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Das Würmchenmuster war dazu gedacht, die Schmierereien von Vandalen weniger Sichtbar machen.

© Britta Pedersen/dpa

Update

Streit um Berliner Sitz-Design geht weiter: BVG zieht für ihr Würmchenmuster vors Oberlandesgericht

In erster Instanz hatte die BVG den Urheberrechtsstreit um ihr Design der Sitzpolster verloren. Nun gehen beide Seiten in Berufung. Das könnte teuer werden.

Die BVG will die Niederlage vor Gericht um das sogenannte Würmchenmuster nicht akzeptieren. Die BVG hat Ende 2021 Berufung eingelegt. Dies geht aus einer Antwort auf eine Anfrage des AfD-Abgeordneten Gunnar Lindemann hervor. Zuerst hatten „Morgenpost“ und „B.Z.“ berichtet. Auch der Erfinder des Musters hat Berufung eingelegt. Wann das Hamburger Oberlandesgericht sich mit der Sache befassen wird, ist offen – frühestens Ende des Jahres.

Seit 30 Jahren sitzen die Berliner in Bussen und Bahnen auf „Würmchen“. Erfunden hatte das Muster Herbert Lindinger einst für die S-Bahn, als die nämlich zu West-Berliner Zeiten in der Hand der BVG war. Das Muster sollte „die von Vandalen so beliebten und schwer entfernbaren ‚Malereien‘ mit Filzstiften weniger auffällig erscheinen lassen“, schrieb Lindinger 1990 in einem Fachbuch zur damals neuen S-Bahn-Baureihe.

Offiziell heißen die Würmer in Blau, Rot, Schwarz und Weiß „Urban Jungle“. Zwar ging die S-Bahn im Westteil der Stadt kurz nach der Wende wieder an die Bahn zurück. Doch die BVG fand das Muster so toll, dass es auch in Bussen und U-Bahnen Einzug hielt.

Das ging Jahrzehnte gut. Vor einigen Jahren begann die BVG dann, das Muster auch auf Fanartikel wie Taschen oder Teetassen zu drucken. Ende 2018 wandte sich Lindinger erstmals an die BVG. Die BVG stritt jeglichen Anspruch des Designers ab - der reichte dann Klage ein, weil die BVG nie Lizenzgebühren gezahlt hatte.

„Als Werk der angewandten Kunst urheberrechtlich geschützt“

Die Klage war weitgehend erfolgreich. Am 9. November urteilte das Hamburger Landgericht, dass das Muster „als Werk der angewandten Kunst urheberrechtlich geschützt“ sei. Die BVG dürfe das Muster nicht mehr verbreiten, muss gegebenenfalls Schadensersatz zahlen und die Fan-Produkte vernichten.

Auch mit Würmchenmuster: Die damalige BVG-Chefin Sigrid Nikutta und Till Jagla von Adidas stellten im Januar 2018 einen BVG-Sneaker mit eingebauter BVG-Jahreskarte vor.
Auch mit Würmchenmuster: Die damalige BVG-Chefin Sigrid Nikutta und Till Jagla von Adidas stellten im Januar 2018 einen BVG-Sneaker mit eingebauter BVG-Jahreskarte vor.

© Kay Nietfeld/dpa

Die noch vorhandenen Sitze in Bussen und Bahnen dürfen zunächst bleiben, entschied das Gericht. Der öffentliche Nahverkehr „in der Stadt Berlin“ würde durch eine Umrüstung „ganz erheblich beeinträchtigt werden“. Deshalb würden hier die Interessen der BVG „und der Berliner Öffentlichkeit“ dominieren.

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Dagegen legte der Anwalt Lindingers Berufung ein. Lindinger wird vertreten von Professor Christian Donle, einem Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz. Donle sagte am Mittwoch dem Tagesspiegel, dass Lindinger auf die Entfernung der Sitze beharre.

Der BVG droht ein Millionen-Euro-Problem

Sollte Lindinger in zweiter Instanz durchkommen, dann hat die BVG ein Millionen-Euro-Problem. Mehrere hundert Fahrzeuge sind mit dem Muster in Fahrt. Wie viele genau, will die BVG wegen des Rechtsstreits nicht sagen.

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Im Sommer hatte die BVG den Rechtsstreit noch locker gesehen. Rausreißen werde man deswegen keine Polster, hieß es bei den Verkehrsbetrieben. Verschwinden werde das Muster dennoch, es habe sich schlicht überlebt, wie eine BVG-Sprecherin damals sagte.

Neue Modelle bekommen Sitze mit dem Nachtlinien-Design

Seit mehreren Jahren bekommen neue Modelle Sitze mit dem „Nachtlinien“-Design. Dies ist schwarzgrau mit ein paar Farbklecksen. Es gilt als weniger aggressiv, aber genauso wirkungsvoll gegen Schmierer.

Aber auch die Fan-Artikel verkaufte die BVG in ihrem Shop online zunächst weiter. Es gab Badelatschen (14,90 Euro), Handyhüllen (8,90 Euro), Halstücher (25,90 Euro) oder Rucksäcke (29,90 Euro). Diesen Verkauf hat die BVG kurz nach dem Urteil gestoppt.

Das Hamburger Gericht hatte, wie berichtet, die BVG auch verpflichtet, Auskunft über die seit Ende 2008 mit den Fan-Artikeln erzielten Umsätze und Gewinne zu erteilen. Es bestehe ein Schadensersatzanspruch und ein Anspruch Lindingers auf Herausgabe der Produkte.

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