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Ein der Eingangstür eines kleinen Ladengeschäfts hängen Schilder mit der Aufschrift «Closed», «no business as usual...»

© Britta Pedersen/dpa-Zentralbild

Strenge Regeln gegen das Coronavirus: Deutscher Anwaltverein kritisiert Berliner „Kontaktverbot“ scharf

Der Senat hat den Berlinern die Pflicht verordnet, zu Hause zu bleiben - aber viele Ausnahmen definiert. Dieses Vorgehen halten Juristen und FDP für schwierig.

Noch immer gibt es Unklarheiten darüber, was genau Berlinern in der Öffentlichkeit erlaubt ist und was nicht. Was Berlins Regelung zum Kontaktverbot kompliziert macht: Die Verordnung verbietet Menschen das Draußensein grundsätzlich – räumt aber Ausnahmen ein.

Am Donnerstag stellte etwa Polizeipräsidentin Barbara Slowik extra noch einmal klar, was nicht gestattet ist. „Alles, was zum längeren Verweilen führt und dient, ist nicht zulässig und wird von den Einsatzkräften aktiv angesprochen und als Ordnungswidrigkeit geahndet“, sagte sie dem Tagesspiegel. Picknicks auf der Wiese oder das Bier auf der Parkbank sind also verboten.

[Dieser Text stammt aus dem "Checkpoint"-Newsletter von Tagesspiegel-Chefredakteur Lorenz Maroldt und seinem Team. Berlins beliebtesten Newsletter können Sie hier abonnieren.]

In den meisten anderen Bundesländern ist der Aufenthalt auf der Straße dagegen grundsätzlich gestattet, wenn man bestimmte Regeln beachtet. Berliner müssen sich hingegen jederzeit rechtfertigen und ausweisen können, wenn sie ihre Wohnung verlassen.

Jetzt kritisiert der Deutsche Anwaltverein die Berliner Regelung. Zwar sei unbestritten, dass „weitreichende Beschränkungen des sozialen Lebens“ erforderlich sind. „Ein generelles Verbot, die eigene Wohnung zu verlassen, ist dagegen mit dem Leitbild des Grundgesetzes nicht zu vereinbaren.“ Die Bürger dürften nicht gezwungen werden, sich gegenüber der Polizei zu rechtfertigen, warum sie von grundlegenden Freiheiten Gebrauch machten.

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„Diesen CSU-Style hätte ich Rot-Rot-Grün gar nicht zugetraut“, sagte auch Bernd Schlömer, FDP-Sprecher für Bürgerrechte, dem Tagesspiegel-Newsletter Checkpoint. Nur in Bayern ist die Regelung ähnlich streng. Berlins Lösung führe zu einem „Rechtfertigungszwang der Bürger, den ich kritisch sehe“, sagte Schlömer. Dass Kontaktverbote grundsätzlich nötig sind, bezweifelt Schlömer nicht. Es käme auf die Ausgestaltung an.

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