zum Hauptinhalt
Das Berliner Sozialgericht kommt mit der Bearbeitung seiner Akten kaum hinterher.

© Stephanie Pilick/dpa

Streitigkeiten um Hartz IV: Berliner Sozialgericht kämpft gegen Aktenberge

30.000 neue Akten landeten 2018 bei 136 Richtern. Und mit jeder Gesetzesänderung werden es mehr.

Von Sabine Beikler

Am Sozialgericht in Berlin, dem größten Deutschlands, mussten die Mitarbeiter der Registratur im November Überstunden machen: Wegen einer kleinen Neuregelung im Gesundheitsbereich gingen allein 1284 Klagen ein. 2018 erreichten das Gericht rund 30.000 neue Fälle, das sind monatlich zirka 2500. Der größte Bereich betrifft mit 14 .000 neuen Fällen nach wie vor Streitigkeiten um Hartz-IV-Regelungen. Zwar konnte der „Aktenberg“ in den Vorjahren kontinuierlich abgebaut werden. Doch die noch anhängigen Verfahren zeichneten sich „durch besondere Komplexität“ aus, wie Gerichtssprecher Marcus Howe sagte.

Jede kleinste Gesetzesänderung kann zu erneutem Anstieg von Klagen führen. Das ist wohl auch 2019 zu erwarten: Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat Hartz-IV-Reformen angekündigt und will überzogene Sanktionen abschaffen. So will er verschärfte Strafen für unter 25-Jährige abschaffen, wenn sie gegen Mitwirkungspflichten verstoßen. „Es ist unsinnig, dass 24-Jährige schärfer sanktioniert werden als 25-Jährige“, sagte er Ende November im Tagesspiegel. Heil ist auch dagegen, Geld für die Unterkunft zu kürzen.

Linken-Politikerin fordert Angleichung der Sanktionen

Ob diese Reformschritte in der großen Koalition so beschlossen werden, ist noch offen. Unterstützung erhält der Minister nicht nur vom Deutschen Landkreistag und der Berliner rot-rotgrünen Koalition, sondern auch von Praktikern wie Sandra Brunner. Die stellvertretende Parteichefin der Berliner Linken ist Richterin am Sozialgericht und kann nicht nachvollziehen, warum Menschen unter 25 Jahren härter sanktioniert werden als Hartz–IV-Bezieher, die älter sind. Brunner fordert mindestens eine Angleichung der Sanktionen unabhängig vom Alter.

Zwar werden nur in drei Prozent der Fälle Sanktionen verhängt, aber diese sind je nach Alter unterschiedlich. Für unter 25-Jährige gilt: Bei der ersten Pflichtverletzung, wie mangelnde Bewerbungsbemühungen, wird das Arbeitslosengeld (ALG) II gestrichen, und es werden nur noch die Mietzahlungen geleistet. Bei der zweiten Pflichtverletzung entfällt das ALG II völlig. Erklärt sich der Betroffene bereit, die Versäumnisse nachzuholen, werden Mietzahlungen wieder übernommen.

Anders ist es bei jenen über 25. Bei der ersten Pflichtverletzung wird das ALG II um 30 Prozent für eine Dauer von drei Monaten gekürzt, bei der zweiten Pflichtverletzung um 60 Prozent. Ab der dritten Pflichtverletzung werden die Mietzahlungen gestrichen. Grundsätzlich gilt, dass bei Sanktionen ab 30 Prozent Sachleistungen oder Lebensmittelgutscheine bewilligt werden können. Und für alle ALG-II-Bezieher gibt es die Regelung, dass sich das ALG II um zehn Prozent mindert, wenn Termine im Jobcenter oder beim ärztlichen oder psychologischen Dienst ohne wichtigen Grund nicht wahrgenommen werden.

Alle Sanktionen sollen nicht wegfallen

Linkspolitikerin Brunner fordert die Abschaffung von Mietsanktionen, da die Folgekosten bei Wohnungslosigkeit ungleich höher wären als die Kosten für die Unterkunft. Das sieht auch Bundesminister Heil so. Ganz ohne Sanktionen will er aber nicht arbeiten. 2018 scheiterten Grüne und Linke mit Anträgen zur Abschaffung von Sanktionen im Bundestag. Rot-Rot-Grün in Berlin hat im Koalitionsvertrag eine Bundesratsinitiative zur Überprüfung der Sanktionen festgeschrieben.

Unabhängig vom Reformwillen von SPD, Linken und Grünen bemüht sich das Sozialgericht, die 30 000 Klagen abzuarbeiten. 58 von 136 Richtern befassen sich nur mit Hartz-IV-Angelegenheiten. 2005 waren nur 55 Richter am Sozialgericht beschäftigt. Neben Hartz-IVKlagen müssen die Richter 4000 Klagen zur Rentenversicherung, gefolgt von Klagen im Krankenversicherungsbereich, bearbeiten.

Vergleichsweise gering sind Klagen wegen Sozialhilfeleistungen. 2018 gab es 1785 Neueingänge. Die kleinste Sparte waren Klagen wegen Unterstützungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz: Nur 201 Klagen landeten 2018 bei den Berliner Sozialrichtern.
Zwölf Newsletter, zwölf Bezirke: Unsere Leute-Newsletter aus allen Berliner Bezirken können Sie hier kostenlos bestellen: leute.tagesspiegel.de

Zur Startseite