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Beide bezogen Prügel vom Richter. Gina-Lisa Lohfink und ihr Anwalt Burkhard Benecken am Freitag im Kammergericht.

© Kay Nietfeld / AFP

Scripted Reality: Das Prozesstheater um Gina-Lisa Lohfink hat einen ernsten Schluss

Auch das Kammergericht hält das TV-Model wegen ihrer falschen Vergewaltigungsvorwürfe für eine Lügnerin. Und liest ihr die Leviten.

Es war ein langer Prozess, der jetzt am Ende ist – fast. Das Kammergericht hat das Urteil des Amtsgerichts gegen die „Dschungelcamp“-Darstellerin Gina-Lisa Lohfink wegen falscher Verdächtigung am Freitag bestätigt. Lohfink hatte zwei Männer wegen Vergewaltigung angezeigt, obwohl sie mit ihnen freiwillig Sex hatte. Der Schuldspruch vom August 2016 ist damit rechtskräftig. Aufgehoben wurde er nur hinsichtlich der damals festgesetzten Strafe. 80 Tagessätze seien angemessen, aber nicht in der Höhe von je 250 Euro, befanden die Richter. Das gäben die Einkommensverhältnisse Lohfinks nicht her. Nun muss das Amtsgericht neu schätzen.

Während im Sommer noch Demos stattfanden, Polit-Aktivistinnen vor der Saaltür herumschrien und Bundesminister unbedachte Kommentare abgaben, weil Lohfink ihnen als Musteropfer angeblicher Männergewalt erschien, waren diesmal nur noch Medienleute aufgelaufen. Und Lohfink selbst natürlich, die mit ihrem Verteidiger Burkhard Benecken noch einmal wortreich die Rolle der unschuldig Verfolgten einnahm. Ihre Aussichten, mit der Revision eine neue Verhandlung zu erreichen, waren ohnehin gering. Und wenn sie die wirklich gewollt hätte, wäre ihr auch eine Berufung möglich gewesen, die sie jedoch bewusst übersprang. Es ging um einen Abschluss, der nicht nach Aufgabe aussehen sollte.

Derart unspektakulär wollte der Vorsitzende Richter Ralf Fischer den Prozess nicht zu den Akten legen. Also hielt er einen ausufernden Vortrag über die Unsäglichkeiten des Verteidigerverhaltens und warf Benecken vor, seine Mandantin entweder schlecht beraten oder für seine eigenen Werbezwecke missbraucht zu haben. Denn wenn der Prozess wirklich so eine Last gewesen sein soll, wie beide behaupten, oder Benecken seine Schutzvertraute habe schonen wollen, wie dieser es immer wieder der Presse erzählt hat, hätte Lohfink nach geltendem Prozessrecht weder im Sommer noch jetzt vor dem Kammergericht erscheinen müssen. So sei sie „den Haien zum Fraß vorgeworfen worden“, wie Fischer bildhaft und etwas unhöflich gegenüber den anwesenden Journalisten beschrieb.

Lohfinks Bärendienst

Möglich auch, dass Lohfink gelegentlich gern mit Haien badet, wie ihre vielen Kamera-Statements, Talkshow-Auftritte und Kullertränen beim Prozess im Sommer belegten. Ein solches Bad könnte auch die vorgebliche Tatnacht der Vergewaltigung gewesen sein, von der unschöne Szenen im Netz kursieren. Andere, in der Öffentlichkeit unbekannte Bilder belegen jedoch auch zur Überzeugung des Kammergerichts, dass Lohfink trotz Alkohol und den Erschöpfungen einer Disconacht aus freien Stücken zur Vereinigung mit den Herren bereit war.

Auch um Bären ging es noch. Den dazu gehörenden Dienst habe die Verurteilte allen Frauen erwiesen, meinte der Richter, die nach einer tatsächlichen Vergewaltigung die Hilfe der Justiz ersuchten. Denn mit der Lohfinks falscher Opfer-Inszenierung bekämen Täter einen Paradefall in die Hand, um echte Opfer der Lüge zu bezichtigen. Damit war dann Schluss, es war ein ernster.

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