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"Spielstraße" -Hinweisschild in der Gudvanger Straße in Prenzlauer Berg.

© Zinken/dpa

Spielen oder fahren?: Streit um Teilzeit-Spielstraße in Prenzlauer Berg kommt vor Gericht

Einen Tag pro Woche gehört die Gudvanger Straße in Prenzlauer Berg in Berlin den Kindern. Eine Anwohnerin geht mit rechtlichen Mitteln dagegen vor. Das Verwaltungsgericht muss entscheiden.

Kinder oder Autos? Das Verwaltungsgericht entscheidet über die Zukunft einer sogenannten Teilzeit-Spielstraße in Prenzlauer Berg. Hintergrund ist der Eilantrag einer Anwohnerin, die sich damit gegen das einmal in der Woche tagsüber erlaubte Umhertollen von Kindern wehrt. Seit Ende Mai wird wie berichtet die Gudvanger Straße dienstags zwischen 10 und 18 Uhr allein von Kindern genutzt. Autos dürfen dann weder durchfahren noch dort parken.

„In dem Gebiet haben wir eine Unterversorgung an Spielfläche“, sagte Bezirksstadtrat Torsten Kühne (CDU). Die Teilzeit-Spielstraße ist nach seinen Worten ein Pilotprojekt und die einzige in der Hauptstadt. Ähnliche Modelle gibt es demnach etwa in Bremen und Frankfurt am Main. Die Gudvanger Straße befindet sich am beliebten Humannplatz, im Kiez zwischen den S-Bahnhöfen Prenzlauer und Schönhauser Allee.

Der Termin für einen Beschluss steht dem Gericht zufolge noch nicht fest. Die Richter sollen aber in den nächsten Tagen entscheiden. Die Antragstellerin selbst wollte sich nach Angaben eines Gerichtssprechers nicht zu Presseanfragen äußern. Sie stelle die rechtliche Grundlage für die Teilzeit-Spielstraße infrage.

Konkret muss sich das Gericht nun mit Paragraf 29 der Straßenverkehrsordnung befassen. Der nämlich regelt die übermäßige Nutzung von Straßen. So brauchen etwa Veranstaltungen, bei denen die Belastung stärker als normalerweise ist, eine spezielle Erlaubnis. Die Teilzeit-Spielstraße ist nach Angaben von Bezirksstadtrat Torsten Kühne als Veranstaltung angemeldet, ganz genauso wie ein Straßenfest oder ein Wochenmarkt. „Damit“, sagt Stadtrat Kühne, „wähnten wir uns auch der sicheren rechtlichen Seite.“ (mit AG/dpa)

Lesen Sie mehr im Tagesspiegel: So urteilte das Gericht - und unter diesem Link lesen Sie einen Kommentar.

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