zum Hauptinhalt
Schauen die nur oder fotografieren die auch? Polizeieinsatz bei einer Demonstration in Berlin.

© DPA

Soziale Medien: Wenn die Polizei Demofotos und Sexwitze twittert

Die Polizeiinformationskanäle befinden sich in der Transformation zum Reportage- und Unterhaltungsmedium. Was nicht ganz unproblematisch ist. Ein Einspruch.

Die Neuigkeiten für die Demohauptstadt Berlin stammen aus Gelsenkirchen. Das dortige Verwaltungsgericht hat der Essener Polizei untersagt, Versammlungen zu fotografieren, soweit sich keine Anhaltspunkte für Gefahren zeigen. Die Ordnungskräfte hatten keine Gefahren gesehen, sondern fanden das alles schlicht informativ. So kamen die Bilder in den polizeilichen Facebook-Account. Die Leute sollen sehen, was passiert. Und bei Demos ist nun mal niemand näher dran als die Polizei, meint die Polizei. Sind doch bloß Übersichtsaufnahmen, hieß es vor Gericht.

Fragt man in Berlin, zeigt sich eine ähnliche Praxis. Auch hier landen Demo-Übersichtsfotos bei Twitter. Übrigens jene Übersichtsfotos, die vor gar nicht langer Zeit ein Politikum waren. Die Demohauptstadt hatte sich eigens ein neues Demogesetz gegeben, um Übersichtsaufnahmen herstellen zu können. Ausschließlich zur Lenkung und Leitung von Polizeieinsätzen. Trotzdem ein Aufreger für die Opposition, die eine Verletzung der Versammlungsfreiheit erkannte. Doch eine Klage vor dem Verfassungsgerichtshof blieb 2014 ohne Erfolg. Dass die damals noch rechtlich umstrittenen Bilder heute von der Polizei als Massenware unter die Leute gebracht werden, sagt einiges über die Dynamik, mit der die sozialen Netzwerke die amtliche Öffentlichkeitsarbeit prägen.

Die erfrischende Idee: Staatliche Stellen könnten auf soziale Medien verzichten!

Es steht jedem frei, auf Demos zu fotografieren und die Bilder zu verbreiten. Nur dem Staat nicht. Er hat dafür zu sorgen, dass Versammlungen möglichst ohne jede Einschränkung stattfinden können. Also auch ohne eine staatlich organisierte Bildberichterstattung, die auf Teilnehmer den Eindruck einer Beobachtung erwecken muss. Die Entscheidung aus Gelsenkirchen gibt eine erfrischend unmoderne Perspektive frei, wie staatliche Stellen die neuen Medien auch noch nutzen könnten: nämlich gar nicht.

Wie hier Formen und Formate auf den Inhalt rückwirken, ließ sich kürzlich musterhaft auch bei einem weiteren Twitter-Erfolg der Berliner Polizei studieren. Man meldete einen jungen Mann, der beim Diebstahl von 49 Kondomen erwischt wurde. Was er damit vorhabe? „Ich treffe mich mit meiner Freundin.“

Hunderttausende amüsierte diese Geschichte ohne jede Relevanz, dafür mit einer billigen Sexpointe samt Beschuldigteneinlassung eines Minderjährigen, der vermutlich nicht gefragt wurde, ob er mit seiner unerheblichen Straftat in die Schlagzeilen möchte. Die Polizeikanäle befinden sich in der Transformation zum Reportage- und Unterhaltungsmedium. Folgerichtig wäre es, den Beamten neben Gefahrenabwehr und Aufgaben der Strafverfolgung auch einen Auftrag zur Grundversorgung zu erteilen, ähnlich dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Dann funkt irgendwann nur noch der Staat, und niemand funkt mehr dazwischen.

Zur Startseite