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Im Ankunftszentrum Tegel werden Flüchtlinge aus der Ukraine registriert.

© IMAGO/Stefan Trappe

Sicherheitschecks nur bei Verdacht: Polizei kontrolliert Geflüchtete aus der Ukraine wieder – in Ausnahmefällen

Seit Ende März werden Geflüchtete nicht mehr kontrolliert. Das löste Kritik aus. Nun soll es einen Sicherheitscheck geben, wenn es Unstimmigkeiten gibt.

Nach dem Kompetenzgezerre beim Umgang mit Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine ist die Polizei Berlin nun doch wieder an der Registrierung Geflüchteter beteiligt – aber nur in Einzelfällen. Am Freitag rückten die ersten Polizisten am alten Flughafen Tegel an, um im Ankunftszentrum für Kriegsflüchtlinge Sicherheitsüberprüfungen vorzunehmen.

Der Senat hatte sich vor einer Woche auf die neue Verfahrensweise geeinigt. „In 98 Prozent der Fälle wird dieser biometrische Pass vorgelegt“, sagte Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) kürzlich.

Die ukrainischen Dokumente wiesen deutlich mehr und höhere Sicherheitsmerkmale auf als die vieler anderer europäischer Länder. Daher seien meist keine weitere Prüfungen zur Identitätsfeststellung nötig.

Sogenannte Sicherheitsüberprüfungen der Polizei mit ihrem Fast-ID-System mit Fingerabdruck-Datenbank werden demnach für Geflüchtete aus der Ukraine eher die Ausnahme bleiben.

Nach der Einigung im Senat soll das Fast-ID-Verfahren durch die Polizei im Ukraine-Ankunftszentrum auf bestimmte Fälle beschränkt bleiben – etwa, wenn es Zweifel an der Identität gibt, keine Ausweispapiere vorliegen oder die Kriegsflüchtlinge aus sogenannten Gefährderstaaten wie Afghanistan, Syrien oder Iran stammen.

Die meisten legen einen biometrischen Pass vor

Auch bei im Senatsbeschluss nicht näher umschriebenen „sonstigen Verdachtsmomenten“ darf die Polizei einen Sicherheitscheck vornehmen. Laut Giffey können bislang nur zwei Prozent der Flüchtlinge keinen biometrischen Pass vorlegen.

Bereits im Januar hatte das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) erklärt, die Zusammenarbeit mit der Polizei bei der Registrierung von Flüchtlingen bis Jahresende einstellen zu wollen.

Personalien sollten künftig mit den Datenbanken des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erfasst und überprüft werden, auf die Polizei mit ihrem Fast-ID-System wollte das LAF sukzessive verzichten.

Die Polizei hatte seither enormen Druck aufgebaut. Die gesetzlich nicht vorgeschriebene Zusammenarbeit des LAF mit Polizei und Staatsanwaltschaft war eine Folge der Flüchtlingskrise 2015/16.

Auch wegen der Ukraine- Flüchtlinge pochte die Polizei dann darauf, weiter Sicherheitschecks durchführen zu können – um potenzielle Gefährder ausfindig machen zu können, auch mögliche Attentäter im Auftrag des Putin-Regimes. Die Polizei warnte davor, dass Personen, die „eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung“ darstellen, unerkannt bleiben könnten.

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Doch das LAF und die von der Linke-Politikerin Katja Kipping geführte Sozialverwaltung sahen dafür keinen Grund, denn zumeist sind es Ältere, Frauen, Kinder und Behinderte, die bislang vor dem Putin-Krieg in der Ukraine geflüchtet und nach Berlin gekommen sind. Bestätigt wird die Position von LAF und Sozialverwaltung durch eine Studie des Bundesinnenministeriums.

Demnach sind 84 Prozent der aus der Ukraine nach Deutschland geflüchteten Personen Frauen, mehr als die Hälfte von ihnen sei mit ihren Kindern geflohen. Knapp die Hälfte von ihnen halten sich in den größten deutschen Städten auf, Berlin liegt demnach mit 14 Prozent weit vorn.

Polizei kontrolliert weiter in Reinickendorf

Beim Ankunftszentrum des LAF in Reinickendorf, wo alle anderen Flüchtlingen und Asylbewerber erfasst werden, bleibt es nach dem Senatsbeschluss vorerst bei der Zusammenarbeit des Behördenverbunds mit Polizei und Staatsanwaltschaft.

Das LAF wollte dies ursprünglich ab April bis Jahresende langsam auslaufen lassen. Nun wird dies mindestens bis Ende September fortgesetzt. Es sei beabsichtigt, dies auch beizubehalten, um schnell auf das „dynamische Migrationsgeschehen“ und „geänderte Lagen eingehen zu können“.

Registrieren müssen sich Ukraineflüchtlinge erst, wenn sie Sozialleistungen beantragen oder nach Ablauf der dreimonatigen Visafreiheit einen Aufenthaltstitel haben wollen. Werden sie in andere Bundesländer verteilt, werden sie dort erkennungsdienstlich von den Ausländerbehörden erfasst.

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