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Katrin Lompscher (Linke) hofft auf eine schnelle Entscheidung der Gerichte zum Mietendeckel.

© Kay Nietfeld/dpa

Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher: Scheitern des Mietendeckels „kein Rücktrittsgrund“

Eine schnelle gerichtliche Klärung sei wünschenswert, sagte Senatorin Lompscher. Noch gibt es viele Unsicherheiten in Sachen Mietendeckel.

Berlins Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) hält eine schnelle Entscheidung der Gerichte zum Mietendeckel für wünschenswert. „Die Absenkungsmöglichkeit gibt es neun Monate, nachdem das Gesetz in Kraft getreten ist. Wir haben die Hoffnung, dass wir dann schon eine gerichtliche Klärung haben“, sagte Lompscher der Deutschen Presse-Agentur. Vorhersagen lasse sich das nicht. „Es ist nur eine Lebenserfahrung, dass wichtige Sachverhalte, und ich halte das für einen wichtigen Sachverhalt, nicht ewig warten müssen vor den obersten Gerichten.“

Persönliche Konsequenzen ziehen will Lompscher im Fall des Scheiterns nicht: „Wenn das Verfassungsgericht das Gesetz komplett ablehnt, wäre das für mich kein Rücktrittsgrund“, sagte die Senatorin. „Wenn die Begründung lautet, die Landeskompetenz besteht nicht, dann ist klar, dass man über den Bundesrat aktiv werden und seine Bemühungen auf Bundesebene verstärken muss. Was die Ausgestaltung bestimmter Einzelheiten angeht, müsste man sich angucken, wie das Bundesverfassungsgericht genau urteilt“, erklärte Lompscher. „Das ist das höchste Gericht, insofern hat man dem zu folgen. Punkt.“

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Über das Mietendeckelgesetz muss das Abgeordnetenhaus voraussichtlich im Januar noch entscheiden. Der rot-rot-grüne Senat will die Mieten für 1,5 Millionen vor 2014 gebaute Wohnungen fünf Jahre lang auf dem Stand von Mitte 2019 einfrieren und für Neuvermietungen Obergrenzen je nach Alter und Ausstattung der Wohnung festlegen. Auch Mietsenkungen sollen in bestimmten Fällen möglich sein.

Lompscher geht davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht mehrere Aspekte klären wird. Dazu gehört zum einen, ob das Land überhaupt die Kompetenz für ein solches Gesetz hat. „An dieser Stelle bin ich zuversichtlich, weil mit der Föderalismusreform 2006 das Wohnungswesen in die Kompetenz der Länder überführt worden ist“, sagte die Linke-Politikerin. „Der zweite Komplex, der überprüft werden wird, betrifft inhaltliche Details: die Härtefallregelung, aber auch die Angemessenheit der Ausgestaltung, sowohl was die Höhe der Mietobergrenzen angeht als auch die Schwelle, wann Absenkungen zum Tragen kommen können.“

Gutachten kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen

Das Bundesverfassungsgericht habe mehrfach deutlich gemacht, dass für die Grenzen- und Schrankenbestimmung für den Gesetzgeber in Bezug auf das Eigentum ein Spielraum bestehe, sagte Lompscher. Und dass dieser umso größer sei, je höher der Sozialbezug des Eigentums sei. „Dass der Sozialbezug beim Wohneigentum besonders hoch ist, liegt auf der Hand. Deshalb sehe ich den Dingen mit Spannung, aber auch mit Zuversicht entgegen“, erklärte die Stadtentwicklungssenatorin.

„Wenn man die Vergangenheit von verfassungsrechtlichen Überprüfungen betrachtet, ist es in aller Regel so, dass nicht Gesetze in Gänze suspendiert werden, sondern dass die Gerichte entweder Hinweise zur Ausgestaltung geben oder dass sie Teile als überarbeitungsbedürftig bezeichnen.“

Zur Frage, wie das Mietendeckel-Gesetz rechtlich zu bewerten sei, gibt es bereits eine Reihe von Gutachten, die zu unterschiedlichen Einschätzungen kommen. Als ein heikler Punkt gilt die Möglichkeit, Bestandsmieten auf Antrag abzusenken, wenn die Obergrenzen um mehr als 20 Prozent überschritten sind.

„Die Absenkungsmöglichkeit betrifft bestehende Mietverträge. Das ist bei den anderen Regelungen nicht so“, sagte Lompscher. Die Mietobergrenzen seien auf einer plausiblen Grundlage hergeleitet, darüber hinaus seien Zuschläge möglich. „Diese Regelungen kommen bei Wiedervermietungen zum Tragen, hier wird also nicht in bestehende Verträge eingegriffen. Insofern ist die Absenkungsregelung verfassungsrechtlich unstrittig die anspruchsvollste.“ (dpa)

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