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Geht es nach der Gewerkschaft der Polizei, gelten für sogenannten Taser künftig niedrigere Schwellen für den Einsatz.

© dpa/Rainer Jensen

Streit ums Polizeigesetz: Gewerkschaft fordert Koalition zum Handeln auf

Body-Cams, Taser und elektronische Fußfessel: Die Wunschliste für ein neues Polizeigesetz ist lang. Wann die Novelle kommt, ist unklar.

Weil SPD, Linke und Grüne bei der Reform des Polizeigesetzes (ASOG) auf der Stelle treten, schaltet sich nun die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in die Debatte ein. In einem an die Innenpolitiker aller Abgeordnetenhaus-Fraktionen verschickten Positionspapier fordert die Gewerkschaft die Koalitionäre dazu auf, "im Sinne unserer Kolleginnen und Kollegen ernsthaft miteinander und nicht nur übereinander zu reden." Die Koalitionspartner hätten ihrer Regierungsverantwortung nachzukommen und "sich fernab ideologischer Differenzen an einen Tisch zu setzen", heißt es weiter.

Besonders im Fokus der GdP-Kritik steht die Linksfraktion. Sie wolle "bei genauer Betrachtung gar kein neues ASOG" sondern mehr Kontrolle über die Polizei Berlin, heißt es in dem Schreiben. Die Meinung der Grünen sei aus Sicht der GdP "schwer einzuordnen", während die SPD und ihr Innensenator Andreas Geisel "gute und richtige Ansätze" habe, sich aber offenbar nicht gegen die teilweise deutlich an Stärke gewonnenen Koalitionspartner durchsetzen könne.

Konkret nennt die GdP vier Punkte, an denen aus ihrer Sicht Handlungsbedarf bestehe. So müsse der Einsatz von Body-Cams - an der Uniform der Beamten befestigte Video-Kameras - durch eine Ergänzung des ASOG gestattet werden. Einen entsprechenden Formulierungsvorschlag liefert die Gewerkschaft gleich mit.

Außerdem will die GdP den Einsatz sogenannter Taser vereinfachen. Bislang gilt für die als "Distanz-Elektro-Impuls-Geräte" bezeichneten Waffen dieselbe Rechtsgrundlage wie für den Gebrauch der Schusswaffe. Künftig sollen die Taser gesetzlich als "zusätzliches Hilfsmittel der körperlichen Gewalt" eingestuft werden. Unter der aktuellen Rechtsprechung würden die Taser kaum zum Einsatz kommen, weshalb laut GdP keine "klaren Rückschlüsse auf die Effektivität des Einsatzmittels" gezogen werden könnten.

Tatsächlich waren die Geräte im Zuge eines noch bis zum kommenden Jahr andauernden Probelaufs bislang erst drei Mal zum Einsatz gekommen. In Frankfurt am Main wiederum war zuletzt ein Mann wenige Tage nach dem Einsatz eines Tasers gegen ihn verstorben. Ein Zusammenhang wird aktuell noch überprüft.

Lob und Kritik aus der Opposition

Während sich die GdP zusätzlich für die Schaffung eines Rechtsgrundlage beim sogenannten "Finalen Rettungsschuss" und die Überwachung von Personen, die im Verdacht stehen, "innerhalb eines übersehbaren Zeitraums" eine terroristische Straftat zu begehen, mittels einer elektronischen Fußfessel aussprechen, reagierte der FDP-Innenpolitiker Marcel Luthe eher verhalten. Er erklärte: "Zunächst einmal braucht die Polizei - neben ausreichendem Personal und moderner Ausstattung - klare und sichere Rechtsgrundlagen, die es weder für den Taser noch den finalen Rettungsschuss bisher gibt." Mit Blick auf den vorgeschlagenen Einsatz von Body-Cams ergänzte er: "Ob es wirklich Sinn macht, den Zeugenbeweis durch - stets nur einen Ausschnitt zeigende - Videoaufnahmen zu ersetzen, wird eine Anhörung zu dem Thema zeigen. Wir haben zu diesen Themen Anhörungen im Innenauschuss beantragt."

Luther war es auch, der das Papier der GdP zum jetzigen Zeitpunkt als "von der SPD bestellt" bezeichnete. Tatsächlich werden die Sozialdemokraten und ihr Innensenator Geisel an zwei Stellen ausdrücklich gelobt. Die SPD kann ein wenig Rückenwind in der aktuellen Auseinandersetzung mit den selbstbewussten Koalitionspartnern gut gebrauchen.

Burkhard Dregger, Vorsitzender der CDU-Fraktion und Mitglied im Innenausschuss, hält davon wiederum nicht viel. "Es gibt keinerlei Veranlassung, die SPD zu loben", sagte Dregger und erklärte stattdessen, die Sozialdemokraten würden alte CDU-Forderungen neu aufwärmen. Mit Blick auf die Vorschläge der GdP sagte er: "Da passt kein Blatt Papier zwischen uns." Darüber hinausgehende Forderungen seiner Partei wie die Videoüberwachung kriminalitätsbelasteter Orte oder die Telefonüberwachung zum Zweck der Gefahrenabwehr würden in dem Papier jedoch fehlen.

Kein Ende des Streits in Sicht

Unklar ist, wann und ob sich die Koalitionäre beim Thema Polizeigesetz wieder aufeinander zu bewegen. Zuletzt hatten Grüne und vor allem Linke der SPD vorgeworfen, das Gesetz unnötig aufzublähen, um "Verhandlungsmasse" zu gewinnen. Aus der Linksfraktion hieß es, die Fraktion werde sich gegen „immer umfassendere Überwachungskompetenzen“ und eine „Vorverlagerung der polizeilichen Eingriffsschwelle“ sperren.

Öl ins Feuer goss der Innensenator zuletzt mit seiner Ankündigung, in den Doppelhaushalt 2020/2021 Mittel für zusätzliche Stellen beim Verfassungsschutz hineinverhandeln zu wollen. Grüne und Linke lehnten umgehend ab. In Brandenburg hatte sich an einem ähnlichen Vorschlag von Geisels Amtskollegen Karl-Heinz Schröter (SPD) ein handfester Koalitionsstreit entfacht.

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