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Von den hier abgebildeten äußeren Rändern ist man immer 15 Kilometer Luftlinie zur Stadtgrenze entfernt

© Tagesspiegel/Schuber

Update

Strengere Corona-Maßnahmen: Die 15-Kilometer-Regel erklärt – was Berliner jetzt wissen müssen

Der Senat schränkt die Bewegungsfreiheit der Bürger ein – sobald die Neuinfektionsrate auf 200 steigt. Es gibt jedoch Ausnahmen.

Berlin schnürt den Speckgürtel enger. Analog zu einem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz in der Vorwoche hat sich der Senat am Dienstag auf die Verabschiedung einer sogenannten 15-Kilometer-Regel geeinigt.

Diese sieht vor, dass Bewohner der Hauptstadt künftig „triftige Gründe“ vorweisen müssen, um weiter als 15 Kilometer in das Nachbarbundesland Brandenburg reisen zu dürfen. Gemessen wird der Radius jeweils ab der Landesgrenze und nicht ab der eigenen Wohnadresse, sie hat dementsprechend keinen Einfluss auf die Bewegungsfreiheit innerhalb des Stadtgebietes.

Die Regelung greift frühestens ab Sonnabend: Wenn der Wert der 7-Tage-Inzidenz, also der Zahl der Corona-Infektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche, über 200 liegt.

Damit dürften künftig noch mehr Berliner als ohnehin schon bange auf den täglich am späten Nachmittag veröffentlichten Corona-Lagebericht aus der Gesundheitsverwaltung blicken.

Am Dienstagnachmittag lag der Wert laut den offiziellen Zahlen bei 199,9 und damit denkbar knapp unterhalb der für die neue Regel festgesetzten Grenze. Da die Zahl in den vergangenen Tagen teilweise sprunghaft nach oben geschnellt ist, ist ein zeitnahes Überschreiten der Grenze nicht auszuschließen. Nach Tagesspiegel-Zahlen sehen Berlin bereits bei einer Inzidenz von 211,2.

Das sind die Ausnahmen von der 15-Kilometer-Regel

Außer Kraft treten soll die Regel erst, wenn die Inzidenz über die Dauer von sieben Tagen unter 200 gelegen hat. Kurzzeitige Schwankungen, wie sie seit Beginn der Pandemie insbesondere nach Wochenenden und der dadurch verminderten Test- und Meldepraxis auftauchen, sollen so ausgeglichen werden.

Klar ist: Wie bereits nach Verabschiedung der geltenden Ausgangsbeschränkungen gelten auch für die Radius-Regel zahlreiche Ausnahmen.

„Triftige Gründe“ für das Überschreiten der 15-Kilometer Grenze sind demnach:

  • die Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum
  • die Ausübung beruflicher, mandatsbezogener, ehrenamtlicher Tätigkeiten
  • Betreuung und Pflege von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen
  • die Wahrnehmung von Terminen bei Behörden und Gerichten oder die Befolgung behördlicher, staatsanwaltschaftlicher oder polizeilicher Vorladungen
  • der Arztbesuch, die Wahrnehmung medizinischer Behandlungen oder die Blutspende
  • der Besuch bei Ehepartnerinnen und -partnern oder Lebenspartnerinnen und -partnern, die Wahrnehmung des Sorgerechts oder Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich
  • das Aufsuchen von Schulen, Einrichtungen der Pflege, Behindertenhilfe und der Kinderbetreuung

Aus der Reihe der Ausnahmen gestrichen wurde unter anderem der Besuch eines Gottesdienstes, Einkäufe oder die Teilnahme an genehmigten Veranstaltungen. Auch Sport, etwa eine Radtour, endet im Fall des Inkrafttretens an der vom Senat beschlossenen 15-Kilometer-Grenze.

Auch Flugreisen sind dann von Berlin aus verboten - es sei denn, sie sind nötig um zur Arbeit, zu Verwaltungsterminen, oder zu einem Arzt zu gelangen, oder Angehörige zu pflegen.

Unklar blieb, wie die Regelung Berlins mit der Brandenburgs korrespondiert und wie Verstöße gegen die Regelung des Nachbarlandes auf dem jeweils eigenen Territorium geahndet werden sollen.

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Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD), der sich nach der Sitzung des Senats den Fragen der Medien stellte, erklärte: „Es hat dazu Abstimmungen zwischen den Ländern gegeben mit dem Ergebnis, dass Berlin für Kontrollen auf Berliner Grund zuständig ist und Brandenburg auf Brandenburger Boden.“

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Details sollen „zeitnah“ bei einer zwischen den Regierungschefs beider Länder vereinbarten Kabinettssitzung stattfinden, erklärte Kollatz weiter. „Die Kontrolle wird sich auf offenkundige Missbrauchsfälle beschränken.“ Es gehe darum, „der Bevölkerung eine Orientierung zu geben“, sagte Kollatz und betonte, Ziel der Maßnahme sei die Vermeidung von Kontakten.

Im Senat sind nicht alle überzeugt von der neuen Regel

Aus dem Senat hieß es am Dienstag, längst nicht alle Mitglieder des Gremiums seien von der Notwendigkeit der zusätzlich zu Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen beschlossenen Maßnahme überzeugt gewesen.

Der 15-Kilometer-Regel hätte es nicht zusätzlich bedurft, allerdings unterstreichen sie die Notwendigkeit zur Reduzierung des Mobilitätsgeschehens, hieß es im Anschluss an die Sitzung aus Senatskreisen.

Außerdem habe man kein Abweichen von der Entscheidung der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) gewollt, weil diese den Radius explizit beschlossen hatte und insbesondere Michael Müller (SPD), Regierender Bürgermeister und Vorsitzender der MPK, im Fall einer Abweichung unangenehme Fragen hätte beantworten müssen.

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So aber fügten sich die Senatsmitglieder dem Druck der Bundesebene und sprangen damit dem eigenen Regierungschef zur Seite. Der hatte Teilnehmern zufolge nicht eben auf die Verabschiedung der 15-Kilometer-Regel gedrängt, steht aber wohl inhaltlich hinter ihr.

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Durchgeführt worden war die Senatssitzung im Übrigen zum ersten Mal überhaupt per Videokonferenz. Mehrere Mitglieder des Gremiums schalteten sich aus den eigenen vier Wänden zu, Müller moderierte dem Vernehmen nach lässig gekleidet im Karo-Hemd.

Kritik von FDP, AfD und Polizeigewerkschaft

Kritik an der Entscheidung des Senats kam unter anderen von AfD und FDP. Liberalen-Fraktionschef Sebastian Czaja sagte: „Diese Regel macht keinen Sinn. Wir brauchen nicht immer härtere Regeln, sondern Regeln, die funktionieren, weil sie sinnhaft, nachvollziehbar und kontrollierbar sind.“

Norbert Cioma, Chef der Gewerkschaft der Polizei in Berlin, erklärte: „Es ist jedem klar, dass die Regelung nicht flächendeckend kontrolliert werden kann.“ Beamte würden nicht „wahllos“ Menschen überprüfen, um mit ihnen über triftige Gründe zu „streiten“.

Ebenfalls am Dienstag beschloss der Senat, zwei Hausständen die wechselseitige Betreuung von Kindern unter 12 Jahren zu erlauben. Der Vereinssport ist künftig auch für die Kleinsten verboten.

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