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Thomas Heilmann (CDU) hatte der Betreiber-Apotheke angeboten, den Elektrobus, mit dem er im Bundestagswahlkampf 2017 durch seinen Wahlbezirk in Zehlendorf gefahren war, als Teststelle zu nutzen.

© Jörg Carstensen/dpa

Seifenoper um Coronatests in CDU-Wahlkampfbus: Berliner Gesundheitsverwaltung erteilt keine Zertifizierung für „Teststelle Heilmann“

Im Streit um den Doppeldecker von Thomas Heilmann erklärt der Senat den Entzug der Zertifizierung für rechtmäßig – und widerspricht damit dem CDU-Landesverband.

Nach Einschätzung der Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit darf der Wahlkampfbus des CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Heilmann nicht als mobile Corona-Teststation genutzt werden. „Der mit E-Mail vom 2. Juni 2021 erfolgte Entzug der Zertifizierung war rechtmäßig und ist nicht zu beanstanden“, teilte die Gesundheitsverwaltung am Mittwoch mit.

Die Gesundheitsverwaltung habe den Widerspruch der Betreiberin der Teststelle „Heilmann-Bus“ als unzulässig zurückgewiesen, hieß es. Öffentlich finanzierte Bürgertestungen in einem zu Wahlkampfzwecken eingesetzten Bus blieben unzulässig.

Berlins Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) hatte Anfang Juni im Abgeordnetenhaus erklärt, die Apotheke, die die Teststelle betrieben hat, habe keine Zertifizierung mehr dafür. Kalayci hatte argumentiert, Teststellen müssten politisch neutral sein.

Der CDU-Landesverband teilte am Sonntag mit, das kostenlose mobile Test-Angebot stehe wieder zur Verfügung. Heilmann sagte darauf, der Bus solle grundsätzlich wieder zum Einsatz kommen, allerdings vor allem für Corona-Tests bei Veranstaltungen.

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Der CDU-Bundestagsabgeordnete und frühere Berliner Justizsenator hatte der Apotheke im Frühjahr angeboten, den Elektrobus, mit dem er im Bundestagswahlkampf 2017 durch seinen Wahlbezirk in Zehlendorf gefahren war, als Teststelle zu nutzen.

Heilmann sagte am Montag, die Apotheke habe nach dem Entzug der Zertifizierung einen Anwalt eingeschaltet, der sich an die Gesundheitsverwaltung gewandt habe, nachdem von deren Seite lediglich die besagte Mitteilung per E-Mail gekommen sei. Einen Verwaltungsakt per E-Mail zuzustellen, sei rechtlich unwirksam. Am Mittwoch war der CDU-Politiker für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen. (dpa)

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