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Der Böllerverkauf ist bereits verboten, Berlin will vielerorts auch das Zünden untersagen.

© imago images/Marius Schwarz

Update

Silvester unter Corona-Bedingungen: Berlins Innensenator legt 56 Böllerverbotszonen im Stadtgebiet fest

Bisher gab es nur zwei Orte, an denen Berlin das Böllern verbietet. Nun hat der Innensenator in 54 weiteren Bereichen sogar den Aufenthalt untersagt. Wer das durchsetzen soll, ist fraglich.

Berlin schränkt das Böllern zum Jahreswechsel nun doch massiv ein. Am Mittwoch wies Innensenator Andreas Geisel (SPD) zusätzlich zu den zwei bekannten Zonen im ganzen Stadtgebiet 54 Bereiche aus, an denen zu Silvester und Neujahr die Verwendung von Feuerwerk untersagt ist.

Die Maßnahme stützt sich auf die in der vergangenen Woche erlassene Berliner Corona-Verordnung. Demnach gilt an den betroffenen Orten nicht nur nur ein Böllerverbot, sondern auch ein Aufenthaltsverbot. Zwei weitere Orte hatte der Senator zuvor schon als reine Böllerverbotszonen ausgewiesen: den nördlichen Teil des Alexanderplatzes und den Schöneberger Steinmetzkiez/Pallasstraße.

„Bleiben Sie zu Hause, begrüßen Sie das neue Jahr im kleinen Kreis und verzichten Sie auf Feuerwerk und Böllerei“, appellierte Geisel generell an die Berlinerinnen und Berliner. „Dieses Jahr war kein normales Jahr und es wird auch nicht normal enden.“ Infektionsrisiken müssten minimiert werden, die Kliniken dürften durch Böllerverletzungen nicht zusätzlich zur Corona-Versorgung belastet werden. „Die Beschäftigten in den Krankenhäusern arbeiten schon jetzt am Limit.“

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Man werde durch die Ausweisung nicht jeden illegalen Böllerwurf verhindern können, sagte der Innensenator. „Die Polizei wird sich aber entsprechend vorbereiten und Verstöße konsequent ahnden.“ Die rechtsverbindliche Ausweisung der Verbotszonen soll am 30. Dezember im Amtsblatt erfolgen. Bei Verstößen droht ein Bußgeld zwischen 500 und 1000 Euro.

Ausnahmen von dem Verbot sind nach Angaben der Innenverwaltung für bestimmte genehmigte professionelle Feuerwerke vorgesehen. Das reine Durchqueren der Bereiche gilt nicht als Aufenthalt und wird nicht geahndet.

"Völlig realitätsfern" – GdP kritisiert Maßnahme

Kritik an der Maßnahme kommt aus der Gewerkschaft der Polizei. Sprecher Benjamin Jendro bezeichnete die Kontrolle der zusätzlichen Verbotszonen als "völlig realitätsfern" und warf dem Innensenator vor, unter dem Druck der Koalitionspartner und allen voran den Grünen "eingeknickt" zu sein.

Jendro zeigte sich "ein wenig überrascht" darüber, dass Geisel nun, entgegen anderslautender Aussagen aus der Vergangenheit, zusätzliche Verbotszonen ausweist. Er erinnerte an den am 30. Dezember anstehenden Aufzug der sogenannten Querdenker und warnte davor, die Polizeibeamten zu überlasten.

Tatsächlich hatte Geisel Anfang Dezember im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses die Einrichtung weiterer Böllerverbotszonen mit Verweis auf die Personalknappheit bei Polizei und Ordnungsämtern abgelehnt. CDU-Fraktionschef Burkard Dregger warf ihm am Mittwoch eine "Kehrtwende" vor und erklärte: "SPD-Innensenator Geisel verspielt leichtfertig seine Glaubwürdigkeit, um den Frieden in der zerstrittenen Koalition zu retten. Ohne Kontrolle ist dieses Verbot reine Symbolpolitik", ergänzte Dregger. Zuvor hatte bereits Jendro erklärt: "Wenn Verbote nicht durchgesetzt werden können, schwächt das die Glaubwürdigkeit von Politik und Rechtsstaat."

