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Unter Druck. Kürzlich protestierten Taxifahrer für bessere Bedingungen.

©  Kumm/dpa

Straßenverkehr in der Hauptstadt: Taxifahrten in Berlin werden teurer

Der Mindestlohn zwingt zur Anhebung der Taxi-Preise. Zwar soll der Grundpreis gleichbleiben, doch dafür kostet der gefahrene Kilometer mehr.

Der Mindestlohn hat seinen Preis – und den werden Fahrgäste der Berliner Taxis möglicherweise bald zahlen müssen, noch vor der Sommerpause. Jedenfalls schließt der Sprecher der Senatsverwaltung für Verkehr, Jan Thomsen, nicht aus, dass der Senat die „Verordnung über Beförderungsentgelte im Taxenverkehr“ auf Antrag der Taxiverbände verändert – und die Preise entsprechend steigen.

Noch will die Verwaltung nichts zur Höhe der künftigen Taxi-Preise sagen, „weil dazu die offiziellen Anhörungen abzuwarten sind“. Eine Einigung scheint allerdings in Reichweite zu sein. Denn aus der Verkehrsverwaltung heißt es auch: „Klärungsbedarf besteht im Wesentlichen nur noch zur Höhe der Wartezeitentgelte.“

Wer zum „Kurzstreckentarif“ ein Taxi auf der Straße anhält und bis zu zwei Kilometer weit fährt, soll statt fünf Euro künftig sechs Euro zahlen. Der Grundpreis soll dem Vernehmen nach bei allen anderen Fahrten unverändert bei 3,90 Euro bleiben. Dafür kostet der gefahrene Kilometer mehr: Statt zwei Euro für die ersten sieben Kilometer werden 2,20 Euro fällig, ab dem siebten Kilometer 1,65 Euro pro Kilometer (statt 1,50 Euro).

Mindestlohnsatz wird 2020 erneut angehoben

„Die Größenordnungen einzelner Tarifbestandteile werden von unserer Seite jetzt weder bestätigt noch kommentiert“, sagte der Sprecher der Verkehrsverwaltung. Bei dem Verfahren zur Festlegung der Taxi-Preise wird die Höhe der Tarife durch eine „Wirtschaftlichkeitsuntersuchung“ festgelegt. Diese berücksichtigt die von den Verbänden beantragte Kostensteigerung bis zum vergangenen Jahr sowie eine Prognose bis zum Jahr 2020. Hier fließt beispielsweise die Anhebung des Mindestlohns in diesem und im kommenden Jahr mit ein.

Der gesetzliche Mindestlohn betrug bis zum vergangenen Jahr 8,84 Euro pro Stunde und stieg zum 1. Januar dieses Jahres auf 9,19 Euro. Und der Satz wird erneut angehoben: Zum 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro. Viele Taxifahrer erhalten nur den Mindestlohn.

Am 17. April hatte die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz den Taxi-Verbänden eine Tarifanalyse zu den Entgelten im Taxigewerbe vorgestellt. Nach der Anhörung wird die Verordnung auf Vorlage der Senatsverwaltung im Senat beschlossen und dem Abgeordnetenhaus zur Kenntnisnahme vorgelegt.

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