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Hubertus Knabe vor der Zivilkammer am Landgericht Berlin.

© Bernd von Jutrczenka/dpa

Update

Stasiopfer-Gedenkstätte Hohenschönhausen: Rechtsstreit beendet: Knabe geht endgültig

Hubertus Knabe einigt sich mit der Gedenkstätte Hohenschönhausen. Dem ehemaligen Direktor war Ende September gekündigt worden.

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Die Stiftung Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen und Hubertus Knabe haben sich am Freitag über das Ausscheiden Knabes als Direktor der Gedenkstätte geeinigt. Die Senatsverwaltung für Kultur teilte am Nachmittag mit: Beide Parteien haben einen Vergleich geschlossen, der die laufenden Rechtsstreitigkeiten beendet.

"Für die insgesamt notwendige SED/MfS-Aufarbeitungsarbeit leistet die Gedenkstätte Hohenschönhausen einen wichtigen Beitrag", heißt es in der Mitteilung der Kulturverwaltung. "Die beiden Parteien schließen einen Vergleich, um diese gute und erfolgreiche Arbeit der Gedenkstätte nicht durch langwierige juristische Auseinandersetzungen zu belasten."

Der Stiftungsrat hatte Knabe am 25. September gekündigt und freigestellt. Grund waren Vorwürfe gegen seinen Vize, Helmuth Frauendorfer, über Jahre Mitarbeiterinnen sexuell belästigt zu haben. Der Stiftungsrat befand, Knabe sei nicht genügend gegen die Belästigung vorgegangen und habe das Verhalten durch seinen Führungsstil noch befördert. Knabe selbst bestreitet das.

Abfindung von bis zu 100.000 Euro möglich

Er kämpfte juristisch dafür, trotz Freistellung weiter als Direktor der Gedenkstätte zu arbeiten. Die ursprünglich für kommenden Dienstag geplante öffentliche Urteilsverkündung des Landgerichts zu Knabes Eil-Klage ersparen sich damit beide Seiten. Vielmehr hat die Zivilkammer in ihrem Vergleichsbeschluss vom Freitag klar festgehalten, dass Knabe selbst seine Kündigung nun anerkennt.

Beide Seiten seien sich einig, dass Knabe vom Stiftungsrat am 25. November abberufen worden und dies auch wirksam sei. Knabe räumte damit auch ein, dass er keine rechtlichen Ansprüche gegen seine Abberufung hat. Er bleibe nach dem Vergleich weiter bis 31. März unwiderruflich beurlaubt und erhalte bis dahin auch seine übliche Bezüge. Im Klartext bedeutet der Beschluss auch, dass Knabe kaum eine Chance hatte mit seiner Eil-Klage.

Für ihn dürfte es zumindest auf eine Abfindung hinausgelaufen sein - und sie war gewissermaßen eingepreist. Bereits nach seiner Entlassung am 25. September hatte es geheißen, sollte Knabe vor Gericht ziehen, werde er maximal eine übliche Abfindung herausschlagen können - eine Rückkehr sei ausgeschlossen.

Über die Höhe der Abfindung haben alle Seiten Stillschweigen vereinbart. Nach Knabes Gehaltstufe und nach 17 Jahren bei der Gedenkstätte könnte es auf einen Betrag vom mittleren fünfstelligen Bereich bis zu 100.000 Euro hinauslaufen. Dazu wollte sich aber am Freitag niemand äußern. Ausgeschlossen erscheint auch eine Rückkehr in Bereiche des öffentlichen Dienstes, in denen der Bund Mitsprache hat.

Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) hatte die Entlassung von Knabe an der von Berlin und dem Bund finanzierten Gedenkstätte stets mitgetragen. Grütters begrüße das Ende der gerichtlichen Auseinandersetzung. „Wir erwarten nunmehr, dass die Stiftung sich wieder auf ihre wichtige Sacharbeit konzentrieren kann, das SED-Unrecht energisch aufzuarbeiten“, sagte ein Sprecher der Kulturstaatsministerin.

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