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Martin Pallgen, Sprecher der Innenverwaltung, antwortete auf die Frage nach der Durchsetzung des Böllerverbots in den Zonen: "Verstöße werden geahndet wie bis dato auch durch die Ordnungsämter der Bezirke und subsidiär durch die Polizei." Auf den Hinweis, dass Mitarbeiter der Bezirksämter ganz sicher nicht in der Silvesternacht arbeiten werden, erklärte er: "Die Polizei wird da sein."  

Das sind die 54 Zonen mit Böller- und Aufenthaltsverbot

Auf den folgenden Straßen, Plätzen und Grünanlagen sind der Aufenthalt und die Verwendung von Feuerwerk und anderen pyrotechnischen Gegenständen am 31. Dezember und 1. Januar verboten.

1. Bereich Alte Frankfurter Allee/Siegfriedstraße/Bahnhof Lichtenberg, begrenzt durch
- Siegfriedstrasse 212
- die Kreuzung Frankfurter Allee/Gudrunstrasse
- Frankfurter Allee 233

2. Bereich Altstadt Köpenick, begrenzt durch
- Lange Brücke
- Dammbrücke
- Katzengrabensteg
- Amtsstraße
- Müggelheimer Straße

3. Bereich Altstadt Spandau, begrenzt durch
- Am Juliusturm
- die Havel
- Stabholzgarten
- Altstädter Ring

4. Bereich Annemirl-Bauer-Platz, begrenzt durch
- die Kreuzung Sonntagstraße/Lenbachstraße
- die Kreuzung Neue Bahnhofstraße/Simplonstraße
- den S- und Regionalbahnbahnhof Ostkreuz
- die Kreuzung Lehnbachstraße/Revaler Straße
- die Kreuzung Lehnbachstraße/Simplonstraße

5. Bereich Bahnhofstraße/S-Bahnhof Köpenick, begrenzt durch
- die Kreuzung Mahlsdorfer Straße/ Am Bahndamm
- Borgmannstraße
- Puchanstraße
- die Kreuzung Bahnhofstraße/ Annenallee
- Hämmerlingstraße

6. Bereich Brandenburger Tor/Tiergarten, begrenzt durch
- Scheidemannstraße
- Ebertstraße
- Lennéstraße
- Tiergartenstraße
- Hofjägerallee
- Großer Stern
- Spreeweg
- John-Foster-Dulles-Allee

7. Bereich Breitscheidplatz, begrenzt durch
- Budapester Straße
- Europa-Center
- Tauentzienstraße
- Kurfürstendamm
- Geschäftsgebäude Kurfürstendamm 11
- Kantstraße

8. Bereich Drachenfliegerberg (Kleiner Teufelsberg), begrenzt durch
- die Kreuzung Tannenbergallee/Heerstraße
- Teufelsseechaussee
- den Grunewald

9. Bereich Falkenhagener Feld, begrenzt durch
- Radelandstraße
- Hohenzollernring
- die Bahntrasse der Deutschen Bahn AG
- Wolfshorst
- Reckeweg
- die Landesgrenze Berlin/Brandenburg

10. Bereich Frankfurter Tor, begrenzt durch
- Petersburger Straße 2/4
- Frankfurter Allee 1/2
- Warschauer Straße 7/8
- Karl-Marx-Allee 140/143

11. Bereich Gesundbrunnen, begrenzt durch
- Badstraße 6
- der Übergang von der Badstraße zur  Brunnenstraße
- Behmstraße 28
- Swinemünder Brücke
- Hanne-Sobeck-Platz
- Brunnenstraße105

12. Bereich Heerstraße Nord, begrenzt durch
- Cosmarweg
- Maulbeerallee
- Blasewitzer Ring
- Kleingartenanlage Hasenheide
- Meydenbauerweg
- Meesterweg
- Feldgebiet Aufstall

