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Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne).

© picture alliance/dpa

Streit um Reformgesetz in Berlin: Hat der Justizsenator die Geschäftsordnung des Senats nicht befolgt?

Berlins Justiz soll modernisiert werden. Doch der Gesetzentwurf des Senats hat ein Manko - es fehlt ein vorgeschriebener Teil.

Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) hat ein „Gesetz über die Modernisierung und Bereinigung von Justizgesetzen“ Berlin eingebracht. Obwohl es seit Monaten auf der nicht eilbedürftigen Unerledigten-Liste des Rechtsausschusses im Abgeordnetenhaus stand, will die rot-rot-grüne Koalition es nun kurzfristig durch den Rechtsausschuss peitschen.

Doch nach Tagesspiegel-Informationen verstößt Behrendt, als Chef eines Verfassungsressorts primär zuständig für die Einhaltung des Rechts, mit dem Entwurf möglicherweise selbst gegen Vorschriften. Und zwar gegen die „Gemeinsame Geschäftsordnung für die Berliner Verwaltung, Besonderer Teil (GGO II)“.

Behrendt hat zwar für den Gesetzentwurf die Fachverbände der Justiz angehört, dann aber etwas vergessen. Die GGO II, die rechtliche, interne Grundlage für die Arbeit des Senats, sieht vor, dass in Gesetzesbegründungen „die wesentlichen Ansichten der angehörten Fachkreise und Verbände wiederzugeben“ sind. Doch die fehlen in der nach dem Senatsbeschluss im Abgeordnetenhauses eingegangenen Drucksache.

Die CDU-Fraktion geht davon aus, dass der Gesetzentwurf damit „rechtsförmlich rechtswidrig“ ist. Der Senat müsste daher den Entwurf zurückziehen und samt der Ergebnisse der Anhörung neu beschließen.

Behrendts Sprecher widerspricht: Der Senat müsse den Gesetzentwurf nicht erneut beschließen. „Die Zusammenfassung der Verbändeanhörung wurde erstellt und liegt dem Ausschuss vor“, sagte der Sprecher der Justizverwaltung. Tatsächlich hat Behrendt die Ergebnisse der Anhörung nun nachgereicht, aber erst auf Nachfrage der CDU-Fraktion.

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Die Ergebnisse sind damit aber immer noch nicht, wie in der Geschäftsordnung vorgeschrieben, Teil der Drucksache. CDU-Rechtsexperte Sven Rissmann zeigt sich ernüchtert. „Ich weiß nicht, was schlimmer ist: Ein Justizsenator, der geltendes Recht, die Geschäftsordnung des Senats nicht befolgt, oder eine Koalition, die die Ignoranz gegenüber geltendem Recht auch noch mitmacht“, sagte Rissmann dem Tagesspiegel.

Opposition nicht grundsätzlich gegen das Gesetz

Das Gesetz selbst stößt bei der Opposition hingegen nicht grundsätzlich auf Ablehnung, Amtsgerichte werden künftig nach Bezirksteilen benannt, die Amtstracht der Richter und interne Angelegenheiten werden geregelt, zur IT-Sicherheit, Dolmetschern, Gerichtsvollziehern, auch zur Befangenheit der Staatsanwaltschaft. Nichts, was Otto-Normal-Berliner:innen tangiert.

Höchstens, dass es künftig pro Gericht mindestens einen digitalfähigen und auch verhandlungsfähigen Gerichtssaal geben muss, verstärkt mit Wort- und Bildaufnahmen verhandelt werden soll.

Oder Regelungen zum Funkzellentransparenzsystem, mit dem Berliner:innen prüfen können, ob ihre Handynummer im Zuge von verdeckten Ermittlungsverfahren erfasst worden sind.

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