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Was verbirgt sich noch hinter dem Vorhang? Die Staatliche Ballettschule Berlin in Prenzlauer Berg.

© Mike Wolff

Staatliche Ballettschule Berlin: Eltern erfuhren nichts von antisemitischem Vorfall

Im Skandal um die Staatliche Ballettschule wird ein neuer Vorwurf bekannt. „Wir können jetzt Namen nennen“, sagt ein Anwalt nach der Kündigung des Schulleiters.

Der Skandal um die Zustände an der Staatlichen Ballettschule Berlin bekommt immer neue Facetten – und erweitert sich um einen schwerwiegenden Vorwurf. Nach Tagesspiegel-Informationen soll sich im Oktober 2019 ein gewaltsamer Übergriff mit antisemitischen Beschimpfungen in der Umkleidekabine der Schule ereignet haben.

Der Vater eines der betroffenen Jungen berichtet, dass er Dienstaufsichtsbeschwerden gegen die Mitglieder der Schulleitung erstattet habe, weil die Eltern über den Vorfall nicht informiert worden seien. Inzwischen sei die Antimobbingbeauftragte mit dem Fall befasst. Die beschuldigten älteren Schüler haben die Schule verlassen.

Bei einem Gütetermin vor dem Arbeitsgericht am Freitag ging es aber nicht um diesen Fall, sondern um angeblich nicht von der Schulaufsicht genehmigte Dienstreisen des gekündigten Schulleiters Ralf Stabel.

Bevor es zur Sache ging, wies einer der Anwälte der Bildungsverwaltung darauf hin, dass sich neue Zeugen mit Vorwürfen gemeldet hätten: Sie seien bereit, auszusagen, weil sie nach der Entscheidung des Arbeitsgerichts vom Mittwoch nicht mehr fürchten müssten, dass Stabel zurückkomme: „Die Welt ändert sich gerade, wir können jetzt Namen nennen“, sagte der Anwalt.

Irrte das Arbeitsgericht?

Ob die Welt tatsächlich so „anders“ wird, steht aber noch nicht fest. Das Arbeitsgericht hatte zwar argumentiert, dass Stabel mangels Lehrerausbildung nie Schulleiter hätte werden dürfen und daher nicht auf seinen Posten zurückkönne. Mehrere Verwaltungsjuristen verwiesen gegenüber dem Tagesspiegel allerdings auf die Laufbahnverordnung (§42), wonach der Landespersonalausschuss sehr wohl solche Ausnahmen genehmigen dürfe. Daher könnte die zweite Instanz – zumindest in diesem Punkt – zugunsten Stabels ausgehen.

Schülerinnen der Staatlichen Ballettschule während einer Generalprobe an der Berliner Staatsoper.
Schülerinnen der Staatlichen Ballettschule während einer Generalprobe an der Berliner Staatsoper.

© imago images/Raimund Müller

Ex-Schulleiter würde andere Tätigkeit akzeptieren, sagt sein Anwalt

Im weiteren Verlauf des Gütetermins ging es um zwei angeblich zu Unrecht ausgestellte Abschlusszeugnisse und die genannte Dienstreiseproblematik: Die Fristen für zwei darauf fußende Kündigungen wurden nicht eingehalten. Die Richterin stellte daher die Frage nach einem möglichen Vergleich, woraufhin Stabels Anwalt Bereitschaft signalisierte.

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Es sei beispielsweise denkbar, dass sein Mandant an der Hochschule für Schauspiel Ernst Busch lehre: Dort war er bisher schon tätig und unterrichtete etwa Tanzgeschichte in Zusammenhang mit seiner Arbeit als Leiter der Ballettschule.

Jetzt kommt der Bericht der Expertenkommission

Im Rahmen des Gütetermins wollten die Anwälte der Senatsverwaltung auf diesen konkreten Vergleichsvorschlag nicht eingehen, zumal die Hochschule der Senatsverwaltung für Wissenschaft zugeordnet ist und diese zustimmen müsste. Ob demnächst Vergleichsgespräche beginnen, ist unklar.

Kommende Woche wird der Bericht der Expertenkommission vorgestellt, der Vorschläge für die künftige Ausrichtung und Struktur der Schule liefern soll. Die maßgeblichen Dokumente rund um den Konflikt an der Staatlichen Ballettschule sind in diesem Beitrag verlinkt.

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