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Abgaswerte trotz Software-Update zu hoch? Das Landgericht Potsdam verhandelte so einen Fall. 

© Patrick Pleul/dpa

Streit um Dieselautos: Potsdamer Landgericht verurteilt Volkswagen

Ein Anwalt kaufte sich einen gebrauchten Seat, ließ nach dem Abgasskandal ein Software-Update machen - doch das nutzte nichts. Er zog erfolgreich vor Gericht.

Es ist ein weiterer Richterspruch zugunsten von Dieselfahrern: Das Landgericht Potsdam hat die Volkswagen AG und die zum VW-Konzern gehörende Seat-Niederlassung Deutschland „wegen sittenwidriger Schädigung“ aufgefordert, einen gebrauchten Euro-5-Diesel zurückzunehmen und dem Kläger den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurückzuzahlen. Denn das zwischenzeitlich erfolgte Software-Update an dem Fahrzeug habe den erheblichen Mangel zu hoher Abgaswerte nicht beseitigt, stellten die Richter am 26. September fest. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Geklagt hatte ein Anwalt aus dem Havelland

Geklagt hatte Anwalt Christian Achilles aus Brieselang (Havelland), und zwar in eigener Sache. Im März 2012 erwarb er bei der Seat-Niederlassung in Berlin einen gebrauchten Seat Alhambra. Im Januar 2017 sei das vom Kraftfahrtbundesamt nach dem Bekanntwerden des Abgasskandals um manipulierte Software verfügte Technik-Update an seinem Wagen erfolgt, schildert Achilles den Fall. Auch nach der Aktualisierung des Abgassystems sei die gültige Euro-5-Abgasnorm aber nicht eingehalten worden. Zudem seien nach der Nachjustierung an seinem Fahrzeug zwei Motorschäden aufgetreten. Da seinem Auto in zahlreichen Städten Fahrverbote drohten, verlangte er vom Verkäufer und der Volkswagen AG die Rücknahme des Fahrzeugs. Die Potsdamer Richter folgten weitgehend der Argumentation des Anwalts. Seat und VW müssen als Gesamtschuldner das Auto zurücknehmen und dem Käufer rund 15 700 Euro erstatten.

VW will Berufung einlegen

VW wird gegen das Urteil Berufung einlegen, wie Sprecher Christopher Hauss am Donnerstag gegenüber den PNN erklärte. Der Konzern zweifelt unter anderem an, dass das Update der Grund für die Motorschäden ist. „Lediglich bei einigen Promille aller umgerüsteten Fahrzeuge kommt es nach dem Software-Update zu Beanstandungen, wobei nicht nachgewiesen werden konnte, dass diese in einem Zusammenhang mit den technischen Maßnahmen stehen“, so Hauss. Die „weit überwiegende Mehrzahl“ aller Beanstandungen habe zur Zufriedenheit der Kunden aufgeklärt werden können.

Das erste Urteil eines Brandenburger Gerichts im VW-Dieselskandal war im Januar 2017 gefallen: Ein Passat-Fahrer erstritt ebenfalls vor dem Potsdamer Landgericht gegen einen VW-Vertragshändler das Recht, seinen mit manipulierter Software ausgestatteten Wagen zurückgeben zu dürfen. Neu an dem aktuellen Fall ist, dass es um einen Wagen geht, bei dem bereits ein Update der Software vorgenommen wurde.

Kommen Fahrverbote für Berlin?

Auch am kommenden Dienstag beschäftigen Dieselfahrzeuge die Justiz: Vor dem Verwaltungsgericht Berlin wird die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Land Berlin verhandelt. Die DUH will in der Hauptstadt Fahrverbote für Dieselautos durchsetzen. Vor allem die Wirtschaft fürchtet negative Auswirkungen: Nach Angaben der Industrie- und Handelskammer (IHK) Potsdam nutzen rund 80 Prozent der Unternehmen in Berlin und Brandenburg Dieselfahrzeuge.

Kritik am Diesel-Kompromiss des Bundes

Das von der Großen Koalition geschnürte Maßnahmepaket, um Fahrverbote in deutschen Städten zu verhindern, stößt unterdessen auf breite Kritik. Viele Fragen seien weiter offen, erklärte Brandenburgs Regierungschef Dietmar Woidke (SPD). „Die Sorgen der Millionen von Pendler in Deutschland finden viel zu wenig Beachtung. Ich erwarte, dass die Autoindustrie für nötige Umrüstungen vollständig aufkommt“, so Woidke. Brandenburgs Verbraucherschutzminister Stefan Ludwig (Linke) sagte: „Dieses Maßnahmenpaket ist Politikversagen pur.“ Statt klar die Hersteller in die Verantwortung zu nehmen, würden diese noch belohnt. Umtauschprämien und Rabatte für Käufer neuer Autos seien eine Beihilfe für die Industrie. „Der Käufer bezahlt deren Betrug dann doppelt“, meinte Ludwig.

Lesen Sie mehr zum Thema Diesel in unserem Dossier.

Marion Kaufmann

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