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Vor Gericht (Symbolbild).

© dpa

Streit um neue Nachbarn: Lichterfelder Flüchtlingsunterkunft darf neben Privatschule errichtet werden

Ein Grundstückseigentümer ist vor dem Verwaltungsgericht vorerst gescheitert. Er hatte gegen den Bau einer Flüchtlingsunterkunft geklagt.

Von Fatina Keilani

Der Bau einer Flüchtlingsunterkunft neben der privaten Phorms-Schule in Lichterfelde kann weitergehen. Ein Grundstückseigentümer ist am Donnerstag mit dem Versuch vorerst gescheitert, sich gegen die Flüchtlingsunterkunft auf dem Nachbargrundstück seiner Immobilie zu wehren.

Das Verwaltungsgericht wies den Eilantrag zurück. Gestellt hatte ihn die R & SR Projekte GmbH und Co. KG, die ihre Immobilie an die private Phorms Schule vermietet hat. Die Schule liegt an der Harry-S.-Truman-Allee in Lichterfelde, das Gebäude ist denkmalgeschützt, früher befanden sich hier die Telefunken-Werke.

211 Menschen sollen in der Unterkunft leben

Die Freifläche vor der Schule gehört dem Land Berlin, das hier eigentlich eine Turnhalle bauen wollte. Das entsprach auch den Festsetzungen des Bebauungsplans. Der sieht eine sogenannte Gemeinbedarfsfläche vor, mit Nutzungen wie Kindertagesstätte, Grundschule oder Spielplatz.

„Das ist die Flüchtlingsunterkunft nicht, und deswegen war es nötig, eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans zu erteilen, was auch geschah“, so die Berichterstatterin der Kammer beim Ortstermin am Donnerstag. Die Kammer versammelte sich morgens am Rand des Grundstücks, um es in Augenschein zu nehmen. Die Bauarbeiten laufen dort bereits. Errichtet werden vier Geschosse, 211 Menschen sollen dort leben.

Antragstellerin beruft sich auch auf den Denkmalschutz

Fortgesetzt wurde die Verhandlung dann im Gericht in der Kirchstraße, wo noch zwei Stunden die Argumente ausgetauscht wurden. Bauherrin der Unterkunft ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, und sie hat auch die bauaufsichtliche Zustimmung erteilt.

Dagegen klagte die Eigentümerin des Nachbargrundstücks, das Klageverfahren läuft noch. Der Eilantrag vom Donnerstag richtete sich vorerst nur auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage.

Parallel berief sich die Antragstellerin auf den Denkmalschutz. Ob das Vorhaben denkmalschutzrechtlich zulässig ist, darüber hatten sich die Behörden nicht einigen können. Die Bauerlaubnis war unter dem Vorbehalt erteilt worden, dass eine denkmalrechtliche Genehmigung vorliegt.

Ein Baustopp ist beantragt

Das Denkmalamt des Bezirks hielt den Bau der Unterkunft für städtebaulich unzumutbar, das Landesdenkmalamt war anderer Meinung, diesen Dissens musste dann die oberste Denkmalschutzbehörde auflösen. Sie erteilte die Genehmigung. Dagegen haben die Kläger ebenfalls Widerspruch eingelegt. Der hat nun wieder aufschiebende Wirkung, ein Baustopp ist beantragt.

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Die Flüchtlinge haben das Baurecht verändert. „Von Staatskrise konnte man nicht reden, aber immerhin von Flüchtlingskrise“, sagte der Vorsitzende Richter der 13. Kammer, Matthias Schubert. Im Baugesetzbuch sind seit 2014 Befreiungen und Vereinfachungen geschaffen worden, um den Bau von Flüchtlingsunterkünften zu erleichtern.

Und diese seien weiter nötig, sagte Paola Messer aus der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. „Es ist einfach eng geworden in der Stadt, und die Tempohomes müssen wir nach drei Jahren abbauen.“ Die Plätze würden daher dringend benötigt.

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