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„Deutsche Wohnen und Co. enteignen“ ist die Losung für das Volksbegehren.

© Florian Boillot

Senat verständigte sich in Koalitionssitzung: Volksbegehren „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“ ist rechtssicher

Rund 77.000 Unterschriften hatte die Initiative gesammelt. Noch hatte es Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Vorhabens gegeben. Die wurden nun ausgeräumt.

Von Sabine Beikler

Die Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Volksbegehrens „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“ sind nach Tagesspiegel-Informationen offensichtlich ausgeräumt. Man verständigte sich in der Koalitionssitzung am Donnerstag darauf, dass die Innenverwaltung nun das Gespräch mit den Initiatoren des Volksbegehrens suchen solle.

Es geht offenbar nur noch um eine klarere Formulierung in dem Text, dass das Volksbegehren den Senat in einem eher appellativen Charakter auffordert, für die Enteignung ein Gesetz zu beschließen. Im Juli soll das Ergebnis im Senat zur Kenntnis genommen werden.

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Rouzbeh Taheri, Sprecher der Initiative, sagte dem Tagesspiegel, der Vorschlag der Initiative, die Richtgröße von 3000 Wohnungen oder mehr pro Wohnungskonzern zu vergesellschaften, sei ein Vorschlag. „Darüber können wir noch sprechen“, sagte Taheri.

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