zum Hauptinhalt
Begehrter Raum: Ferienwohnungen fehlen dem sowieso schon engen Mietmarkt in Berlin.

© Britta Pedersen/dpa

Streit um Ferienwohnungen: Airbnb fährt Kampagne gegen Berlins Politik

Der Ferienwohnungsvermittler Airbnb macht öffentlich Front gegen den Berliner Senat und die Bezirke. Den Behörden fällt es auch vor Gericht schwer, die Zweckentfremdung von Wohnungen zu verhindern.

Airbnb greift in die Debatte über das Zweckentfremdungsverbot ein. Mit einer großen „Aufklärungs-Kampagne zu Home Sharing“ lassen die digitalen Vermittler von Ferienwohnungen unter anderem auf Plakaten Menschen zu Wort kommen, „die das Verbot unmittelbar betrifft: Gastgeber in ihrem eigenen Zuhause“. Die Kampagne stützt sich dabei auch auf den vor wenigen Wochen veröffentlichten Hinweis des Berliner Verwaltungsgerichts zum Streit über die vielen Ferienwohnungen in der Stadt.

Airbnb spricht von "effektiver Wohnraumnutzung"

„Fehlende Klarheit und Differenzierung im Berliner Zweckentfremdungsverbot“ beklagt Airbnb-Sprecherin Isabelle Klot. Das Gesetz unterscheide nicht zwischen Menschen, die ihre eigene privat genutzte Wohnung, „wenn sie beruflich oder privat unterwegs sind, an andere vermieten“, und auf der anderen Seite „professionellen Ferienwohnungsanbietern“. Und der Deutschland-Chef von Airbnb Alexander Schwarz fordert, dass „die Freiheit der Hauptstadt sich auch in der Nutzung des persönlichen Wohnraums widerspiegeln“ müsse. Home Sharing sei „effiziente Wohnraumnutzung“.

Die Offensive erfolgt knapp einen Monat nachdem das Berliner Verwaltungsgericht einem Berliner aus Pankow die Vermietung der eigenen Wohnung an 182 Tagen im Jahr erlaubt hatte. Zu einem Urteil kam es in dem Streit mit dem Bezirksamt nicht. Der Bezirk hatte in der Vermietung zwar einen Verstoß gegen das Zweckentfremdungsgesetz erkannt, stimmte aber einem Vergleich zu. Denn das Verwaltungsgericht hatte während der Verhandlungen erkennen lassen, dass es die Rechtsauffassung des Vermieters teilt. Bereits im vergangenen Jahr hatte das Verwaltungsgericht ausländischen Käufern von Wohnungen in Berlin eine Vermietung der Immobilie als Ferienwohnung erlaubt. Die Investoren nutzten die Wohnungen ebenfalls selbst.

Gibt es eine Kehrtwende beim Verbot?

Die Rechtsanwälte Redeker Sellner Dahs, die den jüngsten Rechtsstreit geführt hatten, halten den Hinweis für eine „Kehrtwende“ im Umgang mit dem Zweckentfremdungsgesetz in Berlin. In einem Schriftsatz vom 29. November habe der Bezirk erklärt, „nach erneuter Prüfung und nach Rücksprache mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung“ könne die Genehmigung erteilt werden – die langen Vermietungszeiträume seien gleichsam vom Senat sanktioniert. Der Mandant und Wohnungsvermieter in Pankow habe sich mit dem Vergleich begnügt, weil er seine Wohnung nicht an mehr als 182 Tagen vermieten wolle. Eine noch längere Vermietungszeit sei aber auf Grundlage der Rechtsauffassung des Gerichts durchaus möglich.

Dieser Darstellung widersprach die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung allerdings scharf. Der Bezirk Pankow habe einen „Vergleich in einem Einzelfall“ geschlossen. Ein Urteil sei nicht gefallen. Deshalb könne auch nicht von einem „Präzedenzfall“ die Rede sein. Eine Aufweichung des Zweckentfremdungsverbots werde es jedenfalls nicht geben. Das Gesetz werde aber überarbeitet. „Wir wollen den Schutz des Wohnraums noch rechtssicherer machen“, so die Sprecherin der Stadtentwicklungsverwaltung Petra Rohland.

Der Streit wird auch deshalb so scharf geführt, weil die zeitweilig vermieteten Wohnungen des Hauptnutzers nun auch aus Sicht einzelner Richter nicht dem Wohnungsmarkt entzogen werden: Die Objekte würden bei Durchsetzung des Verbots in der Abwesenheit des Nutzers komplett leer stehen. Andererseits ist die Abgrenzung schwierig, weil mancher Eigentümer so gut wie gar nicht mehr in Berlin wohnt oder in den paar Tagen im Jahr lieber ein Hotel nutzt, um sich die hübschen Einnahmen aus der Wohnungsvermietung nicht entgehen zu lassen. Zudem brummt dieses Geschäft bemerkenswerterweise weit überwiegend nur in den Szenequartieren etwa von Kreuzberg. Deren Restbevölkerung beklagt die Ballermannisierung des Kiezes durch Partytouristen – und die Klagen finden Gehör bei der Bezirksbürgermeisterin Monika Herrmann (Grüne). Auch die Debatte um Ferienwohnungen wird laut bleiben.

Lesen Sie unser Online-Dossier zur Geschäftspraxis von Vermietungsportalen in Berlin: "Häuserkampf"

Zur Startseite