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Öffentliche Gebäude sollen laut Gesetz Solardächer bekommen. Doch die Schulneubauten haben keine.

© dpa/Jens Büttner

Solartechnik auf Berlins Schuldächern: Klimaschutz? Ja, gern, aber nicht bei uns

Das Energiewendegesetz sieht Solaranlagen auf Schuldächern vor. Doch der Senat verstößt nun selbst dagegen. Dabei sollte Berlin doch Solarcity werden.

Das Vorhaben ist pädagogisch lobenswert. Klimawandel und Klimaschutz sollen an Berlins Schulen künftig im Unterricht behandelt werden, um das Bewusstsein und Verständnis dafür bei Kindern und Jugendlichen zu stärken. So steht es im Energiewendegesetz des Landes Berlin, das 2016 verabschiedet wurde. Solartechnik, Windkraft, erneuerbare Energien – das sind also die Themen, deren Bedeutung auch im Schulunterricht wächst, erst recht seit den aktuellen Schülerdemos zum Klimaschutz.

Doch während die gesetzliche Vorgabe in vielen Kursen und Klassen schon vorbildlich berücksichtigt wird, versäumt der Senat seine eigenen entsprechenden Hausaufgaben: Laut Energiewendegesetz strebt Berlin die Erzeugung von erneuerbaren Energien auf öffentlichen Gebäuden an. Auf den Dächern der bisher geplanten neuen Schulbauten des Landes ist aber bisher offenbar keine einzige Solaranlage vorgesehen.

So steht es zumindest in einer Antwort des Staatssekretärs der Bildungsverwaltung Mark Rackles auf eine Anfrage der Grünen im Abgeordnetenhaus. Wörtlich schreibt Rackles: „Keiner der Schulneubauten der ersten Tranche der Schulbauoffensive erhält eine elektrische (Photovoltaik) oder thermische Solaranlagen auf Dächern und/oder Fassaden.“ An den künftigen Schulen wird demnach ein absurder Widerspruch zu besichtigen sein: Während sich die Schüler dort intensiv mit Berlins klimafreundlichen Perspektiven beschäftigen, geschieht dafür auf den Schuldächern über ihren Köpfen so gut wie nichts.

Bis 2028 will die rot-rot-grüne Koalition im Rahmen der Schulbauoffensive mehr als 50 neue Schulen in Berlin errichten. Gesteuert werden diese Bauten von vier Akteuren: den Bezirken, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, der Wohnungsbaugesellschaft Howoge sowie von der Berliner Immobilienmanagement GmbH. Zur ersten von Staatssekretär Rackles genannten Tranche des ehrgeizigen Projektes gehören etwa zehn Gebäude, sie sollen bis 2021/22 fertig sein.

Die Frage der Zuständigkeit

Nimmt man das Energiewendegesetz ernst, so müssten auf ihren Dächern großflächig Solaranlagen installiert werden. Das geht schon allein aus Paragraph 6 hervor. Dieser stellt fest, die öffentliche Hand habe eine Vorbildfunktion zur Erreichung des gesetzlichen Zieles, die Kohlendioxidemmissionen (CO2) in Berlin bis 2030 um mindestens 60 Prozent und bis 2050 um mindestens 85 Prozent zu senken.

Um vorbildlich zu sein, sollen die Bezirks- und Senatsverwaltungen „Dachflächen öffentlicher Gebäude ... zur Installation von Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Wärme aus solarer Strahlungsenergie nutzen ... sofern keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.“ Konkret sieht Paragraph 16 sogar eine „Nutzungspflicht“ vor – und diese gilt im Sinne des Gesetzes selbstverständlich auch für Neubauten.

Anruf bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen. Warum gibt es keine Solartechnik auf den Dächern? Eine Sprecherin erklärt, man betreue zwar die Bauvorhaben fachlich, sei aber letztlich nicht zuständig für das, was dort gebaut werde. Auftraggeber sei die Senatsschulverwaltung.

Also ein zweiter Anruf bei dieser Senatsbehörde. Warum gibt es keine Solartechnik auf den Dächern? Aber dort erklärt man sich gleichfalls nicht für zuständig. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, heißt es, sei mit dem Thema enger befasst. Diese müsse die „aktuell gültigen Standards für den Neubau von Schulen“ berücksichtigen. Die Standards sind sperrig formuliert, sie verlangen, „dass bei grundsätzlicher Eignung des Dachs zur Umsetzung erneuerbarer Energien bei der Planung der Dachkonstruktion die entsprechende Vorbereitungen für eine eventuelle Umsetzung zu berücksichtigen sind“.

Auf Dächern Kompromisse finden

Der Abgeordnete Andreas Otto (Grüne) will im Sinne seiner Nachfrage nun weiter „nachhaken und Druck machen“, wie er versichert. In den Fokus nimmt er dabei auch die Senatorinnen seiner eigenen Partei: Die Umwelt-, Verkehrs- und Klimaschutz-Senatorin Regine Günther (parteilos/für Grüne) sowie Wirtschaftssenatorin Ramona Pop. Regine Günther muss von Amts wegen darauf achten, dass Berlins Energiewendegesetz tatsächlich umgesetzt wird.

Und Ramona Pop ist zuständig für den von ihrem Hause angeregten Masterplan Solarcity. Unter dem Motto „Berlin auf dem Weg zur solaren Stadt“ sollen Experten bis zum Sommer 2019 einen beschlussfähigen Masterplan entwickeln, „der kurz-, mittel- und langfristige Ziele zum Ausbau der solaren Energieversorgung in Berlin konkretisiert“. Die Energiewende könne nur gelingen, „wenn die Akteure zusammenarbeiten“, heißt es abschließend.

Bei der Schulbauoffensive gelingt das aber offenbar nur ungenügend. Landeselternsprecher Norman Heise bleibt dennoch entspannt. Er hat sich längst seine eigene, differenzierte Meinung zum Gerangel um die Solarkraftwerke auf Schuldächern gebildet. Dass Klimaschutz verstärkt im Unterricht behandelt wird, findet auch Heise prima.

Doch auf den Dächern müsse man Kompromisse finden, gibt er zu bedenken. Ebene Dachflächen seien „multifunktional“ nutzbar, also gleichfalls ideal für Dachbegrünung, Schulgärten oder Sport- und Pausenflächen, falls der Platz dafür am Boden nicht ausreicht. Norman Heise: „Das müssen wir in jedem Einzelfall abwägen.“

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