt – „dafür war es zu früh“. M. habe sich dann entschlossen, einen festgestellten Hirntumor minimalinvasiv entfernen zu lassen.

Drei Wochen nach der Operation Anfang August 2019 sei M. bei ihm in der Praxis gewesen, so der Neurologe. M. habe im Gespräch erwähnt, dass er gelesen habe, es gelte nach einem epileptischen Anfall ein dreimonatiges Fahrverbot.

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„Ich sagte ihm, dass das nicht für Menschen gilt, die auch einen Hirntumor hatten, sie dürfen für mindestens ein Jahr nicht Auto fahren.“ Allerdings seien die Hinweise mündlich erfolgt. Der Prozess geht Montag weiter.

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