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AfD-Fraktionschef Georg Pazderski und SPD-Fraktionschef Raed Saleh.

© Michael Kappeler/dpa, Danny Gohlke/dpa

Update

Staatsanwaltschaft Berlin: AfD und "Rattenlöcher": Verfahren gegen SPD-Fraktionschef Saleh eingestellt

Keine Volksverhetzung: Der "Rattenlöcher"-Vergleich gegen die AfD bleibt für Berlins SPD-Fraktionschef Raed Saleh ohne strafrechtliche Folgen.

Es waren scharfe Worte, die Berlins SPD-Fraktionschef Raed Saleh Mitte Januar gewählt hatte: Die AfD gehöre „in ihre Rattenlöcher“. Doch strafrechtlich bleibt das alles folgenlos. Nach einer Strafanzeige von AfD-Fraktionschef Georg Pazderski wegen Verdacht auf Volksverhetzung hat die Staatsanwaltschaft nun das Verfahren eingestellt.

Die Anklagebehörde sieht keine „zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte“ für den Vorwurf. Das hat die Staatsanwaltschaft jetzt SPD-Fraktionschef Saleh in einem Schreiben mitgeteilt. SPD-Fraktionssprecher Torsten Schneider sagte dem Tagesspiegel, dass Verfahren sei „erwartungsgemäß ohne Durchführung von Ermittlungen eingestellt“ worden.

Saleh hatte bei der Klausur der SPD-Fraktion im Januar in Rostock erklärt, die AfD sei keine Volkspartei. „Sie gehören wieder dorthin, wo sie herkommen und zwar in ihre Rattenlöcher.“ Die AfD-Fraktion sah in Salehs Äußerungen einen Verstoß gegen das trotz Meinungsfreiheit geschützte Recht der persönlichen Ehre - und Volksverhetzung.

AfD fühlte sich verächtlich gemacht

Saleh habe als hoher Repräsentant des Abgeordnetenhauses eine „ganze Bevölkerungsgruppe, die AfD-Mitglieder und AfD-Wähler, öffentlich beschimpft und böswillig durch den Vergleich mit besonders negativ besetzten Tieren verächtlich gemacht“, hieß es in der Strafanzeige. Dies zeige eine „verachtende Einstellung zur Werteordnung der Bundesrepublik und Würde des Menschen“.

Saleh befeuere mit seinem Ratten-Vergleich „aktiv das Klima für bedrohliche Übergriffe“, hieß es in der Strafanzeige. Der SPD-Fraktionschef habe in seiner Rede mit Blick auf AfD-Mitglieder einen Vergleich gewählt, „wie er von den Nationalsozialisten“, etwa im „antisemitischen NS-Machwerk ,Der ewige Jude‘ oder in diversen Hetzschriften des Dritten Reiches“ verwendet worden sei. Die Staatsanwaltschaft folgte der Sichtweise der AfD aber nicht.

Pazderski wähnt sich in "Bananenrepublik"

Für die AfD reagierte Fraktionschef Georg Pazderski auf die Entscheidung der Staatsanwaltschaft. Über den Kurznachrichtendienst Twitter erklärte er: "Regierungsjustiz schützt die Kartellparteien: Politische Gegner dürfen wieder als Ratten bezeichnet werden. Und die Staatsanwaltschaft informiert die Medien vor dem Kläger. Zustände wie in einer Bananenrepublik." Einem AfD-Sprecher zufolge hatte die Staatsanwaltschaft bislang nur die SPD von der Einstellung des Verfahrens in Kenntnis gesetzt. Bei der Partei Pazderskis sei bis zum Freitagnachmittag kein entsprechendes Schreiben eingegangen.

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