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Ab dem 1. März gilt in der Hauptstadt wieder die Präsenzpflicht.

© Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa

Senat einigt sich auf Stichtag am 1. März: Berliner Schulen bald wieder mit Präsenzpflicht

"Nichts kann den Präsenzunterricht und den unmittelbaren Kontakt ersetzen", sagt Bildungssenatorin Busse. Ausnahmen sind aber weiterhin möglich.

Der Senat hat sich am Dienstag darauf geeinigt, die seit 25. Januar geltende Aufhebung der Präsenzpflicht für die Berliner Schülerinnen und Schüler nicht weiter zu verlängern. Die Präsenzpflicht greift somit, wie geplant, wieder ab dem 1. März. Mit dieser Entscheidung war wegen der sinkenden Inzidenzen gerechnet worden. Insbesondere Schulleitungen hatten gefordert, die Präsenz nicht weiter freizustellen, weil sich die soziale Schere bei den Lernfortschritten noch mehr öffne. Die Maskenpflicht gilt weiter. Getestet wird dreimal wöchentlich.
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Von der Aufhebung der Präsenzpflicht machen nach Angaben der Bildungsverwaltung rund 18 800 Schülerinnen und Schüler Gebrauch. Dies entspricht rund 4,3 Prozent, wobei die beruflichen Schulen mit über sieben Prozent am stärksten betroffen waren.

Die Vereinigung der Berufsschulleitungen berichtete über Schulen, in denen bis zu 40 Prozent der Schülerschaft zu Hause geblieben waren. Die Bildungsverwaltung betonte denn auch, sie wolle mit der Entscheidung „eine mögliche Schulabsenz vermeiden“.

Bildungssenatorin Astrid-Sabine Busse (SPD) erinnerte daran, dass die Aussetzung der Präsenzpflicht eine Reaktion auf den von den Amtsärzten gewollten Wegfall der Quarantänemaßnahmen für Kontaktpersonen war. Sie sei aber überzeugt, dass „nichts“ den Präsenzunterricht und den unmittelbaren Kontakt ersetzen könne. Mit Infektionsschutzmaßnahmen wie der seriellen Testung, der Maskenpflicht, dem regelmäßigen Lüften, zahlreichen Luftfiltergeräten und weiteren Maßnahmen würden Beschäftigte und Schülerschaft geschützt.

Mit der Rückkehr zur Präsenzpflicht hätten die Abschluss- und Übergangsjahrgänge noch Zeit, sich auf Prüfungen oder den anstehenden Wechsel auf eine weiterführende Schule vorzubereiten. Zudem wies Busse darauf hin, dass Schülerinnen und Schüler auf Antrag von der Präsenzpflicht befreit werden könnten, wenn eine Grunderkrankung vorliege, die im Falle einer Infizierung „zu einem besonderen gesundheitlichen Risiko“ führen könne. Das sei mittels eines qualifizierten Attests nachzuweisen.

Finanzsenator Wesener bestätigt Pilotprojekt zur Rekommunalisierung der Schulreinigung

Gleiches gelte für Schülerinnen und Schüler, die mit einer Person im selben Haushalt leben, für die aufgrund einer vorliegenden Grunderkrankung ein besonderes gesundheitliches Risiko bestehe.

Zur Aufhebung der Präsenzpflicht griffen trotz der Omikron-Variante nur wenige Bundesländer. Zu ihnen gehörte auch Brandenburg. Dort allerdings galt sie – anders als in Berlin – nicht für die Übergangs- und Abschlussklassen. Die Klassen 6, 9 und 10 sowie die Abiturjahrgänge mussten in Brandenburg in die Schule kommen, in Berlin nicht.

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Im Senat ging es am Dienstag auch um den Haushalt 2022/23. In diesem Zusammenhang bestätigte Finanzsenator Daniel Wesener (Grüne), dass es ein Pilotprojekt zur Rekommunalisierung der Schulreinigung geben solle.

Mehrere Bezirksverordnetenversammlungen hatten die Rekommunalisierung beschlossen. Dies ist aber ohne große Zusatzausgaben nicht machbar, nun wird ein Pilotprojekt vorgeschaltet.

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