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Siegerstimmung. Die Franzosen freuten sich, deutsche Fans weniger.

© Mike Wolff

Straße des 17. Juni: Berliner Fanmeile endet mit Verlusten für Betreiber

Die Fanmeile am Brandenburger Tor hat Verluste eingefahren. Wenigstens der Straßenverkehr läuft jetzt bald wieder rund.

Das Spiel ist aus, Public-Viewing-Veranstalter rollen die Leinwände ein. Auch auf der Straße des 17. Juni werden die Bildschirme abgebaut. Zum Abschluss der Fußballweltmeisterschaft herrschte auf der Fanmeile vor dem Brandenburger Tor noch einmal dichtes Gedränge mit Zehntausenden Fußballfans, obwohl der Bereich nach dem Vorrundenaus der deutschen Nationalmannschaft verkleinert wurde und bereits kurz vor der Yitzhak-Rabin-Straße endete. Am Sonntag nun, als Frankreich gegen Kroatien antrat, wurden die Eingänge während der Halbzeit wegen Überfüllung geschlossen.

Nun ist der Zauber schon fast vorbei: Bis maximal Dienstagnacht, 24 Uhr, müssen sich Autofahrer noch gedulden, dann wird die Straße des 17. Juni wieder voll befahrbar sein. Es sei schade, dass Deutschland früh ausgeschieden sei, sagt Anja Marx, Sprecherin des Veranstalters KIT Group. „Es war aber gut, sie bis zum Schluss offenzuhalten.“ Denn Berlin sei eine internationale Stadt, die Fanmeile nicht nur für Fans der deutschen Elf da. Finanzielle Einbußen habe der Veranstalter trotzdem gehabt: Weniger Firmen hätten Werbung geschaltet und Aktionen auf der Bühne gebucht. Die Polizei will erst am Dienstags Bilanz ziehen.

Auch Spätis müssen Lizenzen für Übertragungen zahlen

Aber nicht nur auf der Fanmeile wurde vier Wochen lang Fußball geguckt: An jeder Straßenecke übertrugen Spätis, Restaurants und Kneipen die WM-Spiele. Ohne eine Anmeldung bei der Gema, die Gebühren für Musiker und das Abspielen von Liedern eintreibt, kann das aber teuer werden. Gastronomen und Einzelhändler mussten 80 bis 200 Euro für die vierwöchige WM-Lizenz bezahlen. Bei Nicht-Anmeldung werde die doppelte Summe fällig, sagt Gema-Sprecherin Gabi Schilcher.

Kontrollen zur Spielzeit seien aber nicht extra durchgeführt worden. Vielmehr werte die Gema Veranstaltungsankündigungen in Zeitungen und dem Internet systematisch aus und kontrolliert, ob eine Anmeldung vorliegt. Darüber hinaus wurden Einzelhändler und Gastronomen gezielt über ihre Pflichten informiert, wenn sie noch keine Lizenz haben und es möglich ist, dass ein Fernseher aufgestellt wird. Ob nun mehr Wirte als sonst Strafe zahlen müssen, erfasst die Gema allerdings nicht.

Johanna Lehn

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