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Im Jahr 2016 in Nordrhein-Westfalen sichergestellte Waffen von "Reichsbürgern".

© Roland Weihrauch/dpa

Sicherheit: Berlin entwaffnet Reichsbürger

In Berlin zählen die Sicherheitsbehörden aktuell 670 Reichsbürger und Selbstverwalter. Schon acht von ihnen wurde die Waffenerlaubnis entzogen, weitere folgen.

Das Land Berlin geht gegen rechtsextreme Reichsbürger und sogenannten Selbstverwalter vor, die Waffen besitzen. Bereits im Oktober 2016 hatte die Senatsinnenverwaltung die Waffenbehörde angewiesen, Personen, die der Reichsbürgerszene zuzurechnen sind, die Waffenerlaubnis zu entziehen. Seither sind in Berlin „acht waffenrechtliche Erlaubnisse wegen Zugehörigkeit zur Reichsbürger- und Selbstverwalterszene widerrufen“ worden.

670 Reichsbürger und Selbstverwalter in Berlin

Das teilte Innenstaatssekretär Torsten Akmann (SPD) nun auf eine Anfrage der Grünen-Abgeordneten June Tomiak mit. Reichsbürger erkennen die Existenz der Bundesrepublik und ihrer Gesetze nicht an. "Aktuell sind in Berlin etwa 670 Personen der Reichsbürger- und Selbstverwalterszene zuzurechnen", erklärte Akmann.

2018 sind drei kleine Waffenscheine und zwei Waffenbesitzkarten eingezogen worden, 2019 waren es zwei kleine Waffenscheine und eine Waffenbesitzkarte. Zwei Widerrufsentscheidungen sind laut Akmann bereits bestandskräftig. In den anderen Fälle laufen die Widerspruchsverfahren oder Verfahren vor dem Verwaltungsgericht. In einem Fall hat ein Betroffener freiwillig auf die Waffenbesitzkarte verzichtet. „Derzeit befinden sich neun Vorgänge teils in der Prüfung, teils im Verfahren zum Widerruf“, teilte Akmann mit.

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Den Angaben zufolge sind deutschlandweit zwischen November 2016 und November 2017 330 waffenrechtliche Besitzerlaubnisse von Reichsbürger und Selbstverwaltern entzogen worden. Die Bundesregierung gegen von 1000 Reichsbürger und Selbstverwaltern mit mit waffenrechtlichen Besitzerlaubnissen aus.

Die Berliner Sicherheitsbehörden gehen von 15 Personen aus, die zur Reichsbürger- und Selbstverwalterszene zählen und eine waffenrechtlichen Erlaubnis haben. Allerdings weiß die Senatsinnenverwaltung nicht, „in welchem Umfang“ Angehörige der Reichsbürger- und Selbstverwalterszene „legalen Zugriff auf Waffen haben“.

Erstanträge landen seit Anfang 2019 gleich im Waffenregister

Die Senatsinnenverwaltung geht wie die andere Sicherheitsbehörden in Deutschland davon aus, „dass überproportional viele Szeneangehörige waffenaffin sind“. Seit Anfang 2019 haben die Sicherheitsbehörden ein weiteres Instrument an der Hand, um die Bewaffnung von Reichsbürgern zu verhindern.

Anträge auf erstmalige Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis werden seit 1. Januar in Nationalen Waffenregister gespeichert. Polizei und Verfassungsschutz können die Einträge mit den eigenen Erkenntnissen über die Personen abgleichen, etwa ob die Antragsteller unter Verdacht stehen, der Reichsbürgerszene nahezustehen. Bei Bedarf können dann die Waffenbehörden gewarnt werden, damit den Reichsbürgern die Waffenerlaubnis verwehrt werden kann.

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