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Das Waldstück am Dahlemer Weg 247 soll teilweise abgeholzt werden.

© Thilo Rückeis

Streit um Grünanlage in Lichterfelde: Bürgerinitiative wehrt sich mit Anwälten gegen Flüchtlingsunterkunft

500 Flüchtlinge sollen auf dem ökologisch wertvollen Gebiet untergebracht werden. Die Initiative "Lebenswertes Lichterfelde" kämpft nun mit juristischer Hilfe.

Der Kampf um den Erhalt der Grünfläche am Dahlemer Weg 247 in Lichterfelde nimmt an Intensität zu. Die Bürgerinitiative „Lebenswertes Lichterfelde“ hat nun über ihre Anwälte Widerspruch gegen die Pläne des Bezirks, auf dem wild wuchernden Areal eine Modulare Unterkunft für Flüchtlinge (MUF) zu bauen, eingelegt. Zuvor hatte bereits der BUND Widerspruch eingelegt, allerdings nur als Verband, nicht mit Hilfe von Anwälten.

Während sich die Naturschützer vor allem auf ökologische Aspekte verweisen, argumentieren die Anwälte der Bürgerinitiative auch mit der „Verletzung subjektiver Rechte“. Sie beziehen sich dabei auf die Situation der Eigentümer von Grundstücken, die direkt neben der geschützten Grünanlage liegen. Diese Eigentümer sind Mitglieder der Bürgerinitiative. Nach Ansicht der Anwälte stehe diesen Eigentümern „neben dem Gemeingebrauch auch der Anwohnergebrauch der Fläche zu“. Sollte die Grünanlage umgewidmet werden, damit dort gebaut werden kann, werde die „Fläche zu einer öffentlichen Sache, die (...) für die Erholung der Allgemeinheit bestimmt ist“. Die Eigentümer gehörten zwar auch zu dieser Allgemeinheit, sie seien aufgrund der Nähe ihrer Grundstücke zu dem Naturgelände aber „auch im Speziellen geschützt, da sie wegen der räumlichen Nähe eine besonderen Erfahrungszweck durch die Fläche erfahren“. Übersetzt: Die Grünanlage erhöht erheblich die Qualität ihres Wohnorts.

Auf dem Areal wurden Wildbienen und Fledermäuse gesichtet

Aber auch die Anwälte der Bürgerinitiative argumentieren mit dem Naturschutz. Sie verweisen auf „die Frischluft-, Staubfilter und Abkühlungsfunktion sowie die Schallschutzwirkung der 1,6 Hektar großen Waldfläche“. Die Hälfte des Areals würde für den Bau des Flüchtlingsheims benötigt. Der BUND betont, dass das Gebiet, in dem streng geschützte Wildbienen und Fledermäuse gesichtet wurden, besonders wertvoll sei.

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Ein Mitarbeiter des Landesbeauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege bei der Senats-Umweltverwaltung, Ingo Kowarik, hatte im Juni 2018 bei einer Besichtigung der Grünfläche am östlichen Rand des Wäldchen, das an eine Industriebahnfläche grenzt, "zahlreiche Wildbienen-Brutröhren“ gefunden und dies der Bürgerinitiative mitgeteilt. Die Senatsumweltverwaltung verwies allerdings darauf, dass sich die Brutröhren in einem Bereich befänden, der vom Bau unberührt bliebe. Noch im Sommer will die Senatsumweltverwaltung ein ausführliches ökologisches Gutachten der Grünfläche erstellen lassen.

Im Ernstfall soll geklagt werden

Derzeit liegt die weitere Planung beim Bezirk Steglitz-Zehlendorf. Der muss zunächst die Umwidmung des Geländes beschließen, damit später überhaupt gebaut werden darf. Doch Olivia Quell, Sprecherin von „Lebenswertes Lichterfelde“, kündigte gegenüber dem Tagesspiegel schon an: „Sollte die Umwidmung beschlossen werden, wird die Bürgerinitiative dagegen klagen.“

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