13. Bereich Hermannplatz, begrenzt durch
- die Kreuzung Urbanstraße/Sonnenallee
- die Kreuzung Hasenheide/Karl-Marx-Straße

14. Bereich Hermannstraße, begrenzt durch
- die Kreuzung Hermannstraße/ Allerstraße
- die Kreuzung Hermannstraße/Siegfriedstraße

15. Bereich Huttenkiez, begrenzt durch
- Rostocker Straße 13/41
- Beusselstraße 27/61 bis 12/78
- Turmstraße 58/63
- die Kreuzung Huttenstraße/ Rostocker Straße

16. Bereich Johannisthaler Chaussee/Fritz-Erler-Allee (Gropiusstadt), begrenzt durch
- Fritz-Erler-Allee 50/53
- die Kreuzung Fritz-Erler-Allee/Lipschitzallee
- die Kreuzung Lipschitzallee/Kölner Damm
- die Kreuzung Kölner Damm/ Johannisthaler Chaussee
- Johannisthaler Chaussee 263

17. Bereich Justizvollzugsanstalt Moabit, begrenzt durch
- die Kreuzung Turmstraße/Rathenower Straße
- die Kreuzung Rathenower Straße/Alt-Moabit
- die Kreuzung Thomasiusstraße/Alt-Moabit

18. Bereich Karl-Marx-Straße, begrenzt durch
- Hermannplatz
- U-Bahnhof Neukölln

19. Bereich KottbusserTor/Kottbusser Damm, begrenzt durch
- die Kreuzung Kottbusser Tor/Adalbertstraße
- die Kreuzung Kottbusser Tor/Skalitzer Straße
- die Kreuzung Kottbusser Tor/Reichenbergerstraße
- die Kreuzung Kottbusser Damm/Hermannplatz/Urbanstraße/ Sonnenallee
- Hohenstaufenplatz

20. Bereich Leopoldplatz, begrenzt durch
- Maxstraße
- Schulstraße
- Müllerstraße
- Nazarethkirchstraße

21. Bereich Lichtenberger Brücke, begrenzt durch
- Frankfurter Allee 248/gegenüber bis 263/266

22. Bereich Märkisches Viertel, begrenzt durch
- Calauer Straße
- die Kreuzung Calauer Straße/ Senftenberger Ring
- Senftenberger Ring
- Uhlandstraße
- Wilhelmsruher Damm
- die Kreuzung Wilhelmsruher Damm/ Finsterwalder Straße
- Finsterwalder Straße
- die Kreuzung Finsterwalder Straße/ Clauer Straße

23. Bereich Mauerpark, begrenzt durch
- Gleimstraße
- Gleimtunnel
- Am Falkplatz
- Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark
- Eberswalder Straße
- Wolliner Straße
- Graunstraße

24. Bereich Mehrower Allee (Marzahn Nord), begrenzt durch
- die Kreuzung Mehrower Allee/Blumberger Damm
- die Kreuzung Mehrower Allee/Märkische Allee

25. Bereich Modersohnbrücke, begrenzt durch
- die Kreuzung Modersohnstraße/Revaler Straße
- Modersohnstraße 33/34

26. Bereich Monbijoupark/James-Simon-Park, begrenzt durch
- Oranienburger Straße
- Kleine Präsidentenstraße
- die Spree
- Monbijoustraße

27. Bereich Oranienplatz/Oranienstraße, begrenzt durch
- die Kreuzung Moritzplatz/Prinzenstraße
- die Kreuzungen Oranienstraße/Dresdener Straße
- die Kreuzung Oranienplatz/Legiendamm
- die Kreuzung Oranienplatz/Leuschnerdamm
- die Kreuzung Oranienplatz/Naunynstraße
- die Kreuzung Oranienstraße/Skalitzer Straße
- die Kreuzung Oranienplatz/Erkelenzdamm
- die Kreuzung Oranienplatz/Segitzdamm

