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Ihre Doktorarbeit entsprach nicht den wissenschaftlichen Standards. Den Titel konnte sie aber behalten.

© Wolfgang Kumm/dpa

Streit um Franziska Giffeys Doktortitel: Senat stützt das Urteil der Freien Universität

Die Familienministerin durfte ihren Doktortitel behalten – trotz Plagiatsvorwürfen. Die Wissenschaftsverwaltung hat nichts daran auszusetzen.

Ist die Freie Universität (FU) rechtskonform vorgegangen, als sie Familienministerin Franziska Giffey (SPD) den Doktortitel behalten ließ und lediglich eine Rüge aussprach – obwohl die Arbeit teilweise gegen wissenschaftliche Standards verstieß, wie die FU selbst zugab?

Ja, sagt die Senatskanzlei für Wissenschaft in einer Antwort auf eine Anfrage des AfD-Abgeordneten Martin Trefzer. Trefzer hatte detailliert nach dem Plagiatsverfahren gefragt – eine für die Senatskanzlei heikle Angelegenheit, weil Giffey die Nachfolge des Regierenden Bürgermeisters Michael Müller (SPD) anstrebt, der in Personalunion Wissenschaftssenator ist.

Vorsätzliche Täuschung, aber eben nicht genug

Fehler kann die Senatskanzlei bei der FU nicht erkennen, obwohl ihr Urteil unter Plagiatsexperten umstritten war. In ihrer Antwort bezieht sich die Senatskanzlei auf die Angaben der FU und entzieht sich damit einer eigenen Bewertung. So wird viel Bekanntes wiederholt.

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In der Tat habe die FU bekräftigt, dass bei Giffey nach Auffassung des Prüfgremiums „zum Teil eine vorsätzliche Täuschung“ vorlagt – aber eben nicht genug, um den Titel zu entziehen. Das hatte die FU schon bei der Urteilsverkündung gesagt. Wie viele Fundstellen die FU genau als plagiiert wertete, geht aus der Antwort nicht hervor – obwohl genau das viele Plagiatsexperten von der FU hätten wissen wollen.

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