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Die Fleischabteilung eines Großhandels. Unternehmen schummeln häufig bei der Verpackungsgröße.

© Manuel Geisser/imago

Sechsmal mehr Verpackung als Inhalt: Wie Hersteller bei der Angabe von Lebensmittelmengen schummeln

Wie viel von einem Produkt sich wirklich in einer Verpackung versteckt ist für Verbraucher oft Glücksache. Auf diese Details müssen Sie beim Kauf achten.

Weil die Berlin Food Week in diesem Jahr nicht in gewohnter Form stattfinden kann, liefere ich Ihnen ein paar kulinarische Erkenntnisse frei Haus. Rund um Lebensmittel erlauben sich Hersteller gern die eine oder andere Täuschung. Hinweise wie „ohne Zusatzstoffe“ oder „ohne Farbstoffe“ suggerieren zum Beispiel das vollständige Fehlen der entsprechenden Inhaltsstoffe im Produkt.

Tatsächlich verwenden viele Hersteller aber Zutaten, die einen ähnlichen Effekt haben. Hefeextrakt enthält den Geschmacksverstärker Glutamat, den zahlreiche Verbraucher gern meiden möchten. Auch in Sojasoße und Würze ist Glutamat enthalten, wird aber somit nicht namentlich als Zusatzstoff in der Zutatenliste angegeben.

Lebensmittel ohne künstliche Farbstoffe sind oft gefärbt. Konzentrate oder Pulver aus Obst und Gemüse gelten lebensmittelrechtlich nicht als Farbstoffe und lassen zum Beispiel in Form von Karottensaft den Joghurt gern einmal aprikosenhaltiger erscheinen.

Auf solche „Clean labels“ sollten Sie nicht blind vertrauen, sondern die Zusammensetzung noch einmal anhand der Zutatenliste überprüfen. Viele von uns haben schon einmal etwas gekauft, das sich im Nachhinein als sogenannte Mogelpackung herausstellte. Wer kennt die aufgeplusterten Chipstüten nicht, deren Inhalt sich kaum erfühlen lässt?

Auch überdimensionierte Umkartons wie bei Müsli sind ärgerlich, wenn der Innenbeutel nur halb gefüllt ist. Sie sollten nicht auf die Größe einer Verpackung vertrauen, sondern die angegebene Nennfüllmenge beachten.

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Für Hersteller gilt ein Mittelwertprinzip. Die Nennfüllmenge einer Charge darf im Durchschnitt also nicht unterschritten werden. Einige Packungen können deshalb mehr oder weniger Inhalt haben. Es gleicht einem Glücksspiel, wie viel Produkt Sie für Ihr Geld bekommen.

Dörte Elß, Chefin der Verbraucherzentrale Berlin, in ihren Büroräumen am Hardenbergplatz in Charlottenburg.
Dörte Elß, Chefin der Verbraucherzentrale Berlin, in ihren Büroräumen am Hardenbergplatz in Charlottenburg.

© Doris Spiekermann-Klaas

Wir fordern seit langem die Einführung des Mindestmengenprinzips. Dann müsste jede einzelne Fertigpackung mindestens die angegebene Nennfüllmenge enthalten. Leider fehlen im Gesetz konkrete Bestimmungen, ab wann von einer Mogelpackung ausgegangen werden kann.

Pralinen-Verpackung ist sechs-mal so groß wie der Inhalt

Lediglich eine interne Leitlinie gibt vor, dass nicht mehr als 30 Prozent Luft in der Packung sein sollten. Im Weihnachtsgeschäft werden wir wieder der einzigen klar definierten Regel begegnen, wenn sich in den Läden die übergroßen Pralinenpackungen stapeln.

[Alle aktuellen Entwicklungen in Folge der Coronavirus-Pandemie finden Sie hier in unserem Newsblog. Über die Entwicklungen speziell in Berlin halten wir Siean dieser Stelle auf dem Laufenden.]

Pralinen dürfen nämlich so verpackt sein, dass das Volumen der Verpackung 6-mal so groß ist wie das Pralinengewicht. Essen Sie gern Dresdner Stollen oder Bayerischen Leberkäse? Viele Produkte schmücken sich mit ihrer Herkunft.

Die Hersteller interpretieren diese Angabe oftmals kreativ, denn für die meisten Lebensmittel gibt es keine Rechtsvorschriften zur Kennzeichnung von Herkunft und Ursprung. Ob lediglich die Rohstoffe aus dem entsprechenden Gebiet stammen, das Produkt dort hergestellt oder nur verpackt wird, bleibt häufig unklar.

Dörte Elß ist Vorstand der Verbraucherzentrale Berlin e. V. An dieser Stelle gibt sie wöchentlich Tipps rund um den Verbraucherschutz. Weitere Verbraucherthemen finden Sie hier.

Dörte Elß

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