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Schöne Villa. Das Haus in Zehlendorf sollte nach dem Willen der letzten Eigentümer zum Altersheim werden. Doch daraus wurde nichts.

© Maike Edda Raack

Streit um leerstehendes Haus in Zehlendorf: Berlin darf Geistervilla nicht verkaufen

Ein Ehepaar vererbt der Stadt eine Villa für den guten Zweck. Doch dann gab es Befürchtungen, das Haus könnte verkauft werden. Ein Gericht hat das untersagt.

Von Fatina Keilani

Das Land Berlin darf die Immobilie in der Schmarjestraße 14 in Zehlendorf auch weiter nicht verkaufen. Das beschloss das Kammergericht im Wege der einstweiligen Verfügung am Mittwoch. Am Dienstag war die Sache dort verhandelt worden. Dem Kläger, dem Berliner Anwalt Roland Krause, und seinem Anwalt Percy MacLean gelang es, glaubhaft zu machen, dass anderenfalls die Vollziehung der Auflage des Testaments nicht mehr gewährleistet wäre. 

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Die Geschichte reicht lang zurück. Ein den Künsten zugeneigtes Ehepaar, Elisabeth und Martin Mehnert, hatte dem Bezirk Steglitz seine Villa in der Schmarjestraße vererbt mit der Auflage, das Gebäude solle als Altenheim genutzt werden, am besten als Heimstatt für alternde Musiker.

Frau Mehnert hatte selbst noch das Haus an eine Kita vermietet, deren Träger der Verein „Weg der Mitte“ war. Mit dem Verein überwarf sich der Bezirk im Verlauf und kündigte der Kita, ohne aber zu wissen, was dann mit dem Haus geschehen soll. Es steht seit 2012 leer, ein Wasserschaden minderte seinen Wert weiter. Die Kita war ein Herzblut-Projekt von Percy MacLean, weswegen sich dieser auch jetzt noch engagiert.

Das Gebäude ist angeblich nicht verrottet

Vertreter des Bezirks Steglitz-Zehlendorf bekundeten in der Verhandlung, der Immobilie sei in einem Gutachten ein guter baulicher Zustand bescheinigt worden, man lasse sie also keineswegs, wie von der Gegenseite zeitweise vermutet, verrotten, um sie dann als nicht mehr wirtschaftlich sanierbar am Ende doch zu verkaufen.

Genau das befürchtet die Klägerseite, weshalb sie das Veräußerungsverbot im Grundbuch niedergelegt wissen wollte. Auch andere Erblasser könnten schließlich sonst niemals darauf vertrauen, dass ihr letzter Wille beachtet wird, wenn sie dem Staat etwas vererben, so Anwalt Krause. 

Ein Altersheim war aus baulichen Gründen in der Villa nicht möglich. Pläne für ein Frauenhaus seien durch zu massive Presseberichterstattung zerstört worden, sagte ein Bezirksamtsvertreter in der Verhandlung. Bei Frauenhäusern ist wichtig, dass ihre Adressen nicht bekannt werden.

Nutzung für die Villa gesucht

Derzeit läuft ein Interessenbekundungsverfahren, um eine Nutzung für die Villa zu finden. Die Klägerseite befürchtet allerdings, dass dieses Verfahren eingestellt wird, falls das Haus verkauft werden darf.

Der Bezirk beteuert, man wolle so nah wie möglich am testamentarischen Willen bleiben - wenn schon kein Altersheim, dann eine andere soziale Nutzung. Das Interessenbekundungsverfahren geht im März in die nächste Runde. 

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