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Im Rahmen des Programms „Neustarthilfe Berlin“ können Anträge auf Zuschüsse gestellt werden.

© imago images/Bildgehege

Soloselbstständige und Kleinstunternehmen: Neues Berliner Corona-Hilfsprogramm startet Montag

Berlins Senat stockt Hilfen für Soloselbstständige und Mini-Unternehmen auf. Die Zuschüsse betragen bis zu 7500 Euro.

Der Senat hat ein weiteres Programm aufgelegt, um Soloselbstständigen und kleinsten Unternehmen den Wiedereinstieg in die existenzsichernde Arbeit zu erleichtern. Ab dem kommenden Montag, den 17. Mai, können zunächst Soloselbstständige bei der Investitionsbank Berlin (IBB) online einen Antrag im Rahmen des Programms „Neustarthilfe Berlin“ stellen. Das erfuhr der Tagesspiegel von der Senatsverwaltung für Wirtschaft.

Anträge für Kleinstunternehmen nimmt die landeseigene Förderbank ab Dienstag nach Pfingsten, dem 25. Mai, entgegen. Das Landesprogramm ist ein sogenanntes Huckepack-Programm, also eine Ergänzung zur bestehenden Neustarthilfe und Überbrückungshilfe III des Bundes. Es umfasst ein Volumen von 150 Millionen Euro. Grundsätzlich gelten die Bedingungen der Neustarthilfe Bund.

Antragsberechtigt sind Berliner Soloselbständige, die zuvor die Neustarthilfe Bund erhalten haben, deren dort erhaltener Zuschuss weniger als 7500 EUR beträgt und die im Hauptberuf eine selbständige Tätigkeit ausüben, die im Land Berlin versteuert wird – und zwar allein, ohne weitere angestellte Beschäftigte.

Gewährt wird ein Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss – anders als Kredite. Der Zuschuss diene der unternehmerischen begehungsweise beruflichen Existenzsicherung der Soloselbstständigen im Zeitraum von Januar bis Juni 2021. Die Höhe richtet sich nach dem erhaltenen Zuschuss in der Neustarthilfe des Bundes und ist bei 7500 Euro gedeckelt.

In diesem Kontext erhöht das Land Berlin die umsatzbezogenen 50 Prozent Bundeszuschuss um bis zu weitere 25 Prozent Landeszuschuss. Insgesamt werden damit bis zu 75 Prozent des im Rahmen der Neustarthilfe Bund zu Grunde gelegten Referenzumsatzes bezuschusst.

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Bedingung: Antragstellerinnen und -steller müssen den Geschäftsbetrieb bis zum 30. Juni 2021 aufrechterhalten. „Die große Zahl von Soloselbstständigen und Kleinstunternehmen macht den besonderen Charakter der Berliner Wirtschaft aus. Mit unserer Neustarthilfe Berlin unterstützen wir sie finanziell dabei, durch die Krise zu kommen und ermöglichen einen besseren Start aus dem langen Lockdown“, sagte Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne).

„Neustarthilfe Berlin für KMU“ richtet sich an Kleinstunternehmen

Auch das ab Pfingsten laufende Programm „Neustarthilfe Berlin für KMU“ ist so ein Huckepack-Programm. Es setzt auf das Bundesprogramm Überbrückungshilfe III – dessen Förderbedingungen sind zu beachten.

Antragsberechtigt für die Neustarthilfe Berlin sind demnach Berliner Kleinstunternehmen, die einen gewerbesteuerpflichtig bei einem Berliner Finanzamt gemeldeten Haupt- oder Betriebssitz haben und die bis zu fünf Mitarbeitende beschäftigen.

Die Höhe des Zuschusses beträgt für den Bewilligungszeitraum Januar bis Juni 2021 pauschal 1000 Euro pro Monat, also insgesamt bis zu 6000 Euro. Die IBB will Antragsberechtigte per E-Mail informieren. Diese müssen auch nur ein kurzes Formular ausfüllen, hieß es. Die Daten aus früheren Anträgen seien bereits hinterlegt.

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