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Fluglärm ist für viele Tegel-Anwohner Alltag. Ab Januar haben sie erstmals Anrecht auf Schallschutz.

© imago/Schöning

Update

Senat beschließt Entschädigung für Tegel-Anwohner: Ein „Trostpflaster“ für Fluglärm-Betroffene

Wer mehr als 70 Dezibel ertragen muss, soll eine Entschädigungszahlung erhalten. Die Fluglärm-Initiativen reagieren mit einem Schulterzucken

Die Entscheidung des Senats, Fluglärm-Betroffenen im Umfeld des Flughafens Tegel eine Entschädigungszahlung anzubieten, lässt die Flughafen-Gegner weitgehend kalt. Klaus Dietrich, Sprecher des Bündnisses "Tegel schließen - Zukunft öffnen" spricht von einem "kleinen Trostpflaster für die letzten 10 Monate". Die meisten Anrainer seien "viele Jahrzehnte geduldig" gewesen und hätten den Sonderstatus von Tegel "hingenommen und ertragen", für sie sei die Entschädigung eine Art "Weihnachtsgeschenk des Senats. Ich denke, die meisten Menschen werden sagen: Macht endlich Schluss mit dem Tegel-Thema."

Auch die Initiative "Pankow sagt Nein zu TXL" reagiert ambivalent auf die Fluglärmzone. "Es geht uns nicht um Lärmschutzfenster oder eine Entschädigung von zehn Prozent", sagte ein Sprecher. "Es geht um die Schließung von Tegel." Sollte der Flughafen nicht wie angekündigt im November 2020 vom Netz gehen, werde die Initiative klagen. Auch das Thema Fluglärm werde man weiter im Blick behalten, auch für die Anrainer des BER in Schönefeld. Zuletzt monierte das Bündnis den wachsenden Nachtflugverkehr in Tegel.

Knapp ein Jahr vor der geplanten Schließung des Flughafens Tegel hat der Senat am Dienstag die Einrichtung einer Lärmschutzzone beschlossen. Dazu sei das Land gesetzlich verpflichtet, heißt es in einer Mitteilung der Senatsverkehrsverwaltung. Die Zone soll ab 1. Januar 2020 gelten. Anschließend können rund 3000 Fluglärmbetroffene Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen geltend machen. Sie wohnen in der Zone mit einer Lärmbelastung von tagsüber mehr als 70 Dezibel.

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Weil der Einbau von Schallschutzfenstern aber kaum noch Sinn ergibt, bietet der Senat den Anwohnern eine Entschädigungszahlung von rund 15 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche an, das sind etwa zehn Prozent der maximalen Summe für eine Schalldämmung der Wohnung. Insgesamt rechnet der Senat mit Kosten von drei Millionen Euro, die die Flughafengesellschaft zahlen müsste. Ob sich die Anwohner auf diesen Vergleich einlassen, ist noch offen.

Die eigentlich längst überfällige Festsetzung von Lärmschutzbereichen am Flughafen Tegel hatte sich der Senat mit Hilfe einer Übergangsregelung – der sogenannten Lex Tegel – erspart. Danach durfte bis Ende dieses Jahres von einer Festsetzung abgesehen werden, weil der Flughafen ja längst geschlossen sein sollte. Wenn die Schließung des Flughafens Tegel rechtswirksam ist, soll die Lärmschutzzone wieder aufgehoben werden. Damit rechnet der Senat im April 2021.

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