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28. Bereich Potsdamer Platz, begrenzt durch
- die Kreuzung Ebertstraße/Voßstraße
- die Kreuzung Bellevuestraße/Auguste-Hauschner-Straße
- die Kreuzung Leipziger Straße/Leipziger Platz
- die Kreuzung Ebertstraße/Alte Potsdamer Straße
- die Kreuzung Potsdamer Straße/Varian-Fry-Straße

29. Bereich Potsdamer Straße/Kurfürstenstraße, begrenzt durch
- Potsdamer Straße 105/116 bis 117/130
- Kurfürstenstraße 26/155 bis 33/149

30. Bereich Potsdamer Straße/Lützowstraße, begrenzt durch
- Potsdamer Straße 65/80 bis 79/92
- Lützowstraße 20/95 bis 25/88

31. Bereich Potsdamer Straße/Pohlstraße, begrenzt durch
- Potsdamer Straße 93/102 bis 105/116
- Pohlstraße 46/53 bis 62/75

32. Bereich RAW-Gelände, begrenzt durch
- Revaler Straße
- Modersohnstraße
- Bahngelände der Deutschen Bahn AG
- Warschauer Straße

33. Bereich Reinickendorfer Straße 84 (Maxhöfe), begrenzt durch
- Reinickendorfer Straße 79 bis 87
- den öffentlich zugänglichen Hof der Häuser Reinickendorfer Straße 82 bis 87

34. Bereich Roederplatz, begrenzt durch
- Weißenseer Weg
- Herzbergstraße
- Möllendorfstraße
- Paul-Junius-Straße

35. Bereich Rosenthaler Platz, begrenzt durch
- Weinbergsweg 2/27
- Torstraße 118/119 bis 131/132
- Rosenthaler Straße 1/72A bis 2/196

36. Bereich der Skateranlage Falkenberger Chaussee/Vincent-van-Gogh-Straße, begrenzt durch
- Falkenberger Chaussee
- Vincent-van-Gogh-Straße
- Warnitzer Straße

37. Bereich Simon-Dach-Kiez, begrenzt durch
- Grünberger Straße
- die Kreuzung Modersohnstraße/Gärtnerstraße
- Revaler Straße
- Warschauer Straße

38. Bereich Sonnenallee, begrenzt durch
- Hermannplatz
- Treptower Straße

39. Bereich Spandauer Neustadt, begrenzt durch
- Hohenzollernring
- Falkenseer Damm
- die Havel

40. Bereich Sparrplatz, begrenzt durch
- Sprengelstraße
- Sparrstraße
- Lynarstraße

41. Bereich Thermometersiedlung, begrenzt durch
- Celsiusstraße
- die Kreuzung Celsiusstraße/Fahrenheitstraße
- die Kreuzungen Réaumurstraße/Celsiusstraße
- die Kleingartenanlage Celsiusstraße

42. Bereich Traveplatz, begrenzt durch
- Travestraße
- Jessnerstraße,
- Oderstraße,
- Weichselstraße,

43. Bereich Treptower Park, begrenzt durch
- die Spree
- die Kreuzung Alt Treptow/Bulgarische Straße
- Bulgarische Straße
- Am Treptower Park
- Elsenstraße

44. Bereich U-Bahnhof Eberswalder Straße, begrenzt durch
- die Einmündung Schönhauser Allee/Topsstraße
- Pappelalllee 5A/88
- die Kreuzung Danziger Straße/ Knaackstraße/Lychener Straße
- die Einmündung Schönhauser Allee/Kastanienallee
- Kastanienallee 9/100
- Eberswalder Straße 19/31

45. Bereich U-Bahnhof Nauener Platz, begrenzt durch
- die Kreuzung Reinickendorfer Straße/Liebenwalder Straße
- Schulstraße 40/103 bis 41/ gegenüber
- Reinickendorfer Straße 52/74

46. Bereich U-Bahnhof Seestraße, begrenzt durch
- Müllerstraße 135/ gegenüber bis 40B/138
- Seestraße 43/95 bis 46/93A

47. Bereich Volkspark am Weinbergsweg, begrenzt durch
- Veteranenstraße
- Brunnenstraße
- Weinbergsweg
- Fehrbelliner Straße

