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Alles im Blick: Videokameras am U-Bahnhof Schönleinstraße.

© Kai-Uwe Heinrich

Sicherheit in U- und S-Bahn: Datenschützer sind gegen Kameras an allen Berliner Bahnhöfen

BVG und S-Bahn wollen die Videoüberwachung in den Bahnhöfen ausbauen, um die Sicherheit zu erhöhen. Die Datenschutzbeauftragte des Landes lehnt das ab.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Mehr Personal auf den Bahnhöfen und in den Zügen von U- und S-Bahn - das forderten Politiker von SPD, Grünen und FDP im Tagesspiegel, weil sich die Berliner im öffentlichen Personennahverkehr zunehmend unsicher fühlen. Auch wenn dieses Gefühl nicht mit den sinkenden Zahlen in der Berliner Kriminalitätsstatistik übereinstimmt, ist es ein Thema. Und wenn das Volksbegehren für mehr Videoüberwachung startet, wird das die Diskussion weiter anheizen.

Die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk sieht den Trend zu mehr Kameras auf Bahnsteigen und in Waggons und Bussen aber skeptisch. „Wir haben die Berliner Verkehrsbetriebe darauf hingewiesen, dass eine pauschale, flächendeckende Videoüberwachung unzulässig ist“, steht im neuen Jahresbericht der Behörde. Es müsse auf jedem Bahnhof „im Einzelfall“ geprüft werden, ob objektive Anhaltspunkte dafür bestünden, dass eine Überwachung erforderlich sei. Dafür fordert die Datenschutzbeauftragte eine Risikoanalyse „für konkrete Anhaltspunkte für kriminelle Handlungen an einzelnen Bahnhöfen“.

Außerdem müsse die BVG prüfen, ob andere Maßnahmen, etwa mehr Sicherheitspersonal oder eine bessere Beleuchtung, in Betracht kämen, die weniger in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen eingreifen.

BVG und S-Bahn wollen den Datenschutz berücksichtigen

Bisher werden 54 der 182 U-Bahnhöfe permanent vollüberwacht, bis Ende 2018 wollen die Verkehrsbetriebe auch die übrigen Bahnhöfe entsprechend mit Videotechnik ausstatten. Diese Pläne finden ebenso wenig die Zustimmung der Datenschutzbehörde wie die Pläne der S-Bahn, ihre Videoausstattung auszubauen und zu modernisieren. Dies gilt insbesondere für die Innenräume der Züge. Nach Ansicht Smoltczyks ist diese Komplettüberwachung unzulässig. „Sollte die S-Bahn keine Erforderlichkeit für das gesamte Streckennetz nachweisen können, muss eine Videotechnik zum Einsatz kommen, die temporär abgeschaltet werden kann.“

BVG und S-Bahn haben zugesichert, die Regeln des Datenschutzes zu berücksichtigen. Für den umstrittenen Probelauf für eine Gesichtserkennung per Videokamera auf dem S-Bahnhof Südkreuz ist allerdings die Bundespolizei zuständig – und entsprechend der Datenschutzbeauftragte des Bundes. Ohnehin ist das Datenschutzrecht, soweit es die Videoüberwachung für mehr Sicherheit im öffentlichen Schienen- und Busverkehr betrifft, schwer durchschaubar. Der Bund hat das entsprechende Recht im Mai 2017 zugunsten der Videoüberwachung reformiert, daneben gilt das Landesdatenschutzgesetz, Polizeirecht sowie ab dem 25. Mai eine neue Datenschutzgrundverordnung für die gesamte Europäische Union.

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