zum Hauptinhalt
Parken in Berlin ist billig, wenn man die Gebühren mit dem vergleicht, was andere Straßennutzungen kosten.

© Kitty Kleist-Heinrich

Straßennutzung in Berlin: Anwohnerparken ist in Berlin fast geschenkt

Parkvignette, Marktstand, Baukran: Die private Nutzung des öffentlichen Straßenlandes ist in Berlin exakt geregelt. Im Preisvergleich ist das Anwohnerparken sehr günstig.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Mit der Forderung nach höheren Parkgebühren in Berlin hat Verkehrsstaatssekretär Jens-Holger Kirchner für Aufregung gesorgt. Doch bei kühler Betrachtung des Problems können auch Autofahrer zu dem Schluss kommen, dass der Grünen-Politiker nicht so falsch liegt. Öffentliches Straßenland kann nämlich auf vielfältige Weise genutzt werden, und meistens muss man dafür zahlen. Die einen mehr, die anderen weniger.

Wer sein Auto vor der eigenen Wohnung abstellt, gehört zweifellos zu denen, die preisgünstig wegkommen. So kostet eine Anwohnerparkvignette für zwei Jahre 20,40 Euro. Das sind 85 Cent pro Monat, für das Geld bekommt man nicht mehr überall eine Kugel Eis. Man kann die Gebühr als „Stellplatzmiete“ auch auf den Quadratmeter umrechnen. Das wären, je nach Größe des Autos und Einparktalent, monatlich sechs bis acht Cent. Im Vergleich zu anderen Nutzungen öffentlichen Straßenlands, die nicht als Gemein- oder Anliegergebrauch gelten, sind das sehr gute Konditionen.

Ein Bauchladen kostet monatlich 100 Euro

Zu den Sondernutzungen gehören beispielsweise: die Einrichtung von Baustellen, ein Schankvorgarten, Pflanzenkübel, Sonnenschirme und Fahrradständer, Bauchläden, Verkaufstische, aber auch Stelltafeln und Infostände. Außerdem Filmaufnahmen oder künstlerische Installationen. Alle Sondernutzungen müssen nach Einzelfallprüfung genehmigt und mindestens sechs bis acht Wochen im Voraus beantragt werden. Originär zuständig für die Genehmigung sind die Bezirksämter. Für alles gibt es ein passendes Formular, sogar für den Weihnachtsbaumhandel. Der Antrag wird in der Regel positiv beschieden, wenn der Nutzung keine öffentlichen Interessen entgegenstehen.

Wer wissen will, was das kostet, wird in der Anlage 1 zur Sondernutzungsgebührenverordnung des Landes Berlin fündig. So kostet ein Bauchladen monatlich 100 Euro. Wer einen Döner-Imbiss aufstellt, muss dafür jeden Monat (je nach Standort) 13 bis 54 Euro pro Quadratmeter zahlen. Dagegen wird für einen Stand auf dem Wochenmarkt nur eine symbolische Gebühr von 10 bis 13 Cent je Quadratmeter und Markttag verlangt.

Jede Nutzung kostet

Selbst Großveranstalter, die laut Verordnung „die gemeingebräuchliche Nutzung der Straße verhindern“, etwa für eine Silvesterparty am Brandenburger Tor, kommen mit 50 Cent pro Quadratmeter billig weg. Und wenn man kein Auto, sondern einen Altstoffcontainer am Straßenrand abstellen will? Das kostet monatlich drei Euro je Quadratmeter. Dann doch lieber einen Fahnenmast? Der ist in Berlin für 50 Euro jährlich zu haben. Ein mobiler Baukran kostet 25 Euro täglich, und für eine Sondernutzung im Zusammenhang mit Filmaufnahmen wird je Tag und Drehort eine Gebühr von 65 Euro erhoben.

Verwaltungshandeln soll gedeckt sein

Wie man es auch hinstellt, dreht und wendet: Alle Sondernutzungen des öffentlichen Straßenlands in Berlin sind viel teurer als ein Anwohnerparkplatz. Etwas anders sieht es aus, wenn man das Auto auf einem gebührenpflichtigen Parkplatz abstellt und dafür ein bis drei Euro pro Stunde in die Parkuhr wirft. Aber auch in diesem Fall gibt es Kostenobergrenzen für längeres Verweilen, die im Vergleich zu anderen Straßennutzungen den Kostenrahmen nicht sprengen.

Eines ist noch wichtig: Gebühren sollen die Kosten des Verwaltungshandelns decken. Aber sie dürfen auch höher sein, denn der Nutzen für die Leistungsempfänger soll angemessen berücksichtigt werden. Laut Finanzverwaltung betragen die tatsächlichen Kosten für die Erteilung einer Parkvignette in Berlin rund 18 Euro.

Zur Startseite