48. Bereich Warschauer Brücke, begrenzt durch
- die Einmündung Helsingsforser Straße/Warschauer Straße
- den U-Bahnhof Warschauer Straße

49. Bereich Warschauer Straße, begrenzt durch
- die Einmündung Helsingsforser Straße/Warschauer Straße
- die Kreuzung Warschauer Straße/Revaler Straße
- den U-Bahnhof Frankfurter Tor

50. Bereich Wasserstadtbrücken, begrenzt durch
- Rauchstraße
- Daumstraße
- Pohleseestraße
- Hugo-Cassirer-Straße

51. Bereich Weitlingstraße, begrenzt durch
- Frankfurter Allee
- Lückstraße

52. Bereich Werner-Düttmann-Siedlung, begrenzt durch
- Urbanstraße
- Jahnstraße
- Hasenheide
- Graefestraße

53. Bereich Wismarplatz, begrenzt durch
- Weserstraße
- Gryphiusstraße
- die Kreuzung Wismarplatz/Boxhagener Straße
- die Kreuzung Wismarplatz/Grünberger Straße

54. Bereich Wrangelkiez/ Görlitzer Park, begrenzt durch
- Skalitzer Straße
- May-Ayim-Ufer
- Am Oberbaum
- Schlesische Straße
- Vor dem Schlesischen Tor
- Cuvrystraße
- Görlitzer Ufer
- Görlitzer Straße
- Wiener Straße

Bislang hatte der Innensenator lediglich zwei Böllerverbotszonen im nördlichen Bereich des Alexanderplatzes und in Teilen der Schöneberger Pallasstraße angeordnet. Diese stützen sich jedoch allein auf die Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) und beinhalten kein Aufenthaltsverbot für die betroffenen Orte. Die beiden Zonen gab es schon im vergangenen Jahr. Geisel hatte sie angeordnet, nachdem es zuvor Angriffe auf Einsatzkräfte gegeben hatte.

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„Sie haben sich in der Silvesternacht 2019/2020 absolut bewährt und Dienstkräfte der Polizei und Feuerwehr, aber auch Bürgerinnen und Bürger vor sinnlosen Angriffen mit Feuerwerkskörpern geschützt“, sagte Geisel zu den beiden reinen Böllerverbotszonen. Dass er auch eine umfangreiche Liste an Verbotszonen nach Paragraf 25 der Sars-Cov-2-Verordnung vorlegen würde, hatte Geisel nach Angaben von Teilnehmern bereits bei der Senatssitzung am Dienstag angekündigt

Darüber hinaus gilt deutschlandweit ein Verkaufsverbot von Feuerwerkskörpern und in Berlin ein generelles Ansammlungsverbot an Silvester. Auch der Kauf von Feuerwerkskörpern in Polen wurde nun vom Senat unterbunden. Wie Brandenburg nahm auch Berlin Kurzbesuche im Nachbarland als Quarantäne-Grund in seine Verordnung auf.

ZDF: Feuerwerk bei Silvestershow am Brandenburger Tor noch unklar

Ob wie in den vergangenen Jahren ein großes Höhenfeuerwerk am Brandenburger Tor stattfindet, das Millionen im Fernsehen verfolgen können, blieb am Mittwoch noch offen. Genehmigt ist es nach Angaben des zuständigen Bezirksamts Berlin-Mitte, die Entscheidung, ob es wirklich in die Luft gehe, sei aber noch nicht gefallen, sagte ein Sprecher des ZDF.

Für die Silvesternacht ist am Brandenburger Tor die ZDF-Fernsehshow „Willkommen 2021“ mit Andrea Kiewel und Johannes B. Kerner geplant - jedoch ohne Publikum. Auftreten sollen dort unter anderem zwischen 21.45 Uhr und 00.30 Uhr die Band Karat und Schlagerstar Jürgen Drews.

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