zum Hauptinhalt
Der deutsche Rechtsextremist Horst Mahler ist jetzt ein freier Mann.

© Balazs Mohai/MTI/AP/dpa

Update

Staatsanwaltschaft will strenge Führungsaufsicht: Holocaust-Leugner Horst Mahler aus Haft entlassen

Mahler darf nach seiner Entlassung nicht auf seiner Website publizieren. Die Staatsanwaltschaft sieht darin Mahlers Meinungsfreiheit nicht gefährdet.

Von Frank Jansen

Einer der fanatischsten Extremisten in der Geschichte der Bundesrepublik, der vom RAF-Terroristen zum Neonazi mutierte Horst Mahler, ist nach langer Haft in der JVA Brandenburg/Havel wieder ein freier Mann.

Der wegen mehrfacher antisemitischer Volksverhetzung vom Landgericht München II zu zehn Jahren und zwei Monaten Haft verurteilte Mann habe seine Strafe verbüßt. Das teilte am Dienstag eine Sprecherin des Landgerichts Potsdam mit. Mahler kam offenbar schon am Montag frei. Der Fall ist jedoch keineswegs beendet.

Die Staatsanwaltschaft München II hat im September beim Landgericht Potsdam eine „Führungsaufsicht“ beantragt, mit der einer weiteren judenfeindlichen Propaganda Mahlers vorgebeugt werden soll. Der 84-jährige Holocaust-Leugner wehrt sich und gibt den notorisch unbeugsamen Märtyrer, ein Rechtsstreit läuft an. Nach Angaben des Gericht sind zudem weitere Verfahren gegen Mahler offen.

In der Verfügung der Staatsanwaltschaft München II, die Mahler auf der Website „Wir-sind-Horst.de“ veröffentlichte, wird eine fünfjährige Führungsaufsicht beantragt. Mahler soll sich mindestens einmal im Quartal beim Bewährungshelfer melden und jeden Wohnungswechsel absprechen.

Und: die „Veröffentlichung von Text- und Sprachbeiträgen im Internet oder sonstigen Medien“ ist verboten, wenn Mahler nicht vorab die Abteilung Staatsschutz beim Landeskriminalamt Brandenburg informiert. Untersagt wird Mahler, auf seiner Website zu publizieren. Die Website ist gespickt mit Tiraden des Judenhassers.

Verbot zu publizieren sei „zulässige Einschränkung der Meinungsfreiheit“

Mahler habe sich „durch die verhängten Strafen nicht beeindrucken lassen und seine bisherigen Einstellungen und Verhaltensweisen beibehalten“, heißt es im Schriftsatz der Staatsanwaltschaft.

Dies begründe „die konkrete Gefahr, dass der Verurteilte ohne die beantragten Weisungen wieder in vergleichbarer Weise wie vor der Verurteilung nach wie vor von ihm befürwortetes antisemitisches Gedankengut verbreiten wird“. Für die Staatsanwaltschaft ist durch die „reine Anzeigepflicht“ von Mahlers Beiträgen beim LKA die Meinungsfreiheit nicht gefährdet.

[Wenn Sie alle aktuellen Nachrichten live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere runderneuerte App, die Sie hier für Apple- und Android-Geräte herunterladen können. ]

Offenbar will die Staatsanwaltschaft sicherstellen, dass die Polizei frühzeitig von strafbaren Inhalten erfährt und Mahler schon vor einer Veröffentlichung Konsequenzen schildern kann. Und das Verbot, auf seiner Website zu publizieren, hält die Staatsanwaltschaft für eine „verfassungsmäßig zulässige Einschränkung der Meinungsfreiheit“. Mahler habe die Website bereits „für strafbare Meinungsäußerungen verwendet“.

Mahler selbst verweist auf der Website auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgericht von 2010. Die Richter in Karlsruhe hatten den Beschluss des Oberlandesgerichts München gegen einen verurteilten rechten Terroristen aufgehoben.

Mahler torpedierte Anhörung der Führungsaufsicht

Das OLG hatte ihm eine fünfjährige Führungsaufsicht und ein Publikationsverbot für die Verbreitung rechtsextremistischen oder nationalsozialistischen Gedankenguts auferlegt. Das Bundesverfassungsgericht hielt den Eingriff in die Meinungsfreiheit für unverhältnismäßig. Mahler torpedierte Anfang Oktober eine Anhörung zur Führungsaufsicht. Er lehnte Richter des Landgerichts Potsdam wegen Besorgnis der Befangenheit ab.

Die Extremistenkarriere Mahlers begann 1970. Der Anwalt war einer der Gründer der linksterroristischen RAF, saß zehn Jahre in Haft, wandte sich in den 1990er Jahren der rechten Szene zu und vertrat die NPD im ersten Verbotsverfahren.

Für seinen Judenhass saß er noch länger im Gefängnis als wegen der Planung von Überfällen der RAF. Mahler selbst sieht die Haft in der JVA Brandenburg als „Kriegsgefangenschaft“. Bei einer Haftunterbrechung floh er 2017 nach Ungarn, wurde aber ausgeliefert. 

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false