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Drei Wochen nach der Eröffnung der Tesla-Gigafactory durch Elon Musk kam zum ersten Vorfall in der Produktion. 

© Reuters

Stress um die Giga-Factory in Brandenburg: Tesla hat nicht alle Auflagen für Fabrik erfüllt - Land hält das für zulässig

Seit drei Wochen rollen in der Tesla Giga-Factory die E-Autos vom Band. Doch nicht alle Auflagen aus der Genehmigung von Brandenburg sind erfüllt.

Der US-Elektroautobauer Tesla hat in der neuen Fabrik in Grünheide bei Berlin bisher nicht alle Auflagen für die Genehmigung erfüllt - das ist nach Angaben der Brandenburger Landesregierung allerdings zulässig.

„Da die Anlage in Teilschritten in Betrieb genommen wird, wurden Auflagen für die jeweils in Betrieb zu nehmenden Anlagenteile sukzessiv erfüllt“, teilte das Umweltministerium der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag mit. „Alle Auflagen, die der Sicherstellung eines Anlagenbetriebs ohne unmittelbare Gefahren für die Allgemeinheit und die Umwelt dienen, werden erfüllt.“

Dazu zählten vor allem sicherheitstechnische Expertenkontrollen und Anforderungen zum Schutz vor Störfällen.

Forderung nach Untersagung der Erlaubnis

Tesla hat beim Immissionsschutz und der Überwachung gefährlicher Abfälle bisher 16 von 18 Auflagen erfüllt. Bei den zwei offenen Auflagen handle es sich um ausstehende Unterlagen, sagte Ministeriumssprecherin Frauke Zelt.

„Die Prüfungen sind keine Formalie, sondern es geht um die Sicherheit der Anlage und um die Vermeidung von Umweltschäden“, kritisierte der Linke-Abgeordnete Thomas Domres, der eine Kleine Anfrage dazu gestellt hatte.

Die Grüne Liga Brandenburg fordert wegen Unklarheiten nach dem Auslaufen einer wassergefährdenden Flüssigkeit beim Landkreis Oder-Spree die Untersagung der Betriebserlaubnis. Anhand von Bildmaterial sei ersichtlich, dass bei der Betriebsstörung ein Bereich unbefestigt sei und nicht versiegelt wie in den Antragsunterlagen für die Genehmigung gefordert, kritisierten die Umweltschützer in einem Schreiben.

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„Um größeren Schaden zu vermeiden, wird der Landkreis aufgefordert, den Betrieb der Anlage zu untersagen, bis dieser Mangel behoben und ein der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung entsprechender Zustand hergestellt ist.“

Havarie einen Monat nach der Eröffnung

In der Lackiererei waren im April nach Behördenangaben 15 000 Liter einer Farbmischung ausgetreten, die von einem Entsorger abgepumpt wurden. Bei der Verladung liefen später zwei bis drei Liter auf die Zufahrt, die gebunden wurden. Die Flüssigkeit gilt als schwach wassergefährdend. Dem Landkreis zufolge gelangte sie nicht in Kanalisation und Grundwasser. Das Landesumweltamt stuft den Vorfall als Betriebsstörung ein. Der Wasserverband Strausberg-Erkner, der Tesla beliefert, hält den Austritt für einen Störfall.

Die Grüne Liga sieht durch den unversiegelten Bereich eine Gefahr für den Eintritt von Gefahrenstoffen in den Grundwasserleiter. So könnte in einem Brandfall kontaminiertes Löschwasser vom Hallendach auf die nicht versiegelte Fläche fließen und von dort in den Erdboden gelangen.

Das Land Brandenburg sieht wegen der Auflagen für die neue Fabrik des US-Elektroautobauers keine Gefahr für das Grundwasser, wie aus dem Genehmigungsbescheid des Landesumweltamtes hervorgeht. (dpa)

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